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Fahrpreisnacherhebung Deutsche Bahn - trotz gebuchtem 49€ Ticket

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Eigentlich ist die Diskussion hinfällig, ob man das Ticket ausdrucken darf oder nicht, da bei der Kontrolle des TE kein gültiges Ticket vorlag.

Die DB sagt zu digitalen Tickets im Allgemeinen, dass man Onlinetickets als pdf Ausdruck nutzen darf.


Auf das Deutschlandticket wird hier explizit nicht eingegangen. Zur Papiernutzung habe ich widersprüchliche Angaben gefunden.

Was das Nachzeigen angeht, bin ich mir sehr sicher, dass die Fahrpreisnacherhebung vom Tisch gewesen wäre, wenn das Ticket nachgezeigt worden wäre (i.d.R. zahlt man eine kleine Bearbeitungsgebühr).
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied

Aber mal ganz davon abgesehen hat der TE kein ausgedrucktes Ticket dabei gehabt, er hat gar kein Ticket, sondern nur eine Auftragsbestätigung dabei gehabt, und die ist nicht ausreichend.
Das Problem war, dass er meinte, er hat eh kein Ticket und deshalb das Ticket bei der Bahn nicht nachgereicht hat.
Also wurde er zum schearufahrer, was durch das Inkasso eingerieben wird.

Wie gesagt gibt es die Möglichkeit, der Bahn das Ticket noch zu zeigen, evtl pfeift sie das Inkasso zurück, das kann der Inkasso Auftraggeber.

Oder einfach zahlen
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Der TE schrieb, daß ein Bekannter das erledigt hat. Der hats wohl versaut. Hast Du einen Abbuchungsbeleg?

Die Bahn trifft keine Schuld und auch nicht die Ticketfirma. Du bist einfach unfähig ein Ticket zu kaufen, so einfach ist das. Mein Nachbar ist Kontrolleur bei der Bahn. Du hast Gelegenheit gehabt, das zu klären und kriegst es einfach nicht auf die Reihe. Ich habe mir selber so ein Ticket gekauft, man bekommt einen Beleg, den man sich ausdrucken muß. Alternativ kann man gegen Aufpreis sich eine Chipkarte schicken lassen. Das D Ticket kann man auch beim Busbetrieb vor Ort kaufen, wenn man absolut null Plan hat. Die machen einem das direkt vor Ort.
 
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