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Rassistische Kollegin

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Politik gehört nicht auf den Arbeitsplatz und Punkt.
Ich will da weder was von Klimablala noch von Behindertenfeindlichkeit, etc hören.
Ich würde das schon ansprechen, mit Betonung darauf, dass jegliche Form von Politik in die Freizeit gehört.
Naja, man sollte da schon differenzieren. Diskriminierung behinderter Menschen ist im Job leider nicht selten und Inklusion ein passendes Thema im Beruf. Allerdings dann weniger als Allgemeinplatz, sondern anlassbezogen. Und wenn dann ein despektierlicher Kommentar erfolgen würde würde ich auch in die Offensive gehen. Das dann unkommentiert hinzunehmen ginge (für mich) wiederum gar nicht. Die durch dich @rohrschach1983 beschriebene Situation ist aber ganz anders anzusiedeln und platte und billige Stammtischpolemik - und das hat im Job tatsächlich nichts zu suchen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Winnetou

Aktives Mitglied
Die werden eh alles Attentäter.
Ich denke, so ein Satz könnte durchaus als Beleidigung gewertet werden, wenn ein Betroffener Anzeige erstatten würde.

Idioten die alles glauben, das Auto verteufeln und sich ständig impfen lassen
"Idiot" wird natürlich auch in aller Regel als Beleidigung und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen.
Was nicht heißt, dass ich dir zur Anzeige rate. Du könntest allerdings deine Kollegin, evtl. auch deinen Chef, höflich und sachlich darauf hinweisen, dass solche Äußerungen keine Kleinigkeit sind und auch mal sehr unangenehme Konsequenzen haben könnten.

Private Äußerungen erfüllen diesen Straftatbestand nicht. Hierzu bedarf es der Öffentlichkeit, denn es geht um Äußerungen, die den öffentlichen Frieden stören.
Für Volksverhetzung halte ich es zwar nicht (dafür fehlt in der Tat der Faktor Öffentlichkeit)
Volksverhetzung trifft in meinen Augen auch nicht zu. Aber aus anderen Gründen.

Was Öffentlichkeit angeht: Die könnte in einer Firma bei (potenzieller) Anwesenheit mehrerer Kollegen, ggf. auch Besuchern, Kunden o.Ä., durchaus gegeben sein - und würde dann auch das Delikt Beleidigung noch gravierender machen.
(Ähnlich wie bei Volksverhetzung... auch dort ist öfftentliche Tatbegehung eine strafschärfende Qualifizierung, zur Erfüllung des Grundtatbestands aber nicht erforderlich, wenn ich die Norm richtig verstehe.)
 

Insta

Sehr aktives Mitglied
Hallo rohrschach.
Ich fahre bei solchen Leuten immer gut damit, Rückfragen zu stellen, die sie ins Schleudern bringen.
Würde jemand zu mir sagen, dass Afrikaner faul sind, würde ich sagen, dass ich das noch gar nicht wusste und wo ich das denn nachlesen könne.
LG
Dafür reicht es sich mal die Wirtschaftsdaten der afrikanischen Länder anzuschauen. Sich mal zu fragen warum Menschen so arm sind. Ohne Fleiß kein Wohlstand.

Ich weiß nicht ob es hilft Fragen zu stellen die ein Kleinkind beantworten kann.
 

Portion Control

Urgestein
Ich denke, so ein Satz könnte durchaus als Beleidigung gewertet werden, wenn ein Betroffener Anzeige erstatten würde.
Beleidigungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber:

Eine strafbare und anzeigewürdige Beleidigung muss gegenüber dem beleidigten kundgegeben werden.
Man kann sich nicht als Dritter stellvertretend beleidigt fühlen.

Das sehe ich gegenüber des TE also nicht gegeben. Alles anderes ist rein spekulativ, da überhaupt nicht klar ist, ob diese Kollegin die gleichen Äußerungen auch dann tätigen würde, wenn Fremde oder Flüchtlinge anwesend sind.
 

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