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Miete und Nebenkosten (Lebensmittel, etc.) vom Ex offen

idealist

Neues Mitglied
Hier das was ich meine:

Der Mieter bezahlt nur die laufenden Betriebskosten und/oder Nebenkosten, erbringt aber zusätzlich keinerlei Dienstleistungen: In aller Regel ist dann von einem Leihvertrag (ohne Mieterschutz) auszugehen. Beispiel: Übernimmt derjenige, dem eine Sache zum Gebrauch überlassen wird, lediglich die Kosten, die den Gebrauch der Sache erst ermöglichen (hier: "die anfallenden Betriebskosten (ohne Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schönheitsreparaturen und Instandhaltung), kann von einer Entgeltlichkeit nicht die Rede sein; bei dem Vertrag handelt es sich nicht um einen Miet- sondern um einen Leihvertrag. OLG Dresden 4. Zivilsenat, Beschluß vom 7. November 2002, Az: 4 W 1324/02; ZMR 2003, 250-251.
 
C

chrismas

Gast
Miete ist eine Bringschuld.
Die TE hat einen Vertrag mit den Eltern und sie muss damit auch auch nicht mehr beweisen.
Auch muss man nicht in diesem Fall beweisen etwas nicht bekommen zu haben, das ist Unsinn!

Wir hatten allerdings keinen Mietvertrag mit meinen Eltern gemacht.
Steht im ersten Beitrag, daher mal die Frage:

Wo wurde hier ein Vertrag geschlossen?

Außerdem gelten Mietschulden immer auf die gesamten Mieter und wenn es 2 sind, dann haften beide gemeinsam dafür, dass die Miete gezahlt wird und da muss nicht jeder einzelne Beweisen, ob die Miete gezahlt wurde, man steht gesamtschuldnerisch dar, deswegen wäre ein Untermietvertrag immer von Vorteil oder aber der expliziten Abgrenzung der jeweils zu tragenden Kosten an der Gesamtmiete.

Hier bedeutet es im Klartext, auch wenn nur mündlich etwas vereinbart worden ist:

Beide haften Gesamtschuldnerisch, das bedeutet, sowohl die TE, wie auch der ehemalige Freund sind in der Haftung und der Vermieter ist der einzige, sofern denn eine vereinbarte Miete nicht regelmäßig gezahlt worden ist, der hier die Mieten Einklagen kann, was allerdings ebenfalls bedeutet, dass hier die TE ebenfalls mit verklagt werden müsste.

Einzige Ausnahme hiervon ist ein Untermietvertrag, aber selbst der existiert nicht, soweit ich das bisher hier gelesen habe, aber mit diesem hätte die TE ein rechtliches Mittel zur Hand womit sie vom Ex das Geld fordern hätte können und ansonsten nicht.

Im übrigen greift der Pararaph auf Treu und Glauben in diesem Falle nicht, denn dafür müsste man beweisen können, dass man dem Ex Fristen gesetzt hat und da man das in der Regel nur mündlich macht, während man zusammen lebt und nicht schriftlich und schon gar nicht über einen Boten, wird das mit einer Argumentation auf diesem Paragraphen ebenfalls nichts.
 

idealist

Neues Mitglied
Im übrigen greift der Pararaph auf Treu und Glauben in diesem Falle nicht, denn dafür müsste man beweisen können, dass man dem Ex Fristen gesetzt hat und da man das in der Regel nur mündlich macht, während man zusammen lebt und nicht schriftlich und schon gar nicht über einen Boten, wird das mit einer Argumentation auf diesem Paragraphen ebenfalls nichts.[/QUOTE]


Ich hatte meinem Ex während er noch bei mir gewohnt hat per eMail eine Kostenauflistung geschickt mit der Bitte, sich dazu zu äußern. Das tat er jedoch nie. In der Liste stand sein Soll und sein Ist, was die Mieten betrifft und die Lebensmittelkosten.
 

Rhenus

Urgestein
Ja nun Idealist,

du musst schon selbst wissen was willst und welche Vereinbarung du getroffen hast.
Dann verstehe ich dein Thema nicht.
Und wahllos kann man keine Urteile herbeizitieren.

Der Mieter bezahlt nur die laufenden Betriebskosten und/oder Nebenkosten, erbringt aber zusätzlich keinerlei Dienstleistungen:
Was ist denn in dem Bezug eine Dienstleistung?
Dich bei Laune zu halten oder so? :D
Hier gilt das Mietrecht was die Miete betrifft und das Vertragsrecht, was die Beteiligung am Lebensunterhalt betrifft.
Worum geht es dir hier eigentlich?:confused:
 
C

chrismas

Gast
Ich hatte meinem Ex während er noch bei mir gewohnt hat per eMail eine Kostenauflistung geschickt mit der Bitte, sich dazu zu äußern. Das tat er jedoch nie. In der Liste stand sein Soll und sein Ist, was die Mieten betrifft und die Lebensmittelkosten.
E-Mails gelten nicht vor Gericht, denn hierfür müsste gesichert sein, dass diese Mail auch tatsächlich angekommen ist und das ist beim derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, denn jeder E-Mail Server verschluckt mal E-Mails, markiert sie als Spam und und und und und.
 
