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Ich bin mit dem Ex von meiner Freundin zusammen

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Das Amt bezahlt dann seine Wohnung. Das sind nur 1,5 Zimmer und relativ günstig. Er spart sich dann eine Miete. Er brauchte auch unbedingt eine Wohnung. Bei seinen Eltern auf dem Sofa „leben“ zählt ja wohl nicht. Außerdem kann er dort nicht arbeiten. Er braucht einen Ort zum arbeiten.
Ist das wirklich so?
Oder könnte es sinnvoll, wichtig, nötig sein, sich da gut zu informieren?
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Das Amt bezahlt dann seine Wohnung. Das sind nur 1,5 Zimmer und relativ günstig. Er spart sich dann eine Miete. Er brauchte auch unbedingt eine Wohnung. Bei seinen Eltern auf dem Sofa „leben“ zählt ja wohl nicht. Außerdem kann er dort nicht arbeiten. Er braucht einen Ort zum arbeiten.
Er wird seine laufenden Einnahmen und Ausgaben belegen müssen. Du kannst nicht ernsthaft glauben, dass dann da Mieten für 2 Wohnungen angegeben werden und das Amt sagt, "Okay, eine von beiden übernehmen wir."
 

Grisu

Aktives Mitglied
Das Amt bezahlt dann seine Wohnung. Das sind nur 1,5 Zimmer und relativ günstig. Er spart sich dann eine Miete. Er brauchte auch unbedingt eine Wohnung. Bei seinen Eltern auf dem Sofa „leben“ zählt ja wohl nicht. Außerdem kann er dort nicht arbeiten. Er braucht einen Ort zum arbeiten.
Mrs. Mausi, dazu muss die Wohnung angemessen sein, da müsste er sich erst mal erkundigen wie es in Eurer Stadt damit aussieht.

Nun, dann kann er sich mal darauf einstellen dass es anstrengend wird die Formulare auszufüllen. Übrigens muss er bei Beantragung mindestens 3 oftmals auch 6 und mehr Kontoauszüge nachweisen. Aus denen dürfte dann hervorgehen dass für zwei Wohnungen Miete bezahlt wird. Das würde vermutlich nicht nur Rückfragen ergeben. Mensch Leute, warum macht Ihr Euch nicht kundig über alle diese Dinge???

Genau auch bei Bürgergeld muss im Vorfeld schon ganz viel geregelt werden damit nachher nicht Fragen auftreten, die das alles schwierig machen. Er ist aber wohl über 25??? Ansonsten würde nämlich geprüft werden ob die Eltern nicht zur Kasse zu bitten sind. Bürgergeld kann nicht rückwirkend beantragt werden sondern frühestens!!!! zum Tag der Antragstellung.

Auch würde ich persönlich davon ausgehen dass das Jobcenter bemüht sein wird Deinem Partner neben der Selbständigkeit noch einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu servieren. Eine Selbständigkeit, die sich nicht trägt wird von dort in den wenigsten Fällen unterstützt.

Gruß von Grisu
 

Mrs.Mausi

Mitglied
Das klingt, als hättet ihr beide keine Ahnung vom Leben.
Also wie das so läuft...

Ich würde vorschlagen, ihr sucht euch da Hilfe für. Psychosoziale Beratungsstelle zum Beispiel. Die helfen und klären auf, wie das mit Bürgergeld z.B. läuft.
Was Du so schreibst klingt echt realitätsfern und naiv. Und wenn er genauso ist, wird das nichts.
Ist das wirklich so?
Oder könnte es sinnvoll, wichtig, nötig sein, sich da gut zu informieren?
Er wird seine laufenden Einnahmen und Ausgaben belegen müssen. Du kannst nicht ernsthaft glauben, dass dann da Mieten für 2 Wohnungen angegeben werden und das Amt sagt, "Okay, eine von beiden übernehmen wir."
Mrs. Mausi, dazu muss die Wohnung angemessen sein, da müsste er sich erst mal erkundigen wie es in Eurer Stadt damit aussieht.

