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Unterhaltstitel Neuberechnung

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Gelöscht 127459

Gast
Ja, also ich weiß dass unser Jugendamt pauschal 0.20ct pro km für die ersten 60 und danach 0.30ct anrechnet (gleiches Bundesland), das wird natürlich dann mit dem Kindergeld (50% verrechnet).

Über die Berechnung bin ich sehr gespannt. Ich bin in all den Jahren kein einziges Mal geprüft worden, selbst nicht als ich den Titel unterschrieben habe.

Ist bei mir eine sehr enge Kiste, da der Selbstbehalt auch sehr gering ist. Ich zahle ja fast mehr Miete als Selbstbehalt zugesichert wird :) - aber sei es drum. Fair ist m.M.n. die Berechnung nicht, weil ich darf alles offen legen, aber absetzen kann ich in den Fragebogen 0. Es gibt ja berufsbedingte Beiträge die eigentlich im Regelfall immer absetzbar sind, das interessiert aber wohl nicht und muss dann mühselig wohl alles separat eingereicht werden.
 
G

Gelöscht 127459

Gast
Du bist auch im Unterhslfsrecht nicht verpflichtet. Ein höchstmögliche Einkommen zu erzielen.
Habe meine Ausbildung vor 5 Jahren im Selbststudium abgeschloßen, davor hatte ich keinen Berufsabschluss. Ich arbeite im 3-Schicht Betrieb und werden regional gesehen überdurchschnittlich entlohnt. Also wenn mir da fehlende Mitwirkung irgendwann vorgeworfen wird - weiß ich auch nicht 😂
 

Hugo

Aktives Mitglied

"Damit ein Partner die Lohnsteuerklasse 3 bekommt, muss der andere immer Steuerklasse 5 haben. Die Steuerklassenkombination aus 3 und 5 verpflichtet euch zur Abgabe einer Steuererklärung. Die Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden, hierzu gibt es aber noch keinen festen Zeitpunkt."

Du bist am popo...

Sorry bin auch in 3/5 gewesen und hab deshalb eine immer gemacht.

Treppenwitz....

Selbst wenn du Geld wieder bekommst sind die 25€ Monat fällig...

Auch ihre Kosten kannst du bei getrennten Wohnungen schlecht angeben...
Aber Unterhalt schon.

Besser du gehst zum Steuerberater!
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gelöscht 127459

Gast
"Damit ein Partner die Lohnsteuerklasse 3 bekommt, muss der andere immer Steuerklasse 5 haben. Die Steuerklassenkombination aus 3 und 5 verpflichtet euch zur Abgabe einer Steuererklärung. Die Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden, hierzu gibt es aber noch keinen festen Zeitpunkt."

Du bist am popo...
Kann man so oder so sehen:

Der Paragraph, der in Ihrer Situation relevant ist, ist § 46 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dieser besagt, dass Ehegatten, von denen ein Ehegatte nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (z.B. weil er/sie in Steuerklasse 5 eingestuft ist und kein Einkommen hat), nicht verpflichtet sind, eine gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer durchzuführen.
 

Sonnenblume68

Mitglied
Wenn aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen neue Kinder hervorgehen, kann sich dies indirekt auf den Kindesunterhalt der älteren Kinder auswirken. Grund hierfür ist, dass auch gegenüber diesen eine Unterhaltspflicht besteht, die vor allem in Form von Naturalunterhalt erbracht wird. Dies kann ggf. im Rahmen eines erhöhten Selbstbehaltes Berücksichtigung finden. Entsprechende Vorgänge sind jedoch nicht in Stein gemeißelt und bedürfen der Einzelfallbewertung.
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Der Mensch vom Jugendamt war aber nicht schlau, sondern einfach nur dreist.
So weit mir bekannt ist, spielt die Entfernung keine Rolle. Wenn der Vater sein Kind sehen will, sind die dafür anfallenden Kosten sein Problem. Vor dem Familiengericht wird eine Klage wegen der erhöhten Entfernung keinen Erfolg haben, denke ich.
 

kasiopaja

Urgestein
Der Paragraph, der in Ihrer Situation relevant ist, ist § 46 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dieser besagt, dass Ehegatten, von denen ein Ehegatte nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (z.B. weil er/sie in Steuerklasse 5 eingestuft ist und kein Einkommen hat), nicht verpflichtet sind, eine gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer durchzuführen.
Es sind aber beide Du und Deine Frau unbeschränkt steuerpflichtig.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Deine Frau gearbeitet hat oder nicht.

 

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