Das eine schließt doch das andere nicht aus.Darum geht es hier doch gar nicht.
TE kann wegen der seltsamen Urlaubsregelung keinen Urlaubstag für ihren lang anstehenden Arzttermin nehmen.
Wenn der Arzt ihr irgendwas während der Behandlung verordnet oder einverleimt, kann sie anschließend nicht mal mehr Autofahren, aber soll trotzdem zur Arbeit und ihren Job machen?
Wegen der Lohnfortzahlung?
Da ist es doch besser, wenn sie der Arzt für diesen Tag Krank schreibt.
Alle Ärzte schreiben für einen Tag der Behandlung Krank.
Zuerst zum Arzt gehen, wenn es geht danach wieder arbeiten und der Arzt stellt die Bescheinigung aus.
Wenn er nicht arbeiten kann danach gibt es die AU direkt vom Arzt.