Correctiv-Chef David Schraven hatte in einem Interview mit der FAZ im März behauptet, dass das
Landgericht Hamburg die Darstellungen von Correctiv der angeblichen Gespräche auf dem Potsdam-Treffen über einen Masterplan zur Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt habe.
Das war eine Falschbehauptung.
Das Landgericht Hamburg hat Schraven die entsprechende Äußerungen mit Urteil im Mai verboten und dies ausdrücklich damit begründet, dass er eine Falschbehauptung verbreitet hat. Die Entscheidung des Gerichtes ist rechtskräftig.
David Schraven, Journalist und Geschäftsführer des Portals Correctiv, musste vor Gericht zugeben, im Zusammenhang mit dem sogenannten „Geheimtreffen“ von Potsdam ...
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