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Unterhaltstitel Neuberechnung

G

Gelöscht 126540

Gast
Und ist diese nicht richtig? :unsure:

Weisst du, zwei Dinge klappen immer hervorragend:
1. Auf die Systeme schimpfen
2. Sich selbst von jeglicher Eigenverantwortung entbinden

Letztenendes hängt es doch immer nur am Geld.
Hätte man mehr Einkommen, gäbe es die hier aufgeführten Probleme nicht. Dann wären die Kitakosten egal, dann gäbe es auch keinen Unterhaltsvorschuss sondern man hätte sich von einem Kindsvater getrennt der einen vernünftigen Job hat und den vollen KU bezahlt.
Interessant ist nicht gleichbedeutend mit nicht richtig.

Mit dieser Aussage triffst du leider die falsche. Ich entbinde mich selbst von keinerlei Eigenverantwortung. Im Gegenteil. Ich könnte ja Bürgergeld beziehen, nichts machen und jammern, dass ich so wenig Geld habe. Aber das tue ich nicht. Ich gehe arbeiten und versuche finanziell das Beste rauszuholen, ohne dass mein Kind dabei zurückstecken muss. Auch habe ich nicht einfach kopflos ein Kind bekommen, sondern habe mir vorher genau ausgerechnet, ob ich mir ein Kind leisten kann. In dieser Planung war jedoch nicht vorgesehen, dass ich nach einer langjährigen, stabilen Beziehung plötzlich verlassen werde und alleinerziehend bin. Und Unterhaltsvorschuss erhält mein Kind nicht, weil der Vater nicht zahlen könnte, sondern nicht zahlen will. Aber danke für den Tipp. Ich werde bei meiner zukünftigen Partnerwahl besser auf das Gehalt achten und ihn notfalls kidnappen, wenn er abhauen will 😉
 
G

Gelöscht 127459

Gast
Herabstufung nach Düsseldorfer Tabelle klappt fast nie, hat mir der Richter am Oberlandesgericht selbst gesagt. Die Verteilungsmasse ist meistens zu gering, wer schon in Stufe 1 ist kann nicht herabgestuft werden und geht darum leer aus. Dafür gibt es keine Lösung.
Die Lösung ist Bürgergeld zu beziehen. Bestenfalls macht man einen Mini-Job oder arbeitet Teilzeit, der Staat stockt das Geld nach Zahlung des Unterhalts wieder auf.
(Das ist natürlich Ironie - aber traurig dass es so funktioniert.)
 

Hamster1238

Mitglied
Den Unterhaltsanspruch macht das Jugendamt gegenüber dem Vater geltend, da die auch den Unterhaltsvorschuss gewähren. Weitergehende Ansprüche muss man selbst verfolgen.
Guten Morgen...echt haarsträubend was Du erzählst...
Und soll ich Dir mal etwas sagen...genau aus diesem Grund, und nur aus diesem Grund habe ich keine Kinder ... Und ich bin davon überzeugt, dass ich nicht der einzige Mann bin bei dem das so ist...
Wünsche Dir alles Gute...
 

Portion Control

Urgestein
Das Jugendant verlangt vom Vater nur Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschussses zurück. Das ist weniger als der Mindestunterhalt. Diese Differenz muss die Mutter selbst einklagen. Sie kann sich dabei der Klage des Jugwndantes anschließen oder eigene Aktivitäten entfalten.
Ich habe doch gar nicht gesagt das dies vom Jugendamt kommen müsste. :unsure:
Ich habe generell die Frage gestellt wieso man den KU nicht einklagt, wenn es hier heißt der Unterhaltspflichtige sei definitiv leistungsfähig.
 
G

Gelöscht 126540

Gast
Ich habe doch gar nicht gesagt das dies vom Jugendamt kommen müsste. :unsure:
Ich habe generell die Frage gestellt wieso man den KU nicht einklagt, wenn es hier heißt der Unterhaltspflichtige sei definitiv leistungsfähig.
Das tue ich. Aber das dauert ziemlich lange, wenn einer so unkooperativ ist. Solange gibt's halt Unterhaltsvorschuss 🤷‍♀️
 

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