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Mann hat mich in meiner Midlifekrise verlassen

Dalmatiner

Aktives Mitglied
. Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinn
2. Ausschluss Versorgungsausgleich mit Ausnahme der Kinderbetreuungszeit (wie auch immer das realisiert werden soll)
3. Verzicht auf jegliche Unterhaltsansprüche
4. Verzicht gegenseitig auf das einem jedem von uns am dereinstigen Nachlass des anderen zustehenden gesetzliche Pflichtteilsrecht
Da kannst du gedanklich abschalten und getrost zur Tagesordnung übergehen. Den Versorgungsausgleich kann man nicht durch Ehevertrag ausschließen, der ist ab 3 Jahren Ehe verpflichtend. Google das mal nach, das ist eine einfache Frage.

Alle anderen Dinge können dem Grunde nach so vereinbart werden. Es ist aber die Frage, ob das einer gerichtlichen Nachprüfung dann standhält. Im Zuge der Ehescheidung können diese Dinge dennoch erst einmal geltend gemacht werden.

Es gilt zunächst der Ehevertrag. Wenn der aber sittenwidrige Regelungen enthält oder eine Partei grob benachteiligt, dann kann das gekippt werden vom Gericht.

Hier bei dir würde das Gerixht besonders genau prüfen. Denn es sind ja bereits Ansprüche entstanden, die nun per Vertrag ausgeschlossen werden sollen. Das sähe ganz anders aus, wenn der Vertrag zur Eheschließung schon so ausgesehen hätte!
 

LFM

Aktives Mitglied
Danke für das teilen deiner Geschichte. Ich freue mich, dass ihr es dennoch geschafft habt. Das hätte ich mir für uns auch gewünscht.
Mir fällt es extrem schwer loszulassen. Wir haben ein Kind und sind regelmäßig in Kontakt, ich kann nicht einfach auf no contact gehen und ihn vergessen.
DAS ist eine Ehe, bei dem dem gemeinsamen Kind beigebracht wird, wie eine gute Beziehung aussieht (NICHT).

Es gibt auch Ehen nit Kindern, da klappen andere Dinge nicht, aber die gemeinsamen Kinder leben wenigstens bei ihren beiden sie liebenden Eltern auf.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei dieser Ehe hier, liebe @Cider auch so ist, oder?

Wieviel hat denn euer Kind von dem ganzen Mist schon mitgekommen?
 

cucaracha

Urgestein
Wache auf!

Dies ist keine gesunde Beziehungsgrundlage. Er versucht dir mit allen möglichen Mitteln zu schaden.

Ich meine, selbst wenn du es wirklich hinbekommen solltest und die Beziehung läuft wieder normal. Überlege mal was das für ein Vertrauensbruch dir gegenüber ist. Ich könnte damit nicht umgehen. Aufzeichnungen, der Ehevertrag etc - in ständiger Angst zu leben, dass sich so etwas heimtückisches wiederholt.

Halte dir das echt vor Augen, bitte.
Das finde ich sehr wichtig.....

Er versucht dir zu schaden.
 

El1te

Mitglied
… ich sehe in meiner Glaskugel, dass der Ehevertrag bestenfalls zurückdatiert werden soll.

Loslassen ist ein großes Thema, fällt mir auch oft schwer.
Vielleicht kannst ja bissel recherchieren, ob dein Mann wirklich so eine treue Seele ist, dies macht es oft leichter.
 

Elemente

Aktives Mitglied
Danke für das teilen deiner Geschichte. Ich freue mich, dass ihr es dennoch geschafft habt. Das hätte ich mir für uns auch gewünscht.
Mir fällt es extrem schwer loszulassen. Wir haben ein Kind und sind regelmäßig in Kontakt, ich kann nicht einfach auf no contact gehen und ihn vergessen.
Das Problem an der ganzen Sache ist doch, du hättest deine Bedingungen ihm mitteilen sollen, bei dem was er dir alles angetan hat und nicht umgekehrt.

Er sieht doch gar nichts ein in dem dass er dir noch eine unmögliche neue Rahmen Bedingung aufdrückt die er eventuell so wie so nur zum Vorwand nimmt wegen dem Ehevertrag.

Kannst du nicht zuerst mal eine Auszeit für dich nehmen und ihm das mitteilen, ihr wohnt ja nicht mehr zusammen und du könntest dich um dich kümmern und um dein Kind eventuell wirst du sehen dass es besser so ist, ihr könntet auch auf eine Freundschaftlichen Trennung hin arbeiten.

Was liebst du an ihm?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ihr seid ja noch verheiratet. Darum muss dein Mann dir genau Auskunft erteilen, wenn er so einen Ehevertrag schließen will. Und du müsstest das auch. Wenn da nichts kommt ist dieses Thema erledigt. Du weisst ja dann gar nicht auf was du eigentlich einlässt!

Und wenn der Vertrag zur Voraussetzung der Fortführung der Ehe gemacht wird, dann bist er womöglich von vornherein rechtswidrig. Auch hier gilt: Macht man den Ehevertrag VOR Eheschließung zur Bedingung, dann ist das nicht zu beanstanden. Aber in deinem Fall spricht alles für Vorsatz, Täuschungsabsicht und Betrug.
 

Elemente

Aktives Mitglied
Ihr seid ja noch verheiratet. Darum muss dein Mann dir genau Auskunft erteilen, wenn er so einen Ehevertrag schließen will. Und du müsstest das auch. Wenn da nichts kommt ist dieses Thema erledigt. Du weisst ja dann gar nicht auf was du eigentlich einlässt!

Und wenn der Vertrag zur Voraussetzung der Fortführung der Ehe gemacht wird, dann bist er womöglich von vornherein rechtswidrig. Auch hier gilt: Macht man den Ehevertrag VOR Eheschließung zur Bedingung, dann ist das nicht zu beanstanden. Aber in deinem Fall spricht alles für Vorsatz, Täuschungsabsicht und Betrug.
Und er könnte sie da zu bringen ein Falsches Datum zu akzeptieren damit es so aussieht, der Vertrag sei vor der Ehe unterschrieben worden und braucht es dazu kein Notar, frage ich mich gerade.:unsure:
 

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