G

Gast08/15

Gast
...Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Wurde der Vertrag mündlich abgeschlossen, gelten die Bestimmungen des BGB und er gilt als für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wird ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen hat das für den Vermieter den Nachteil, das der Mieter zwar den Mietzins entrichten muss, für Schönheitsreparaturen und Nebenkosten aber nicht zahlen braucht. - Sie sind, wenn nichts anderes geregelt ist, im Mietzins enthalten.

Sobald das Wohnungsmietverhältnis ab Vertragsbeginn über eine Dauer von mehr als einem Jahr läuft, muß der Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Ist das nicht der Fall, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen....

Mietvertrag


Außerdem hast du deine Eltern als Zeugen.Zusätzlich liegen die die drei Belege der Mietüberweisungen vor, welche belegen,daß die Miete nicht regelmäßig gezahlt wurde.

Ich würde damit einen Anwalt aufsuchen.
 
G

Gast

Gast
Außerdem hast du deine Eltern als Zeugen.Zusätzlich liegen die die drei Belege der Mietüberweisungen vor, welche belegen,daß die Miete nicht regelmäßig gezahlt wurde.

Ich würde damit einen Anwalt aufsuchen.
Ist nur merkwürdig, dass er die Miete nicht an die Eltern, sondern an die TE überwiesen hat und nicht an die wirklichen Vermieter, die Etern und die Eltern erst einen Mietvertrag nachträglich gemacht haben, als das Finanzamt einen Nachweis verlangt hat. So ganz koscher ist diese ganze Agelegenheit jedenfalls nicht.
 
C

chrismas

Gast
@Rhenus

Dieses mal haste ein h in meinem Nick vergessen :D

Es kommt auf die jeweilige Sichtweise an.

Für mich gibt es hier keinen Mietvertrag, wenn man aber einen sehen möchte, dann muss man unterscheiden zwischen Hauptmieter und Untermieter.

Sind beide Hauptmieter gewesen, sind beide zusammen, also die TE und er Ex-Freund zur Zahlung der Gesamtmiete verpflichtet, das bedeutet, wenn man etwas einklagen will, müssen beide von den Eltern der TE verklagt, also die TE selbst und der Ex-Freund, werden (hier gilt §421 BGB).

Ist nur die TE Hauptmieterin gewesen, hätte sie einen Untermietvertrag mit ihrem Ex-Freund machen müssen, um darin fest zu halten, was dieser monatlich zu zahlen hat, denn die TE ist weiterhin dem eigentlichen Vermieter, also ihren Eltern, weiterhin zur kompletten Zahlung der Miete verpflichtet und nicht der Untermieter, denn für den Untermieter ist der Vermieter in diesem Falle dann die TE (hier gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen für ihn als einzelnen Mieter).

Und da hier nichts schriftliches vereinbart worden ist, kann man davon ausgehen, dass das keinerlei Erfolg haben wird, egal welche Sichtweise man nun nehmen möchte, denn wenn die Eltern klagen würden, würden sie ebenfalls die eigene Tochter verklagen und somit auch einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen sie erwirken müssen, wie auch gegen den ehemaligen Freund ihrer Tochter und es dürfte abzusehen sein, dass der Ex-Freund nichts zahlen wird, womit man dann wieder bei Null wäre, denn nur gegen eine Partei eine Pfändung zu veranlassen ist dann nicht machbar.

Geht man von einem Untermietvertrag aus, wie will man da als Kläger beweisen, dass dieser und jener Vertrag geschlossen wurde mit einer Höhe von monatlich X Euro?

Die Überweisungen beweisen gar nichts, denn dafür gab es hier schon einmal ein Thema mit ähnlichem Sachverhalt, wo es allerdings um ein Darlehen ging. Eine Zahlung beweist nicht das geringste an Vereinbarungen (siehe zum Beispiel hier Darlehen ohne Darl.-Vertrag einklagen Vertragsrecht Forum 123recht.net bei einem der Antworten)
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Gast,

Ist nur merkwürdig, dass er die Miete nicht an die Eltern, sondern an die TE überwiesen hat und nicht an die wirklichen Vermieter, die Etern und die Eltern erst einen Mietvertrag nachträglich gemacht haben, als das Finanzamt einen Nachweis verlangt hat. So ganz koscher ist diese ganze Agelegenheit jedenfalls nicht.
Geht es um kriminalistische Spitzfindigkeiten oder interessensausgleich?
Das Innenverhältnis des Ausgleichs ist doch unerheblich.

Och Chrismas,

Dieses mal haste ein h in meinem Nick vergessen :D
sorry, das war keine Absicht! :(

Für mich gibt es hier keinen Mietvertrag, wenn man aber einen sehen möchte, dann muss man unterscheiden zwischen Hauptmieter und Untermieter.
Wenn du mit deiner Freundin irgendwo hinziehst, müssen doch nicht zwingend beide den Mietvertrag unterschreiben und Untermieter bist du dann auch nicht. Du wohnst einfach mit da, wenn der Vermieter nichts anderes vorsieht.

Und das Andere ist für mich ein Kostenausgleich, denn man ist ja gegenseitig nicht unterhaltspflichtig.
 

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