tonytomate
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Singles, Familien und Wohngemeinschaften
Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.
Wenn Sie zusammenziehen und jeder bereits ein eigenes Beitragskonto hat, können Sie entscheiden, unter welchem Beitragskonto die gemeinsame Wohnung geführt werden soll. Alle anderen Beitragskonten können mit Verweis auf die Nummer dieses Beitragskontos abgemeldet werden.
Wenn der Beitragskontoinhaber aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, nimmt er sein Beitragskonto mit.
Für die ehemals gemeinsam genutzte Wohnung muss auf eine darin verbleibende Person ein neues Beitragskonto angemeldet werden.
Vermutlich ist von Anfang an alles schiefgegangen.
Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.
Wenn Sie zusammenziehen und jeder bereits ein eigenes Beitragskonto hat, können Sie entscheiden, unter welchem Beitragskonto die gemeinsame Wohnung geführt werden soll. Alle anderen Beitragskonten können mit Verweis auf die Nummer dieses Beitragskontos abgemeldet werden.
Wenn der Beitragskontoinhaber aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, nimmt er sein Beitragskonto mit.
Für die ehemals gemeinsam genutzte Wohnung muss auf eine darin verbleibende Person ein neues Beitragskonto angemeldet werden.
Vermutlich ist von Anfang an alles schiefgegangen.