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Ärger mit GEZ - wie kann ich der Zwangsvollstreckung entgehen?

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Larilara

Neues Mitglied
Das ist doch alles Quark. Wie ich schon oben schrieb, gibt es ein Formular, das ausgefüllt werden muss und gut ist. Eine Online-Version gibt es hier https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html. Es gibt aber auch eins in Papierform.
Natürlich kenne ich das Formular und habe auf diesem Weg schon 2x das Dokument an die GEZ gesendet, welches die Zahlungen meines Schwiegervaters nachweist. Trotzdem kamen weiterhin Rechnungen an meine Adresse. Als ich telefonisch nach dem Grund gefragt habe, hieß es, dass sie das Dokument über das Formular nicht erhalten haben.

Ich finde es sehr unglücklich, dass die GEZ keine E-Mail-Adresse hat. Dann könnte ich nachweisen, an welchem Tag und um welche Uhrzeit ich ihnen das Dokument gesendet habe. Das geht mit so einem Formular natürlich nicht.

EDIT: Nachdem ich die letzten Tage erfolglos war und auf meine E-Mail noch keine Reaktion erfolgt ist, habe ich nun endlich die Gerichtsvollzieherin erreicht. Sie hat mich gebeten, ihr den Nachweis mit der Beitragsnummer meines Schwiegervaters an ihre E-Mail-Adresse zu schicken. Sie würde das umgehend an die GEZ weiterleiten, und ich wäre dann aus dem Schneider.
 
G

Gelöscht 120787

Gast
Das heißt nicht mehr GEZ sondern Rundfunkbeitrag. Schreibe ihnen und lade sie zu einem Ortstermin ein, dann können sie sich die Wohnverhältnisse vor Ort ansehen und gehe zu einem Anwalt.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Letzten Freitag hatte ich einen Brief von einer Obergerichtsvollzieherin im Briefkasten. Die GEZ hat einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt. Ich habe bis zum 25.08. Zeit, die angeblich ausstehende Gebühr zu überweisen.

Hat jemand von euch etwas Ähnliches erlebt bzw. wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Als vorletzten Schritt würde ich versuchen mit der Gerichtsvollzieherin zu telefonieren, falls da eine Telefonnummer angegeben ist.

Als letzten Schritt brauchst du einen Anwalt.
 
G

Gelöscht 120787

Gast
Bevor es zur Zwangsvollstreckung kommt, musst du einen Mahnbescheid erhalten haben. Da hättest du 14 Tage Zeit gehabt zu reagieren. Frage doch mal nach, wie du bitte schon beweisen sollst, dass ihr alle in einem Haushalt lebt. Das müssten sie doch wissen und nimm dir einen Anwalt, du musst auf die Vollstreckung reagieren.
 

kasiopaja

Urgestein
Bevor es zur Zwangsvollstreckung kommt, musst du einen Mahnbescheid erhalten haben. Da hättest du 14 Tage Zeit gehabt zu reagieren. Frage doch mal nach, wie du bitte schon beweisen sollst, dass ihr alle in einem Haushalt lebt. Das müssten sie doch wissen und nimm dir einen Anwalt, du musst auf die Vollstreckung reagieren.
Ich glaube bei den Rundfunkgebühren ist es wie beim Finanzamt. Die brauchen keinen Mahnbescheid und können direkt vollstrecken.
 

Larilara

Neues Mitglied
Das hat sie ja schon gemacht. Und Problem sei gelöst.
Die Gerichtsvollzieherin wirkte sehr sympathisch am Telefon. Ich hatte das Gefühl, dass sie immer mal wieder solche Fälle hat und ich keine Ausnahme bin.

Die "GEZ" (ich weiß natürlich, dass sie nicht mehr so heißt, aber aus Gewohnheit nennen wir sie alle noch so) versucht immer mal wieder, die Menschen um ihr Geld zu bringen. Als ich von meiner ersten in meine zweite Mietwohnung gezogen bin, habe ich ihnen meinen Umzug frühzeitig mitgeteilt. Die Gebühr wurde auch nach dem Umzug wie schon zuvor alle 3 Monate von meinem Konto abgebucht. Trotzdem bekam ich von der GEZ Rechnungen mit der Bitte, die GEZ für meine frühere Mietwohnung (in der natürlich nicht mehr wohnte und längst abgemeldet war) zu bezahlen. Damals haben 3 Telefonate gereicht, bis sie Ruhe gegeben haben.

Eine Freundin von mir hatte ein ähnliches Problem. Als sie mit ihrem Ex noch zusammenlebte, wurde die GEZ-Gebühr von seinem Konto abgebucht. Nach der Trennung ist sie in eine eigene Wohnung gezogen und hat dann natürlich die GEZ dort selbst bezahlt. Aber dann kamen auf einmal Briefe von der GEZ mit der Aufforderung, zusätzlich noch die Gebühren für die alte Wohnung zu bezahlen. In der alten Wohnung lebte weiterhin ihr Ex, und der hat - genau wie vor der Trennung - auch weiterhin pünktlich seine GEZ-Gebühr bezahlt.
 
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