Der Elternteil der auszieht kann erstmal selbst entscheiden, wie weit entfernt er vom Kind leben will. Zieht der betreuende Elternteil dann aber mit Kind wo ganz anders hin,,weit weg, kann man das durch einen Antrag beim Familiengericht verhindern. Aber eben nur so, andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Man kann weiterhin die Unterschrift unter die Ummeldung des Kindes verweigern, aber den Umzug selbst verhindert man dadurch nicht. Ist die Mutter aber erstmal weit weg und war man nicht beim Familiengericht, gilt das als Zustimmung. Und dann zahlt man alle Kosten des Umgangs selbst. Es gibt nur 1 Urteil, dass der Muzter einen Teil der Umgansgkosten aufbürdete Da ging es aber um Kosten einer Flugreise für den Umgang, gerade sowas ist ja exotisch.