Selbst-Bewusst77
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Für Deutschland gilt:Das würde mich wirklich mal interessieren, was gemeinhin passiert, wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird und der Partner fehlt, um das auszugleichen 🤔
Eine Haushaltshilfe / Familienpfleger*in ist nach §38 SGBV (Krankenkasse) zu beantragen. Ein Arzt/Ärztin stellt ein Attest aus, bei der Krankenkasse ist der Antrag zu stellen. Die Krankenkasse stellt eine Liste zur Verfügung mit Familienpflegediensten, mit denen sie zusammenarbeitet. Wenn sich die Mutter / der Vater körperlich nicht in der Lage sieht, sich um die Organisation der Hilfe zu kümmern, vermittelt die Krankenkasse nach entsprechendem Hinweis selbst eine*n Familienpfleger*in.
Zudem helfen Familienpflegedienste bei der Antragstellung gegenüber der Krankenkasse. Hat man einen Kontakt zu einem Familienpflegeanbieter, kann also auch der Weg direkt über ihn laufen.
Die Vermittlung einer Pflegeperson ist dadurch erschwert, dass diese Person bereit sein muss, sich dem Risiko eines längeren bzw. wiederholten Kontaktes zu einer infizierten Person auszusetzen.
Der tägliche zeitliche Umfang dieses Dienstes hängt unter anderem davon ab, wie groß der Betreuungsaufwand für das Kind ist.
Für Norwegen weiß ich es nicht.