Piepel
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Das Wort Partner ist steuerlich nur eine andere Bezeichnung für "Fremde".Was haben täglich Ausgaben mit der Schenkungssteuer zu tun?
Werden von einer Person Kosten für die anderen übernommen, die für den Haushalt nicht nötig sind, so handelt es sich um Schenkungen.
Um keine Schenkung handelt es sich, wenn es eine Anspruchsgrundlage gibt, zB § 1360 BGB / Verpflichtung zum Familienunterhalt oder 1360a BGB / Unterhalt.
Da beide zusammen aktuell den Haushalt gemeinsam bestreiten, ist ein Zuschuss von ihm nicht notwendig. Hätte er also anstelle der Ikea Garderobe alleine die aktuelle für mehrere 1000 Euro bezahlt, so hätte er ihr die Hälfte schenken müssen, damit sie beiden gehört.
Die Summe wäre nun mal ein Teil des Freibetrages geworden.
Man wird die aber tun müssen um Einnahmen zu generieren, von denen man die Ausgaben tätigt.Man muss doch nicht zwingend heiraten, um Ausgaben gerecht zu teilen.
Ansonsten gäbe es für die TE einen Anspruch auf Erstattung des hälftigen Kredits für das handy.
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