Pauschal kann man das nicht sagen.
Es gibt Tätigkeiten (bei BOS / Bw) die einen lückenlosen Tätigkeitsnachweis verlangen, und das schon oft vor dem Gespräch nämlich zur Bewerbung. Und da ist man gut beraten nichts zu "verkaufen" sonst kann das teuer werden, im Sinne von Einstellunsbetrug.
Gleiches kann einem auch passieren wenn die Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach Landesrecht fordert, das kann z.B. schon eine Reinigungs oder Bürokraft in einer Polizeibehörde sein.
Das erfolgt zwar oft erst nach der Einstellung aber der AG kommt sich dann schon leicht auf den Arm genommen vor, wenn der CV nicht zu den Tätigkeiten passt.
Und je nach Tätigkeiten kann es auch Referenzpersonen und Überprüfungen bei Nachbaren/Freunden oder alten AG geben.
Datenschutz? ja sicher, man muss das nicht mitmachen aber die Behörden müssen einen auch nicht einstellen.
In der freien Wirtschaft wird das den AG ehrlicheweise kaum interessieren. Aber die HR Abteilung merkt es ohnehin wenn sie den Versicherungsverlauf der Krankenkasse bekommt.
Pflege von Angehörigen klingt für mich am plausibelsten.
So eine Lüge ist widerlich und ein Schlag ins Gesicht für alle die Angehörige pflegen (müssen).
Zudem kann der Fall ja wirklich eintreten und dann kommt man in Erklärungsnot.