Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Ärger mit GEZ - wie kann ich der Zwangsvollstreckung entgehen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
Natürlich kenne ich das Formular und habe auf diesem Weg schon 2x das Dokument an die GEZ gesendet, welches die Zahlungen meines Schwiegervaters nachweist. Trotzdem kamen weiterhin Rechnungen an meine Adresse. Als ich telefonisch nach dem Grund gefragt habe, hieß es, dass sie das Dokument über das Formular nicht erhalten haben.

Ich finde es sehr unglücklich, dass die GEZ keine E-Mail-Adresse hat. Dann könnte ich nachweisen, an welchem Tag und um welche Uhrzeit ich ihnen das Dokument gesendet habe. Das geht mit so einem Formular natürlich nicht.
Natürlich geht das auch mit einem Formular. Du musst es nur per Einschreiben mit Rückschein versenden. Das sollte man übrigens IMMER mit wichtigen Dokumenten und Briefen per Briefversand machen! Wenn du das nicht machst, hast du leider keinen Nachweis, dass du es versendet hast und da kannst du noch so oft behaupten, dass du es geschickt hast.

Alles andere überlasse bitte einen Anwalt. Die User hier sind nur Laien und auf deren Aussagen sollte man sich in so einer wichtigen Angelegenheit nicht verlassen.
 
G

Gelöscht 126488

Gast
Mag ja schon mal eine Mahnung übersehen worden sein, kann ja mal vorkommen.
Zwischen Reden am Telefon und schriftlich verkehren würde ich hier aber deutlich unterscheiden.

Gerichtsvollzieher sind ja so ausgebildet, dass die Druck machen und dann wird das Gespräch schnell unsachlich.
Gerichtsvollzieher sind keine Inkassounternehmen. Die Arbeiten nicht auf Erfolgsbasis, sondern sind stets daran interessiert, dass beiden Parteien geholfen wird.
Ich habe schon mit zu viele zusammengearbeitet, als dass ich das so stehen lassen kann.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ich habe Gerichtsvollzieher als stets lösungsorientiert und sachlich erlebt. Und bemüht, Zwangsvollstreckungen zu vermeiden, wenn es andere Lösungen gibt.

Sind ja keine windigen Inkassohaie.
Nein, der Außendienst von der Stadtkasse verhält sich nach der Druckmachmethode., der Außendienst ist dafür ausgebildet, genau wie der Außendienst eines Inkassounternehmen.

Wenn würde ich mit einem Sachbearbeiter der Stadtkasse verhandeln und nur dem Außendienst mitteilen, dass ich erst rechtlichen Rat suche.
Der Außendienst verhandelt auch nicht sondern fordert nur, das andere ist nicht sein Job.
 

Drölfchen

Aktives Mitglied
Man muss sich schriftlich abmelden.
Heißt, man schreibt einen eigenen Brief, in dem Name, Adresse und Beitragsnummer stehen, außerdem die Angabe des Abmeldegrundes. Teil die neue Adresse, den Namen und die Beitragsnummer desjenigen mit, der bereits in der von dir bewohnten Wohnung angemeldet ist.
Vom Rundfunkbeitrag kann man sich übrigens nur für die Zukunft abmelden, nicht für die Vergangenheit.
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Ja, das ist halt so, wo Menschen arbeiten.
Ist dir das bei anderen Firmen nicht auch schon passiert ?
Mir schon :unsure:
Naja, die GEZ ist zum einen bekannt dafür, dass solche Probleme auftreten und erschwerend kommt dann auch noch hinzu, dass die GEZ eine Zwangsabgabe ist, die viele Menschen eben nicht wollen und gegen ihren Willen bezahlen müssen.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Ihr seid zwei getrennte Haushalte, schließlich schlaft ihr nicht in einem Bett und jeder hat seinen Fernseher, Radio, was auch immer. Ihr müsst zahlen. Was der Anwalt sagt, ist Quatsch. Es gab schon derart viele Leute, die sich drücken wollte, das funktioniert nicht. GEZ ist Staat, da zieht auch der Anwalt den Kürzeren.
 

Drölfchen

Aktives Mitglied
Ihr seid zwei getrennte Haushalte, schließlich schlaft ihr nicht in einem Bett und jeder hat seinen Fernseher, Radio, was auch immer. Ihr müsst zahlen. Was der Anwalt sagt, ist Quatsch. Es gab schon derart viele Leute, die sich drücken wollte, das funktioniert nicht. GEZ ist Staat, da zieht auch der Anwalt den Kürzeren.
Das ist "Quatsch". Es sind keine getrennten Haushalte, so wie die TE beschrieb (5-Personen-Haushalt ohne separate Wohnungen). Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Nur leider fehlte hier die ordnungsgemäße Abmeldung.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Da braucht nur ein getrenntes Zimmer und sei es nur das Schlafzimmer zu sein, dann kann man zahlen. Die können Baupläne anfordern, Ortsbesichtigung anordnen usw.

Selbst wenn man alle Papiere hat, irgendwann hängt es an einem Sachbearbeiter, der einem nicht gut gesinnt ist und Nachweis X nicht unterschreibt oder erbringt, dann wars das. Letztlich endet das damit, dass man zahlen muß. Kommt der Gerichtsvollzieher, dann bekommt man im Leben nie mehr Kredit, dank negativer Schufa. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen. Heutzutage gibt es auch Arbeitgeber, die vor Einstellung Schufa Abfrage machen, liegt die Quote unter 90%, hat sich der Job erledigt.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Wenn eine Einzelperson mit Vater oder Mutter in einem Haus lebt, ist GEZ kein Problem, aber wenn 10 Mann in der gleichen Hütte wohnen und das Haus viele Zimmer, Anschlüsse, Fernseher, Radios und Co. hat, aus die Maus. Da anrufen bringt nichts, die legen auf oder werden blöd am Telefon.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben