M
Mussssein
Gast
Du hast natürlich recht, die IHK macht gar nichts, wenn nicht entsprechend schwerwiegende Meldungen/Beschwerden eingehen. Da ist das hier rein objektiv noch weit von entfernt.Was soll die IHK machen? Die TE ist als Ausbilderin deiner Meinung nach nicht geeignet, weil die Auszubildende arbeiten soll? Oder denkst du sie strengt sich etwa besonders an beim Büroklammerketten basteln und mit dem Handy spielen? Statt zu arbeiten? Obwohl von der TE gesagt worden ist sie soll die Post bearbeiten.
Azubis haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten die sie erfüllen müssen. Wird die Arbeit nicht erledigt ist die TE absolut im Recht.
Dennoch überzeugt eine Ausbilderin, die meint, Handys konfezieren zu können, Frühstück verbietet, an der Kleidung rumnörgelt, in einer kalten Bude eine Wärmflasche belächelt und bei "wer nicht hören will, muss fühlen" angekommen ist, nicht gerade von besonders viel persönlicher Eignung. Ich finde, das wiegt schwerer als eine unengagierte (bocklose) 17 jährige.
Natürlich ist auch klar, dass die Azubine Pflichten hat, aber eben auch das Recht in ihrer Ausbildung zunächst sprichwörtlich "an die Hand genommen" zu werden. Vielleicht verschwindet die Post auch und wird nicht bearbeitet, weil sie nicht genau weiß wie es geht, da es ihr keiner richtig gezeigt hat.