Nun, dann kann er sich mal darauf einstellen dass es anstrengend wird die Formulare auszufüllen. Übrigens muss er bei Beantragung mindestens 3 oftmals auch 6 und mehr Kontoauszüge nachweisen. Aus denen dürfte dann hervorgehen dass für zwei Wohnungen Miete bezahlt wird. Das würde vermutlich nicht nur Rückfragen ergeben. Mensch Leute, warum macht Ihr Euch nicht kundig über alle diese Dinge???

Genau auch bei Bürgergeld muss im Vorfeld schon ganz viel geregelt werden damit nachher nicht Fragen auftreten, die das alles schwierig machen. Er ist aber wohl über 25??? Ansonsten würde nämlich geprüft werden ob die Eltern nicht zur Kasse zu bitten sind. Bürgergeld kann nicht rückwirkend beantragt werden sondern frühestens!!!! zum Tag der Antragstellung.

Auch würde ich persönlich davon ausgehen dass das Jobcenter bemüht sein wird Deinem Partner neben der Selbständigkeit noch einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu servieren. Eine Selbständigkeit, die sich nicht trägt wird von dort in den wenigsten Fällen unterstützt.

Gruß von Grisu
Er bracht einen Platz zum wohnen und arbeiten. Er kommt aber nicht in seine Wohnung, weil sie ihn nicht reinlässt. Aus dem Mietvertrag kommt er aber auch nicht raus. Doppelt Miete zahlen kann er auch nicht. Wo soll er hin? Straße? Obdachlosenheim? Das Sofa bei seinen Eltern ist ja kein wirklicher Platz zum wohnen und arbeiten. Wenn er doppelt Miete zahlen muss, dann kann er ja in der Wohnung bei ihr arbeiten. Das ist ja für ihn dann auch praktisch.
 

Blumenwiese

Aktives Mitglied
Er bracht einen Platz zum wohnen und arbeiten. Er kommt aber nicht in seine Wohnung, weil sie ihn nicht reinlässt. Aus dem Mietvertrag kommt er aber auch nicht raus. Doppelt Miete zahlen kann er auch nicht. Wo soll er hin? Straße? Obdachlosenheim? Das Sofa bei seinen Eltern ist ja kein wirklicher Platz zum wohnen und arbeiten. Wenn er doppelt Miete zahlen muss, dann kann er ja in der Wohnung bei ihr arbeiten. Das ist ja für ihn dann auch praktisch.
Bitte geht doch zusammen mal zur Psychosozialen Beratungsstelle.
Er kann da ruhig auch mal aktiv werden, statt dass Du hier stundenlang seine Probleme durchkaust..

Lasst euch beraten, wie das echte Leben läuft.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Mrs. Mausi,
das wird dem JC so was von egal sein, schlimmer noch.....

Die alte Wohnung und der Mietvertrag läuft auch noch auf seine Ex, somit wollen die JC auch von ihr die Einkommensnachweise weil sie eine Gemeinschaft darstellen. Bei jeder der Wohnungen wird die Angemessenheit überprüft - Angemessen heisst nicht was Ihr für günstig erachtet sondern was der Mietspiegel der Gemeinde/Stadt angibt.

Gruß von Grisu
 

cucaracha

Urgestein
Ich denke auch, dass ihr eine Beratung braucht.

Wenn er keine Miete mehr bezahlt bekommt er die gewünschte Kündigung.
Die Mietschulden sollte er später abzahlen.

Für die neue Wohnung zählen nur seine Papiere, da er von der Ex getrennt ist.

Für Wohnungen gibt es Richtlinien, welche vom Jobcenter überprüft werden...erst dann wird gezahlt.
 

CabMan

Sehr aktives Mitglied
Ich denke auch, dass ihr eine Beratung braucht.

Wenn er keine Miete mehr bezahlt bekommt er die gewünschte Kündigung.
Die Mietschulden sollte er später abzahlen.

Für die neue Wohnung zählen nur seine Papiere, da er von der Ex getrennt ist.

Für Wohnungen gibt es Richtlinien, welche vom Jobcenter bezahlt werden.
Wirkt sich das nicht negativ auf die Schufa aus?
 

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