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Miete und Nebenkosten (Lebensmittel, etc.) vom Ex offen

idealist

Neues Mitglied
Hallo zusammen.

Ich bin ratlos und vor allem super enttäuscht von meinem Ex. Wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

Mein Ex und ich haben zusammen in der Haushälfte meiner Eltern gewohnt. Während dem (zum Glück!) dreiviertel Jahr hat er 3x Geld auf mein Konto überwiesen, welches als Miete deklariert war. Wir hatten allerdings keinen Mietvertrag mit meinen Eltern gemacht. Auch Kosten wie Lebensmittel etc. hat er nur selten, wenn dann kaum bezahlt. Er streitet auch ab, dass wir eine Vereinbarung gehabt hätten. Ich könnte ggf. meine Eltern noch als Zeugen ranholen, aber das war es dann auch schon.

Nun meine Frage(n). Habe ich eine Chance, die restlichen Mieten zu bekommen? Wie sieht es mit den Kosten für die Lebensmittel aus?

Ich bin echt am Ende das ich auf so einen Menschen reingefallen bin. Vielleicht gibt es ja die eine oder andere Möglichkeit, ihm beizukommen.

Danke für Eure Antworten. :)
 
A

all4me

Gast
@Landliebe

Denkst Du, ich habe Erfolg wenn ich den Weg über einen Rechtsanwalt gehe?
Wie haben deine Eltern das denn gehandhabt? Du schreibst ja es gibt keinen Mietvertrag, dann werden sie ja auch die Mieteinnahmen deines Freundes kaum versteuert haben, oder?

Denn wenn das nicht der Fall war kann die Klage ja ganz schnell nach hinten los gehen.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo,

Wie haben deine Eltern das denn gehandhabt? Du schreibst ja es gibt keinen Mietvertrag, dann werden sie ja auch die Mieteinnahmen deines Freundes kaum versteuert haben, oder?
Denn wenn das nicht der Fall war kann die Klage ja ganz schnell nach hinten los gehen.
Da sehe ich erst einmal keinen Zusammenhang, denn das Steuerrecht sieht nicht zwangsläufig eine Versteuerung aus Einnahmen vor, wenn es sich um Angehörige handelt. Zudem kann man die Unkosten gegen rechnen und sogar Gewinn erzielen.

Idealist,
wenn du dir einen Anwalt leisten kannst, dann lasse ihn das regeln.
Die Zahlungen auf dein Konto gilt als Beweis.
Verträge bedürfen übrigens nicht immer der Schriftform, um trotzdem gültig zu sein!
 

Rauhfusskauz

Aktives Mitglied
Lass dich da am Besten mal fachlich beraten.

M.M.n. dürfte es schwierig werden.
Die Miete ging auf dein Konto, nicht auf das deiner Eltern.
Ihr habt keine schriftliche Vereinbarung über die (Auf)teilung der Kosten.
Ihr habt keinen Mietvertrag mit den Eltern.
Du kannst nicht belegen, dass er sich an den Lebenshaltungskosten nicht beteiligt hat, oder?
Wer hat die Nebenkosten wie Strom, Wasser etc. beglichen? Wer die Versicherungen?

Vielleicht hat er ja andere Kosten übernommen... z.B. dich beim Ausgehen immer eingeladen? Dir sein Auto zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt? Dir ab und zu Klamotten gekauft? Den Urlaub bezahlt?

Unterm Strich finde ich diese centgenaue Aufrechnung im Nachhinein sehr beschämend.


Alles Gute,

RFK
 
C

chrismas

Gast
Solange kein Mietvertrag existiert, wird es schwer für dich, dass auch zu beweisen, egal ob nun Überweisungen existieren wo nun Miete mit drauf steht oder nicht.

Aufgrund des Zeitraumes wo er bei dir mit in der Wohnung lebte und auch die bei dir eingegangenen Zahlungen könnte man zu deinem Nachteil auslegen, dass du nur das bisherige Geld für die Dauer wo er bei dir gelebt hatte, verlangt hast und keinen Cent mehr.

Daher würde ich es an deiner Stelle auch unter Ablage Pech verbuchen und das nächste mal, wenn wieder ein Freund bei dir einziehen sollte, solltest du darauf bestehen, dass dein Freund einen Untermietvertrag unterschreibt, denn damit lassen sich solche Probleme vermeiden und man muss sich hinterher keinen Kopp drum machen.
 

sindie

Mitglied
Hi!

Ich hatte eine ähnliche Erfahrung.
Er lieh sich immer malgeld von mir und bis heute keinen Cent zurück gezahlt.

Wir wohntenauch 1 Jahr zusammen (standen aber auch zusammen im Mietvertrag)und an den jetzigen Nachzahlungen WILL er sich nicht beteiligen.. und so wie es aussieht habe ich keine Chance, nur weil alles beim Versorger über meinen Namen lief. Was ich ziemlich unfair finde, denn man war eine BEDARFSGEMEINSCHAFT... :-(
 

idealist

Neues Mitglied
Wie haben deine Eltern das denn gehandhabt? Du schreibst ja es gibt keinen Mietvertrag, dann werden sie ja auch die Mieteinnahmen deines Freundes kaum versteuert haben, oder?

Denn wenn das nicht der Fall war kann die Klage ja ganz schnell nach hinten los gehen.

Ich habe mit meinen Eltern erst Ende letzten Jahres einen Mietvertrag aufgesetzt, da das Finanzamt die Einnahmen sehen wollte. Die Haushälfte wurde mit einem Kredit, der auf meine Eltern läuft, saniert. Die monatliche Rate zahle ich an meine Eltern, quasi als eine Art Miete.
 

Rhenus

Urgestein
Miete ist eine Bringschuld.
Die TE hat einen Vertrag mit den Eltern und sie muss damit auch auch nicht mehr beweisen.
Auch muss man nicht in diesem Fall beweisen etwas nicht bekommen zu haben, das ist Unsinn!
Vielmehr muss der Freund beweisen, dass er gezahlt hat.

Jeder Mieter muss doch notfalls beweisen, dass er gezahlt hat.

Außerdem haben hier einige offenbar Probleme mit mündlichen Verträgen.
Ich halte eine Wette, dass ihr täglich mehr mündliche Verträge schließt, als euch bewusst ist.

Die TE muss nur ihre Forderung glaubhaft machen. Das kann sie zweifellos, denn er wohnte ja da!
Also muss er beweisen, dass er für die halbe Miete und Lebenshaltung aufkam. Das kann er nur mit den erfolgten Überweisungen.
Also wäre die Forderung der TE als bewiesen anzusehen.

Wie heißt es so schön:
Pacta sunt servanda, wörtlich: „Verträge sind einzuhalten“ so lautet das jahrtausende alte Prinzip der Vertragstreue!
Dabei spielt es keine Rolle welche Form gewählt wurde.

§ 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Eine Untervermietung mit Vertrag, wäre übrigens nicht ohne Zustimmung der Eltern, möglich.
 

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