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Rhenus

Urgestein
Hallo Diabolo,

Da mache ich dann doch Unterschiede ;).
Ich gehe mit den anderen Mitfahrenden und dem Bahnbetrieb meines Wissens nach keine "besondere Bindung" ein. Zumindest hätte ich da viel zu tun :eek:.
Juristisch gesehen nicht, zudem, die TE war nicht mit ihm Verheiratet, es bestand keine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung.
Doch ich verstehe deine "Bedenken" den Bahnreisenden "näher" zu kommen.:)

Liebe ChrisBW,

Klar kann sie gegen ihn prozessieren. Aber ist da schonmal nicht sicher, ob sie auch Recht bekommt.
Und selbst wenn sie Recht bekommt, ist es relativ wahrscheinlich , dass sie dann das Geld einklagen muss, weil er wohl von sich auch nicht zahlt.
Auch das kostet wieder Geld.
Und ob er dann zahlen kann ist die nächste Frage.
Es ist alles in allem eine recht unsichere Sache und kostet unter Umständen mehr Geld und Nerven, als es das wert ist.
was nörgelst du den rum? :D
Ich dachte du wärst irgendwie Geschäftsfrau?
Muss man im Ländle dafür prozessieren? :confused:

Bei uns holt man sich für 2€ einen Vordruck, füllt den aus, setzt die Forderung plus Mahnkosten drauf und ab geht’s mit der Post. Man überweist dem Gericht 23€ und es nimmt seinen Lauf.
Sollte dann auch nicht gezahlt werden, kommen 39€ für den Executor auf die Rechnung und der holt mir das Geld.

Das nennt man gerichtliches Mahnverfahren
 
C

ChrisBW

Gast
Und wenn ich die Gegenpartei wäre, dann würde ich kurz und bündig Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen und der andere muss dann erst prozessieren - mit sehr ungewissem Ausgang.

Da nichts Schriftliches vorhanden ist , kann das so oder so ausgehen.
 

Rhenus

Urgestein
Und wenn ich die Gegenpartei wäre, dann würde ich kurz und bündig Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen und der andere muss dann erst prozessieren - mit sehr ungewissem Ausgang.
Ja du!!! Du zahlst auch gerne die Prozesskosten.
Aber einen Prozess wird es nicht geben, denn da gibt es ein Urteil am Tisch (Erkenntnisverfahren).
Du bist ja auch uneinsichtig und hast Geld genug, was du verlieren könntest! :)
Da nichts Schriftliches vorhanden ist , kann das so oder so ausgehen.
Das sehe ich anhand der Kontoauszüge anders. Durch die ersten Zahlungen wurde die Forderung bwiesen und auch anerkannt.
 
C

ChrisBW

Gast
Ja du!!! Du zahlst auch gerne die Prozesskosten.
Es geht nicht um mich, sondern um diesen Fall. Und wer am Ende die Prozesskosten trägt ist ungewiss.

Aber einen Prozess wird es nicht geben, denn da gibt es ein Urteil am Tisch (Erkenntnisverfahren).
Das Erkenntnisverfahren an sich ist ein Verfahren mit Richter und Urteil, dessen Kosten jemand zu tragen hat.

Die Kosten hierfür zahlt der Unterlegene , oder aber, falls es einen Vergleich gibt, beide Beteiligten anteilig.

Wer das in diesem Fall sein wird ist offen und hängt z. T. vom Richter ab.

Du bist ja auch uneinsichtig und hast Geld genug, was du verlieren könntest! :)
Es geht hier nicht um mich, sondern darum, wie die Sache verlaufen und ausgehen könnte und das kann eben so und so ausgehen.

Das sehe ich anhand der Kontoauszüge anders. Durch die ersten Zahlungen wurde die Forderung bwiesen und auch anerkannt.
Wie Du das siehst ist unerheblich. Es kommt darauf an , wie ein Richter das sieht und der kann das eben so oder so sehen.

Es ist keinesfalls sicher , dass die TE gewinnt.

Und selbst wenn, dann muss sie , falls der Gegener immer noch nicht zahlt, das Geld einklagen, in einem gesonderten Verfahren.

Und dann muss der Gegner auch noch Geld haben, das er bezahlen kann.

Sonst endet das sowieso im nichts .

Und ist eben die Frage, ob das alles den Aufwand wert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rhenus

Urgestein
Die Prozesskosten zahlt der Unterlegene , oder aber, falls es einen Vergleich gibt, beide Beteiligten anteilig.
Ja dann hat die TE doch gewonnen und Geld zugesprochen bekommen. Oder?
Anders als bei deiner Strategie, es gleich auzugeben oder zu verschenken.

Wie Du das siehst ist unerheblich. Es kommt darauf an , wie ein Richter das sieht und der kann das eben so oder so sehen.
Ja richtig, doch ich denke ich hätte das Geld schon lange. Das war jedenfalls mal meine Aufgabe.
 
C

ChrisBW

Gast
Ja dann hat die TE doch gewonnen und Geld zugesprochen bekommen. Oder?
Anders als bei deiner Strategie, es gleich auzugeben oder zu verschenken.
Nein , bei einem Vergleich hat die TE nur teilweise Anspruch auf das eingeklagte Geld.
Ebem auf den Teil, der ihr zugesprochen wird.
Von dem , was dabei herauskommt sind noch die anteiligen Gerichtskosten , sowie die Anwaltskosten der TE abzuziehen, so dass am Ende weniger als nichts , nämlich ein dickes Minus herauskommen kann, vorausgesetzt es gibt einen Vergleich.

Verliert die TE, so zahlt sie sowohl die kompletten Gerichtskosten als auch den Anwalt der Gegenseite und bekommt nichts, hat also nur Kosten und kein Geld.

Gewinnt die TE , dann bekommt sie das volle Geld und bezahlt keine weiteren Kosten.

Nur weiß leider vorher niemand wie das ausgeht.

Außer er ist Hellseher.


Ja richtig, doch ich denke ich hätte das Geld schon lange. Das war jedenfalls mal meine Aufgabe.
Wieso bist Du Richter oder Anwalt?

Oder woher willst Du das so genau wissen?

Ich habe in der Praxis schon Prozesse erlebt, wo nach gesundem Menschenverstand die Lage eindeutig war, jedoch vor Gericht die Sache ganz anders ausging als gedacht.

Und - wie bereits erwähnt - selbst wenn die TE das Geld zugesprochen erhalten sollte, heisst das noch lange nicht, dass sie es auch hat.

Evt. muss sie es in einem gesonderten Verfahren einklagen und das hat nur Sinn, wenn der Gegener auch Geld hat.

Ansonsten hat sie den Titel auf das Geld und sonst nichts.

Im übrigen habe nur gesagt, dass es gut überlegt sein will wegen sowas die Justiz zu bemühren.
 
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