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Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
Doch, für einen gewissen Zeitraum gibt es die... nennt sich aber dann genaugenommen nicht Haft, sondern eher Gewahrsam. Es gibt auch immer mal wieder - teilweise erfolgreiche - Bestrebungen, die erlaubte Dauer dieser Maßnahme deutlich zu verlängern.

Gewahrsam ist mir geläufig. Aber darum ging es mir ja nicht. Es ging mir eben um Haft. Bei Haft ist doch immer eine richterliche schriftliche Anordnung nötig und bei Gewahrsam nicht. Gewahrsam ist auch zeitlich begrenzt. Meist nur wenige Tage oder Wochen. In Bayern reizt man dazu schon zu sehr aus mit den max. 2 Monaten. Und das ist unter Juristen schon sehr umstritten.
Aber wenn ich mir so Artikel durchlese, vermischt man diese Begriffe auch ganz gerne. In den Gesetzen selbst ist aber immer nur von Gewahrsam die Rede und nicht von Präventiv(haft).
 

Winnetou

Aktives Mitglied
Bei Haft ist doch immer eine richterliche schriftliche Anordnung nötig und bei Gewahrsam nicht.
Doch, selbstverständlich! Das ist ja eine freiheitsentziehende Maßnahme... bei sowas muss immer schnellstmöglich eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden. Ebenso wie z.B. bei Untersuchungshaft oder psychiatrischer Unterbringung.

Gewahrsam ist auch zeitlich begrenzt.
Haft ebenfalls. :)

Aber ja, klar ist es problematisch, Freiheitsentzug bei Personen anzuordnen, die keine entsprechend schwere Straftat erwiesenermaßen oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits begangen haben. Darum darf die Maßnahme in so einem Fall natürlich nicht allzu lange andauern.

Aber wenn ich mir so Artikel durchlese, vermischt man diese Begriffe auch ganz gerne. In den Gesetzen selbst ist aber immer nur von Gewahrsam die Rede und nicht von Präventiv(haft).
Ja, das kommt mir auch so vor. Wahrscheinlich deshalb, weil es fließende Übergänge gibt...
 

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
In Wales könnten gewählte Politiker, die absichtlich lügen, künftig ihres Amtes enthoben werden. Der Ausschuss des walisischen Parlaments schlägt vor, die Verhaltensregeln zu verschärfen und Kandidaten, die im Wahlkampf falsche Aussagen machen, strafrechtlich zu verfolgen. Die walisische Regierung plant, bis nächstes Jahr ein Gesetz einzuführen, das Lügen in der Politik unter Strafe stellt. Politiker, die beim Lügen erwischt werden, müssten ihre falschen Aussagen zurücknehmen und könnten suspendiert oder durch Wähler abberufen werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Vertrauen in die Politik wiederherzustellen.
 

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
Doch, selbstverständlich! Das ist ja eine freiheitsentziehende Maßnahme... bei sowas muss immer schnellstmöglich eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden. Ebenso wie z.B. bei Untersuchungshaft oder psychiatrischer Unterbringung.
Sorry, ich meinte, dass „bei Haft eine richterlicher schriftlicher Haftbefehl nötig ist und bei Gewahrsam nicht“. Eine richterliche Anordnung ist natürlich auch bei Gewahrsam notwendig, falls der Betroffene von der Polizei länger als bis zum Ende des Tages festgehalten wird.

Sicher. Gewahrsam darf aber nie länger als ein paar Stunden, Tage oder wenige Wochen dauern. Bei Gewahrsam geht es ja primär darum die Bewegungsfreiheit einer Person über einen kurzen Zeitraum einzuschränken. Bei Haft hingegen geht es entweder um die Sicherung des Untersuchungsverfahrens oder um Freiheitsentzug nach einem Urteil.
 

Winnetou

Aktives Mitglied
Sorry, ich meinte, dass „bei Haft eine richterlicher schriftlicher Haftbefehl nötig ist und bei Gewahrsam nicht“. Eine richterliche Anordnung ist natürlich auch bei Gewahrsam notwendig
Ein Haftbefehl ist ja eine richterliche Anordnung. Je nach Sachverhalt können eben unterschiedliche Dinge angeordnet werden... aber das das Prinzip dabei ist das Gleiche.

falls der Betroffene von der Polizei länger als bis zum Ende des Tages festgehalten wird.
Länger als bis zum Ende des nächsten Tages.

Bei Gewahrsam geht es ja primär darum die Bewegungsfreiheit einer Person über einen kurzen Zeitraum einzuschränken.
Darum geht es bei U-Haft eigentlich auch - sie unterscheidet sich deutlich von der Strafhaft und ähnelt wiederum in einigen Merkmalen eher einem Gewahrsam. Daher sagte ich ja, es gibt Übergangsformen... und dementsprechend sind wohl auch die Begriffe nicht so scharf voneinander abgegrenzt, schätze ich.
 

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