unschubladisierbar
Sehr aktives Mitglied
Und weil das auf irgendeiner "News-Seite" um Internet steht, muss man es noch lange nicht glauben. Wenn das ein handfester Fakt ist, würde man den Paragrafen mit aufführen. Entweder ist man strafmündig oder nicht. Wie soll man jemanden verurteilen und Schadensersatzzahlungen fordern, wenn man diese Person gar nicht verurteilen kann/darf? Zeig mir einen Fall, bei dem ein 7-8-9-10...jähriges Kind für 10-15 Jahre in die Zukunft auf Schmerzensgeld verklagt wurde.Lese mal bis zum Schluss. Da steht:
Keine Ahnung, vielleicht gibt es tatsächlich ein Gesetz, in dem das so geregelt wird. Ich werde das weder überprüfen noch über mögliche Szenarien philosophieren, denn ich bin kein Google Anwalt und habe nicht das Bedürfnis mich mit irgendeinem Halbwissen zu profilieren.
Könnt ihr bitte etwas runterkommen von eurer moralischen Hexenjagd?
Egal, ob und wie die Täterinnen bestraft werden. Es wird eh keiner damit zufrieden sein und die meisten werden die Entscheidung als ungerecht empfinden und sich empören bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Keine Strafe wird das Opfer wieder lebendig machen. Und werdet euch bewusst, das alles, was ihr in den Medien findet, nichts weiter als Spekulationen sind, weil schon aufgrund des Alters aller Beteiligten und der laufenden Ermittlungen, nichts in die Öffentlichkeit getragen wird.