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So wie es im Islam ist, war es noch überhaupt nie bei uns.
Das wird m.E. deshalb nicht ändern, weil der Islam das m.E. nicht hergibt.
Etwas Vergleichbares wie die Aufklärung ab dem 17. Jahrhundert gab es in den muslimischen Ländern nicht und wird es m.E. in absehbarer Zeit auch künftig nicht geben.

Etwas Geschichtskunde:
In der Zeit von ca. 700 bis 1200 nach Christi war die Islamische Welt wesentlich fortschrittlicher als das gesamte Europa.
Etliche Wissenschaften wurden gefördert z.B.:
  1. Medizin
  2. Astrologie
  3. Mathematik
  4. Ingenieurswissenschaften
  5. Literatur

Alte Schriften von den Griechen, Römern, wurden gesichert und dadurch auch überliefert!

Auzug aus Wikipeadia:
Die Periode des Kalifats wird von muslimischen Autoren als das goldene Zeitalter von al-Andalus betrachtet. Mit einem künstliche Bewässerungssysteme nutzenden Ackerbau sowie aus dem Nahen Osten importierten Nahrungsmitteln versorgte die Agrarwirtschaft Córdoba und andere Städte weit besser, als dies die Wirtschaft in anderen Gebieten Europas konnte. Unter dem Kalifat wurde Córdoba mit einer Bevölkerung von vielleicht 500.000 Einwohnern schließlich die größte und wohlhabendste Stadt in Europa noch vor Konstantinopel.[8] Innerhalb der islamischen Welt war Córdoba eines der führenden kulturellen Zentren. Die Werke seiner wichtigsten Philosophen und Wissenschaftler, insbesondere Albucasis und Averroes, hatten erheblichen Einfluss auf die intellektuelle Entwicklung des mittelalterlichen Europa, und die Bibliotheken und Universitäten von al-Andalus waren in Europa und in der islamischen Welt berühmt und renommiert. So kamen nach der Eroberung von Toledo im Jahr 1085 Gelehrte aus anderen Ländern dorthin, um Übersetzungen wissenschaftlicher Literatur aus dem Arabischen ins Lateinische anzufertigen. Der bekannteste von ihnen war Michael Scotus (um 1175 – um 1235), der die Werke von Averroes und Avicenna später nach Italien brachte. Dieser Wissenstransfer hatte starken Einfluss auf die Entstehung der Scholastik im christlichen Europa.


Sehenswert für alle die sich mit geschichtlichen Tatsachen beschäftigen wollen!
 
Schon so oft gelesen, dass ich das einfach mal geglaubt habe.
Man hört immer, dass das erst seit 1997 strafbar ist. Wahrscheinlich wurds dann früher nur anders genannt?
Vergewaltigung war schon immer strafbar, und somit auch in der Ehe. Das ist tatsächlich eine Überhöhung der Tatsachen, das es erst seit 1997 strafbar sei.

Der Gesetzgeber hat 1997 klargestellt, das es so etwas gibt. In der Bürgerlichen Ehe gab es die Verpflichtung beider Eheleute, die Ehe zu vollziehen. Im Gesetz (BGB) war also geregelt, daß die Eheleute das Rexht und die Pflixht zum Sex haben. Unter diesen Umständen ist es schwierig bis unmöglich, den Vollzug dieser Pflicht von einer Vergewaltigung abzugrenzen.

Wann die Pflicht zum Sex nicht mehr im BGB stand, weiss ich jetzt nicht. Ist aber gut möglich, daß es erst in den 80ern oder 90ern war. Auf jeden Fall stellt dieser Straftatbestand -Vergewaltigung in der Ehe- noch einmal klar, daß es kein Anrecht auf Ehesex gibt.
 
Ah, okay, dann bin ich da tatsächlich drauf hereingefallen. Schon so oft gelesen, dass ich das einfach mal geglaubt habe.
Man hört immer, dass das erst seit 1997 strafbar ist. Wahrscheinlich wurds dann früher nur anders genannt?
„Bis 1992 war die Vergewaltigung auf den erzwungenen Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe beschränkt, eine Vergewaltigung in der Ehe gab es schon rein begrifflich nicht. Zwischen 1992 und 2004 war die Vergewaltigung in der Ehe ein Antragsdelikt. Seit 2004 ist auch die Vergewaltigung unter Ehepartnern ein Offizialdelikt.“
.
 
Das wird auch in 500 Jahren noch so sein und zwar völlig egal was wir in in unserem Land tun.
Vor fünfhundert Jahren hat man hierzulande diskutiert, ob man jede Hexe verbrennen oder im Fluss versenken muss. Oder ob es nicht genügt, sie zu foltern und zur Abbitte zu bekehren.

