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MOBBING: Der Fall "Luise" aus Freudenberg (NRW)

Alegra67

Aktives Mitglied
Das war 1993, an Grausamkeit nicht zu überbieten:
 

Daoga

Urgestein
Brutalität durch Kinder ausgeübt hat es schon immer gegeben, häufig lassen die "lieben Kleinen" nur das aus was sie in ihren Familien an offener oder verdeckter Grausamkeit miterleben, aber meistens sind Tiere die Opfer. Insekten, Würmer, Hunde, Katzen, Vögel, Kröten, alles was das Pech hat nicht rechtzeitig fliehen zu können. Daß ein anderes Kind zur Beute wird, passiert nur in Ausnahmefällen, Kinder aus dysfunktionalen Familien wissen meistens, daß sie potentiell von den eigenen Eltern totgeschlagen werden, wenn sie sich so etwas leisten. Das Leid von Tieren ist uninteressant für die Eltern. Aber die Familien heute, wo das Kind wirklich alles darf und für nichts je bestraft wird, sind letztlich genauso toxisch, denn auch dort sinkt die Hemmschwelle dramatisch ab. Alles was nicht bestraft wird ist erlaubt, so denken die Kinder. Und nützen das aus bis über jede Schmerzgrenze hinweg.
 

Enie

Aktives Mitglied
Das gleiche kann man dann von Polizei, Psychologen etc. fragen, waren die überall dabei? Wie zuverlässig sind die Aussagen, die die Behörden kriegen? Wenn man so vorginge und alles anzweifelt, landet nie ein Verbrecher hinter Gittern.
Polizei und forensiche Psychiater (die hier am Werk sein dürften) können die Gesamtsituation (hoffentlich) schon differenziert beurteilen.
Vor allem letztere. Aber klar, es gibt grosse Fehler in der Justitz. Hoffen wir, dass die in diesem Fall nicht passieren.
 

Alegra67

Aktives Mitglied
Alles was nicht bestraft wird ist erlaubt, so denken die Kinder. Und nützen das aus bis über jede Schmerzgrenze hinweg.
Von Eberhard Mühlan, einst Vater von 7 leiblichen und 6 Pflegekindern, stammt der Satz:
Man muss Kinder eigentlich gar nicht erziehen, sie machen einem sowieso alles nach.
Ich denke auch, dass ein gutes Vorbild, verbunden mit einer liebevollen, wegweisenden Erziehung, viel mehr bewirkt als irgendwelche Strafen.
 

Enie

Aktives Mitglied
@Alegra67
Sehr schönes Zitat! Ich kann mir gut vorstellen, das ein liebevolles Vorbild das Beste ist.
Aber bei diesen Kindern ist ja schon so viel falsch gelaufen..... sie müssen leider eine Suppe auslöffeln, die sie sich nicht eingebrockt haben.

Damit meine ich, die Folgen ihrer Kindheit. Ich bin ziemlich sicher, dass es mit "bloss" liebevollem Vorbild bei Ihnen nicht gehen würde. Sie scheinen viel Hass und Wut in sich zu haben aufgrund der vermurksten Kindheit.
Ich glaube, da braucht es viel Strenge, aber sicher auch jemand, der zuhört, wenn sie bereit sind zu reden.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Im Falle von Schmerzensgeld geht es nicht um Strafrecht sondern um Zivilrecht.
828 Abs. 1 BGB: Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Die Täterinnen sind aber schon älter als 7, sie sind also schon Schadensersatzpflichtig.
Da aber Kinder meistens keine Geldmittel zur Verfügung haben, können die Eltern den Schadensersatz zahlen, sie müssen es aber nicht. Denn das Kind hätte laut Gesetz 30 Jahre Zeit, die Geldsumme aufzubringen.
Da mein letzter Beitrag (aus welchen Grund auch immer) nicht freigegeben wurde, antworte ich nochmal.

Woraus ziehst du aus diesem Paragrafen, eine Schadensersatzpflicht?

Versuchst du mir zu erklären, dass bei Tätern unter 14 Jahren bzw. ab dem 7. Lebensjahr, Eltern für ihre Kinder haften... Und diese aber die Schadensersatzansprüche als "kann aber muss nicht Option" annehmen oder ablehnen können, da ja 30 Jahre Zeit sind zum Bezahlen?
Habe ich das richtig zusammengefasst?
 

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
Da mein letzter Beitrag (aus welchen Grund auch immer) nicht freigegeben wurde, antworte ich nochmal.

Woraus ziehst du aus diesem Paragrafen, eine Schadensersatzpflicht?

Versuchst du mir zu erklären, dass bei Tätern unter 14 Jahren bzw. ab dem 7. Lebensjahr, Eltern für ihre Kinder haften...
Äh… nein. Es geht darum, wann Kinder haften. Und das können sie durchaus schon ab 7 Jahren. Vorausgesetzt sie besitzen für ihr Handeln die erforderliche Einsichtsfähigkeit (steht auch im §828 BGB).

Du kannst aber auch selber mal Google bemühen.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Du kannst aber auch selber mal Google bemühen.
Brauch ich nicht. Wie gesagt, lehne ich es ab, Googleanwalt zu spielen und mit Halbwissen zu glänzen.

Zeig mir bitte den Abschnitt, bei dem es um Mord geht und irgendwelche Zahlungen, die von Kindern geleistet werden müssen.

btw.... Das ist die Seite eines Anwalts für Patienten- und Unfallopfer. Hier leben die Geschädigten in Regel noch.
 

Daoga

Urgestein
Zeig mir bitte den Abschnitt, bei dem es um Mord geht und irgendwelche Zahlungen, die von Kindern geleistet werden müssen.

btw.... Das ist die Seite eines Anwalts für Patienten- und Unfallopfer. Hier leben die Geschädigten in Regel noch.
Auch bei Mord kann Klage auf Schadensersatz erhoben werden. Z. B. für Traumabehandlung für Hinterbliebene. Bei einem ermordeten Erwachsenen der der einzige Ernährer einer Familie war, kann das sogar ordentlich teuer werden, wenn der/die Täter den Einkommensausfall für die Familie übernehmen muß. Anwälte, Beerdigung etc. sind auch zu zahlen, warum? Weil jemand einen Mord beging. Warum die Kosten dafür nicht auf den/die Täter abwälzen? Das kann übrigens auch über Versicherungen laufen, die ansonsten für entstandene Kosten geradestehen müßten, auch die können die Kosten an einen Täter weiterleiten. Wird leider viel zu selten gemacht, der Anspruch auf Schadensersatz für den/die Geschädigten wird in Deutschland höchst selten realisiert.
 

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