Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

SGB XIV BSA Höhe

Vogoge

Aktives Mitglied
Hallo alle zusammen .
ich habe seit 12.2. Bescheid über meine neue Zahlung und über eine Nachzahlung ,die bis heute noch nicht überwiesen ist !! Die Ämter lassen sich wirklich Zeit !!
Von Zinsen keine Rede .
Lg CüVogoge
 

Arlonia

Mitglied
Ich musste mit EU-Rente Sozialhilfe beantragen, wurde allerdings erst Jahre später anerkannt. Da ich nicht wusste, ob das Versorgungsamt überhaupt zuständig ist, habe ich dem Sozialamt mitgeteilt, dass ich anerkannt wurde. Diese haben es allerdings nicht weitergereicht. Erst als ein bis zwei Jahre später, habe ich HLU übers Versorgungsamt bekommen.




Bei komplexer Traumatisierung wäre eine komplett Heilung unmöglich. Eine Langzeit-Psychotherapie (egal wofür) wäre nur ein Mal im Leben möglich. Pause hatte ich damals über 10 Jahre. Bei der letzten Ablehnung war die Begründung, nicht besser.

Laut Psychotherapierichtlinien ist eine neue Therapie nach mind. einen halben Jahr unterbrechnung möglich, allerdings bedarf es soweit unter zwei Jahren Pause, von der ersten Stunde ein Gutachten. Deshalb wird i.d.R. gleich mind. 2 Jahre abgewartet, um über die Kurzzeittherapie besser klarzulegen, weshalb Therapie wieder wichtig ist.

Wie Höhnchen schon schreibt, sind je nach Therapieform grundsätzlich Höchstgrenzen vorgeschrieben. Aussnahmen sind möglich und auch über Urteile erlaubt (wobei sich die PT-Richtlinie seid dem geändert hat und es damit noch schwiriger sein kann, mehr zu bekommen). Mit dem SGB XIV ist allerdings geregelt, dass auch über die Höchstgrenzen bezahlt wird, wenn erforderlich. Erforderlich wäre sie laut Gesetzt z.B. wenn die KK der Meinung ist, dass es noch PT bräuchte (wird nach Höchstgrenze i.d.R. gar nicht geprüft, sondern grundsätzlich wegen erreichen der Höchstgrenze abgelehnt). Weiters Problem die KK lehnen auch vor den Höchstgrenzen tw. schon ab. Wie es mit dem SGB XIV läuft, bleibt abzuwarten.

Ich habe vom Versorgungsamt ein Schreiben erhalten, dass bei mir schädigungsbedingte Heilbehandlungskosten frei von den Kosten sind. Auch können die Ärzte wegen Heilmittel hierfür nicht in Regress genommen werden. Damit die Krankenkassen wissen, dass es schädigungsbedingte Heilbehandlungskosten sind, sollten sie ein Kreuz bei BVG (steht noch auf den Rezepten) machen und ggf. Befreiung. Teoretisch sollen die Versorgungsämter den Krankenkassen, mit dem SGB XIV mitteilen, wenn jemand anerkannt ist und mit welchen Schädigungsfolgen. Die Erstattung läuft dann zwischen den Ämtern.

Mit dem SGB XIV soll es bei schädigungsbedingter Pflegegrad ähnlich laufen. Der festgestellte Pflegegrad von der Pflegekasse muss vom Versorungsamt übernommen werden. Sprich diese bräuchten nur zu prüfen, ob es sich um schädigungsbedingte Pflege handelt. Scheint allerdings nicht zwischen den Ämtern zu laufen, sondern nur wenn wir hinterher laufen. Auch bei der Pflege gibt es Ergänzende Leistungen beim SGB XIV, welche dann direkt übers Versorgungsamt bezahlt werden. Ergängende Pflegeleistungen sind z.B. angemessene höhere Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege, angemessene höhere Sachleistung (Hilfe zur Pflege), AG-Modell u.ä.
Huhu, wow, da hast du ja richtig tolle Erfahrungen gesammelt. Meine letzte Therapie endete letztes Jahr im März, insofern weiß ich auch nicht, ob mir überhaupt was bewilligt wird, auch wenn es dann spezifisch um Trauma gehen soll.