Woher weisst du wie es in fünfhundert Jahren zugehen mag? Eine Aufklärung benötigt des Orient jedenfalls nicht, denn auch von da kommen viele unserer eigenen aufklärerischen Gedanken.
 
Das stimmt leider nicht. Es gab den Begriff in der Ehe überhaupt nicht (bis 1992). Siehe mein verlinkter Wikipedia-Eintrag. Deshalb kann es in der Ehe auch nicht strafbar gewesen sein. Etwas was es nicht gibt, kann nicht strafbar sein.
Tatsächlich habe ich hier einen Fehler gemacht und ein Zitat eingefügt, welches sich auf die Schweiz bezieht. In Deutschland ist Vergewaltigung in der Ehe seit 1997 strafbar. Vorher war es demzufolge nicht strafbar.
 
855 (!) einer Sexualstraftat verdächtig
Das ist die Zahl nach Schlüssel 110000 - also nur ein Teilbereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Wenn man die in der Antwort der Bundesregierung angegebenen Zahlen der Schlüssel 110000, 130000 und 140000 zusammenrechnet, kommt man aber komischerweise trotzdem nicht auf die Werte, die in den Tabellen der Polizeilichen Kriminalstatistik zu finden sind. Und Angaben zu deutschen Tatverdächtigen werden in dem Dokument ja auch nicht gemacht. Also habe ich jetzt mal die Zahlen der PKS direkt herausgesucht:

PKS 2023, Schlüssel: 100000 - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt
Deutsche Tatverdächtige: 67.116
Nichtdeutsche Tatverdächtige: 26.591
Syrische Tatverdächtige: 3.667

Anteil Nichtdeutsche an der Gesamtbevölkerung in Deutschland (2023): 15,2 %
=> Anteil Deutsche an der Gesamtbevölkerung in Deutschland (2023): 84,8 %

Anzahl Syrer in Deutschland (2023): 972.460
Gesamtbevölkerung Deutschland (2023): 84.669.000
=> Anteil Syrer an der Gesamtbevölkerung in Deutschland (2023): 1,15 %

Mit diesen Zahlen als Grundlage komme ich bei den Sexualdelikten auf einen gegenüber Deutschen 2,2fach erhöhten Wert bei Nichtdeutschen und einen vierfach erhöhten Wert bei Syrern.

Alles ohne Gewähr. Vielleicht mag ja bei Gelegenheit mal jemand nachrechnen.


Wahrscheinlich wurds dann früher nur anders genannt?
Naja, nicht ganz - der Straftatbestand der Vergewaltigung war früher tatsächlich enger gefasst, er bezog sich nur auf außerehelichen Geschlechtsverkehr. Und übrigens auch nur auf Frauen als Geschädigte - bei einem männlichen Opfer konnte daher grundsätzlich keine Verurteilung wegen Vergewaltigung erfolgen.

Aber Anwendung von Gewalt und Zwang war natürlich dennoch verboten. Eine eheliche Vergewaltigung (oder entsprechende Handlungen an Männern) wurde damals also als Nötigung und Körperverletzung geahndet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Warum interessiert euch das eigentlich so stark?
Es ist doch egal wo jemand herkommt der kriminell ist. Fakt ist, und das bestätigt euch mittlerweile ja auch die Politik, das unsere naive und fehleingeschätzte Haltung zur Migration die einheimische Bevölkerung gefährdet.
Was nützt es euch zu wissen, welche Nationalität es genau betrifft, wenn selbst gegen diejenigen die klar überpräsent bei Straftaten sind, zu wenig abgeschoben werden und stattdessen aus diesen Ländern nach wie vor Menschen in unser friedfertiges Land strömen?

Oder möchtet ihr eine Petition starten, dass Menschen aus ganz bestimmten Ländern Nordafrikas nicht mehr hier aufgenommen werden dürfen? Das wäre nämlich eine Maßnahme.
Kann mir aber kaum vorstellen das es euch darum geht.
MICH interessiert das nicht so stark, denn ich war ja nicht diejenige, die gefordert hat, dass bitteschön in jeder Pressemitteilung erwähnt werden muss, woher ein einzelner Verbrecher kommt. War nicht meine Idee! Für uns Otto Normalverbraucher ist dieses Wissen unnütz.
WENN es einen nützen hat, dann in größer angelegten Untersuchungen, wenn es um Ursachenforschung, Strafverfolgung und Prävention geht. DANN könnte es evtl interessant sein. Wobei ich auch hier denke: Wenn die Strafverfolgung gesichert ist, ist es auch egal woher der Täter ursprünglich mal kam. Haputsache man erwischt ihn.
Bei der Prävention kann es aber durchaus sinnvoll sein, die Ursachen zu kennen, denn nur Ursachen, die Du kennst kannst Du auch präventiv bearbeiten.
 

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