D
Der Realist
Gast
Beim H4 wird uns das auch immer so gesagt.Ich bezweifle, daß Flüchtlinge, Asylanten und andere Ausländer ins BGE mit einbezogen würden. BGE wenn überhaupt, dann nur für (Pass-)Deutsche. Selbst bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft wäre die Anerkennung auf der Kippe. Bin ohnehin der Meinung, daß die bisher viel zu großzügig verteilt wurde, siehe Deutschtürken.
Die Statistiken sagen mir etwas anderes.
Der EUGH wird uns schon erklären, dass wenn das BGE eingeführt wird, auch alle das Anrecht darauf bekommen.
Schau dir mal die Kindergeldleistungen an. Voller Betrag auch wenn das Kind nicht in D wohnt.
Da brauchst du nicht zweifeln. Es wäre so auch für BGE.