Die werden eh alles Attentäter.
Ich denke, so ein Satz könnte durchaus als Beleidigung gewertet werden, wenn ein Betroffener Anzeige erstatten würde.
Idioten die alles glauben, das Auto verteufeln und sich ständig impfen lassen
"Idiot" wird natürlich auch in aller Regel als Beleidigung und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen.
Was nicht heißt, dass ich dir zur Anzeige rate. Du könntest allerdings deine Kollegin, evtl. auch deinen Chef, höflich und sachlich darauf hinweisen, dass solche Äußerungen keine Kleinigkeit sind und auch mal sehr unangenehme Konsequenzen haben könnten.
Private Äußerungen erfüllen diesen Straftatbestand nicht. Hierzu bedarf es der Öffentlichkeit, denn es geht um Äußerungen, die den öffentlichen Frieden stören.
Für Volksverhetzung halte ich es zwar nicht (dafür fehlt in der Tat der Faktor Öffentlichkeit)
Volksverhetzung trifft in meinen Augen auch nicht zu. Aber aus anderen Gründen.
Was Öffentlichkeit angeht: Die könnte in einer Firma bei (potenzieller) Anwesenheit mehrerer Kollegen, ggf. auch Besuchern, Kunden o.Ä., durchaus gegeben sein - und würde dann auch das Delikt Beleidigung noch gravierender machen.
(Ähnlich wie bei Volksverhetzung... auch dort ist öfftentliche Tatbegehung eine strafschärfende Qualifizierung, zur Erfüllung des Grundtatbestands aber nicht erforderlich, wenn ich die Norm richtig verstehe.)