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Urlaubsregelung -keine Chance, Termine wahrzunehmen

kasiopaja

Urgestein
Darum geht es hier doch gar nicht.
TE kann wegen der seltsamen Urlaubsregelung keinen Urlaubstag für ihren lang anstehenden Arzttermin nehmen.
Wenn der Arzt ihr irgendwas während der Behandlung verordnet oder einverleimt, kann sie anschließend nicht mal mehr Autofahren, aber soll trotzdem zur Arbeit und ihren Job machen?
Wegen der Lohnfortzahlung?
Da ist es doch besser, wenn sie der Arzt für diesen Tag Krank schreibt.
Alle Ärzte schreiben für einen Tag der Behandlung Krank.
Das eine schließt doch das andere nicht aus.
Zuerst zum Arzt gehen, wenn es geht danach wieder arbeiten und der Arzt stellt die Bescheinigung aus.
Wenn er nicht arbeiten kann danach gibt es die AU direkt vom Arzt.
 

Drölfchen

Aktives Mitglied
@kasiopaja
Es geht um eine Nachkontrolle in einer Klinik, die eine Bescheinigung ausstellt, dass der Termin wahrgenommen wurde.
Ob die dem AG als Nachweis über die Notwendigkeit des Arztbesuchs während der Arbeitszeit ausreicht, so dass er freistellen und Lohnfortzahlung leisten muss, können wir hier nicht schlussendlich nachvollziehen. So meine Meinung.
Die TE möchte ja aber auch Urlaub nehmen, darum geht es :)
 

kasiopaja

Urgestein
@kasiopaja
Es geht um eine Nachkontrolle in einer Klinik, die eine Bescheinigung ausstellt, dass der Termin wahrgenommen wurde.
Ob die dem AG als Nachweis über die Notwendigkeit des Arztbesuchs während der Arbeitszeit ausreicht, so dass er freistellen und Lohnfortzahlung leisten muss, können wir hier nicht schlussendlich nachvollziehen. So meine Meinung.
Die TE möchte ja aber auch Urlaub nehmen, darum geht es :)
Der AG muss mit dieser Bescheinigung die Lohnfortzahlung leisten. Punkt.
Es sei denn er legt es auf ein langwieriges Verfahren an, was in keinem Aufwand zum Nutzen steht.
 

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