Gewahrsam ist mir geläufig. Aber darum ging es mir ja nicht. Es ging mir eben um Haft. Bei Haft ist doch immer eine richterliche schriftliche Anordnung nötig und bei Gewahrsam nicht. Gewahrsam ist auch zeitlich begrenzt. Meist nur wenige Tage oder Wochen. In Bayern reizt man dazu schon zu sehr aus mit den max. 2 Monaten. Und das ist unter Juristen schon sehr umstritten.Doch, für einen gewissen Zeitraum gibt es die... nennt sich aber dann genaugenommen nicht Haft, sondern eher Gewahrsam. Es gibt auch immer mal wieder - teilweise erfolgreiche - Bestrebungen, die erlaubte Dauer dieser Maßnahme deutlich zu verlängern.
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Ausgeweiteter polizeilicher Präventivgewahrsam mit Bayerischer Verfassung vereinbar
Der VerfGH Bayern hat die Ausweitung des polizeilichen Präventivgewahrsams und die Anhebung der höchstzulässigen Dauer als mit der Bayerischen Verfassung vereinbar bestätigt.rsw.beck.de
Aber wenn ich mir so Artikel durchlese, vermischt man diese Begriffe auch ganz gerne. In den Gesetzen selbst ist aber immer nur von Gewahrsam die Rede und nicht von Präventiv(haft).