Aktuell warte ich nach wie vor auf den BSA,dass sich da was tut. Mittlerweile sind weitere 3 Wochen rum ohne jegliche Meldung.

Mein HLU Antrag wurde intern weitergeleitet, allerdings wurden auch hier nichtmals Unterlagen von mir angefordert. Bei uns ist direkt das Versorgungsamt für die HLU zuständig,sodass es keinen Sinn macht zum Sozialamt zu gehen. Die würden vor allem wieder keine Ahnung von den Vermögensfreigrenzen haben etc.

Bin wirklich erstaunt, wie sowas immer wieder so dermaßen schlecht laufen kann. Ist auch total super für meine psychische Verfassung natürlich
 

logig

Aktives Mitglied
Mir scheint manchmal, dass Amt macht es uns nur so schwer, weil damit Verschlechterungen zu erwarten sind und sie mehr zahlen dürfen. Weil darauf würde es wenn es dann irgendwann vernünftig genehmigt wird hinaus. Bleibt nur abzuwarten wann und wann sie sich dann wieder das nächste Ausdenken. Oder es kommt etwas anders belastenden z.B. das es für die Hilfen gar keine geeignete Personen / Anbieter gibt, welche sie geben können. Oder eben ein neuer Psychotherapieantrag, welcher wieder abgelehnt wird. Usw.

Allerdings vielleicht läuft es ja auch mal alles einfach gut. Hoffen wir drauf.
 

Höhnchen

Aktives Mitglied
Hallo Vogoge,
hast du bei deinem Amt mal nachgefragt?
Falls ja, welchen Grund geben sie an, weshalb eine Überweisung (gibt ja nichts mehr zu bearbeiten) nicht zeitnah möglich ist? In deinem Fall würde ich da immer mal wieder nachfragen.
Bei einem solchen Gespräch kannst du gleich auch mal nach Zinsen nachfragen, die müssten ab 07/2024 ebenso fällig werden.
Nur Mut 😊.
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Hallo Vogoge,
hast du bei deinem Amt mal nachgefragt?
Falls ja, welchen Grund geben sie an, weshalb eine Überweisung (gibt ja nichts mehr zu bearbeiten) nicht zeitnah möglich ist? In deinem Fall würde ich da immer mal wieder nachfragen.
Bei einem solchen Gespräch kannst du gleich auch mal nach Zinsen nachfragen, die müssten ab 07/2024 ebenso fällig werden.
Nur Mut 😊.
Hallo Höhnchen ,
Ja ich habe nochmal nachgefragt, da wurde mir gesagt es gibt nur bestimmte Auszahltage und der nächste wäre am 6.03. ! Bis jetzt ist nichts angekommen . Früher hatte ich das Geld manchmal schon vor dem Bescheid auf dem Konto .Die SA war schon genervt .
Zu Zinsen sagte sie bisher hätte kein Land Zinsen gezahlt. Ich könnte ja mal einen Antrag stellen ,dann würde das geprüft werden .:confused:
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Ich finde das schon einen Hammer . Seit Oktober habe ich das Wahlrecht in Anspruch genommen nachdem die Gegenüberstellung endlich gekommen ist ,dann kam Mitte Februar der Bescheid auch mit der Nachzahlung . Die monatliche Rate ist geändert , nur die Nachzahlung lässt auf sich warten . Das hatte ich so noch nicht erlebt .
Lg Vogoge
 

logig

Aktives Mitglied
Da frage ich mich, ob die Ämter es machen um mit dem Geld noch zu arbeiten?

Wenn der 06.03. Zahltag, dann sollte das Geld spätestens morgen auf deinem Konto sein.
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.
Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV und Therapiekostenübernahme Gewalt 29
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV Altersrente Gewalt 37
Silan OEG Bescheid nach neuem SGB XIV Gewalt 303

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


    Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.

    Anzeige (2)

    Oben