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Jugendamt und Schule

G

Gelöscht 77252

Gast
Das ist halt das tragische an Entscheidungen. Mal ist sie richtig, mal ist sie falsch. So ist das Leben.
Wenn man dermaßen viele falsche Entscheidungen wie das Jugendamt trifft, dann läuft gewaltig was schief.
Ich empfehle an dieser Stelle mal diesen Beitrag der ARD:
Oder auch den SPIEGEL-Artikel "Niemand soll erleben, was ich erlebt habe" aus dem Heft Nr 46/2021. Befindet sich leider hinter einer Paywall. Mit Mod-Erlaubnis würde ich einen entsprechend gekennzeichneten Auszug hier einstellen.
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Wenn es dir damit besser geht eine verdrehte Rechtsauffassung zu haben
Wenn das Jugendamt den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung mit Füßen tritt, habe ich eine verdrehte Rechtsauffassung?
Ich hatte mal die Website einer Anwältin für Familienrecht gefunden (ich kann sie trotz langer Suche leider nicht wiederfinden), die es ebenfalls als problematisch ansieht, dass im Familienrecht die Unschuldsvermutung nicht gilt. Ich stehe also mit meiner Auffassung nicht alleine da.
 
G

Gelöscht 77252

Gast
[Bezug entfernt]
Das Jugendamt hat mein Kind nicht weggenommen. Von Inobhutnahme war bei uns nie die Rede. Es geht mir allein darum, dass schon ein Verdacht als Bestätigung einer falschen Tatsache ausreicht und dass man als Verdächtiger beweisen muss, dass man unschuldig ist. Hier wird ein Rechtsgrundsatz auf den Kopf gestellt. Und erzähle mir doch bitte mal, wie du beweisen willst, dass du unschuldig bist, in dem Fall, dass du dein Kind NICHT missbraucht hast.
Das Jugendamt hat nur die Indizien berücksichtigt, die für meine Schuld gesprochen haben. Die Indizien, die gegen meine Schuld gesprochen haben, wurden schlichtweg ignoriert. Da kannst du gegen eine Wand reden. Wenn das Jugendamt von deiner Schuld überzeugt ist, hast du verloren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 124822

Gast
Es ist die Pflicht des Jugendamtes sich um das Kindswohl zu kümmern und Gefährdung auszuschließen.
Vollkommen richtig das Kind zu untersuchen.

Missbrauch passiert in häuslicher Umgebung durch Eltern , Geschwister , Großeltern Nachbarn , etc
Warum die Aufregung ?

Wer nichts zu befürchten hat , braucht sich nicht sorgen
 
G

Gelöscht 125515

Gast
Wenn das Jugendamt den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung mit Füßen tritt, habe ich eine verdrehte Rechtsauffassung?
Ich hatte mal die Website einer Anwältin für Familienrecht gefunden (ich kann sie trotz langer Suche leider nicht wiederfinden), die es ebenfalls als problematisch ansieht, dass im Familienrecht die Unschuldsvermutung nicht gilt. Ich stehe also mit meiner Auffassung nicht alleine da.
Tut es ja nicht 🤷‍♂️ Es geht nur erst mal davon aus, dass an den Vorwürfen was dran sein KÖNNTE und handelt entsprechend vorsichtig. Das dient dem Kindeswohl und ist völig korrekt. Das Elternwohl ist erst mal nebensächlich. Es untersucht den Fall ja aber weiter und trifft dann eine endgültige Entscheidung.

Dass du mit deiner verdrehten Auffassung nicht alleine da stehst, heißt übrigens gar nichts. Es gibt ja auch nicht nur einen Flacherdler und nur einen Reichsbürger. Davon das es mehrere sind die diese Auffassungen teilen, werden sie aber nicht wahrer.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Vollkommen richtig das Kind zu untersuchen.
Eine rechtsmedizinische Untersuchung ist nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten möglich. Wenn ein Elrernteil unter Verdacht gerät, das Kind zu misshandeln oder Sex. zu missbrauchen, wird es diese Zustimmung nicht erteilen. Das JA kann auf regulärem Weg fast nie irgendwas feststellen in dieser Hinischt. Angaben von Kinderärztin sind in d.R. ungenügend, da nicht ausreichend dokumentiert wird. Und niemand wird beim JA sagen, ja klar war ich. Es geht ja um Straftaten, die mehrjährige Haftstrafen nach sich ziehen.

Es endet immer so, dass niemand etwas gehört oder gesehen hat und es auch niemand gewesen ist. Und die Fachkräfte wissen am Ende auch nicht, was sie glauben sollen. Sie haben aber die Tendenz, im Namen des Klnderschutzes den Kontakt zum mutmaßlichen Täter zu unterbinden. Safür werden dann andere Tatsachen ins Feld geführt. Es ist nicht selten, das '"hinter den Kulissen" ein Plan geschmiedet wird, wie man den Missbrauch unterbinden kann, ohne beweisen zu müssen, dass er stattfand. Das ist natürlich unfachlich und rechtswidrig. Aber keineswegs selten.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Also grundsätzlich würde ich JEDEM bei dem das Jugendamt anklopft raten, sofort einen Anwalt zu nehmen. Einfahc um ganz klar auf der sicheren Seite zu sein. Das Jugendamt kennt die Abläufe: Eltern normalerweise nicht. Wie schnell hat man was unterschrieben oder gesagt, das man später bereuht und über dessen Konsequenzen man sich nicht im klaren war.
Also nichts ohne Anwalt machen!
Ansonsten will das JA ja erstmal nur mit euch reden. DAs bedeutet noch nichts schlimmes. Ich würde mich da kooperativ zeigen und klar signalisieren: Ihr wollt ja auch wissen, warum das Kind diese schmerzen hat. Ihr solltet dem JA auch klar machen, das das Kind Autistin ist und sich deswegen einige Dinge schwerer gestalten.
Es kann zB durchaus ja auch sein, dass das Kind SELBER für die Schmerzen verantwortlich ist: Also zB durhc irgendwie exszessives abputzen auf dem Klo oder sonst irgendwas. Bei einem Autisten ist das ja denkbar, drum würde ich an eurer Stelle auch mal ein entsprechendes Zentrum oder einen Therapeuten ins Boot holen.

Wenn die Ursache gefunden ist, dann wird auch das JA zufrieden sein. (Also solange die Ursache behandelt wird und eben nicht durch Fremdverschulden entstanden ist).
Trotzdem: Unbedingt zum Anwalt. Kann sein, dass ihr den garnicht braucht, aber in diesem Fall muss man sich absichern: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Übrigens: Wenn die Schule so zweifelhaft ist, würde ich das Kind da rausnehmen: es sollte schon ein gewisses Vertrauensverhältnis da sein,besonders, wenn man ein Kind mit Autismus hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gelöscht 125515

Gast
Elternwohl und Kindeswohl sind 2 Seiten einer Medaille. Eine Unterbringung bei Fremden traumatisiert das Kind fast immer, auch dann, wenn es tatsächlich missbraucht oder geschlagen wurde.
Und den Eltern geht es meistens genauso.
Also ist es deiner Meinung nach besser, Kinder in einem Elternhaus zu lassen wo es vergewaltigt und gefoltert wird?

Elternwohl und Kindeswohl sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Bedürfnisse der Eltern sind grundsätzlich Nebensache, das ist das Wesen des Eltern seins. Das kann dann auch bedeuten, das Kind freiwillig abzugeben und ob die Eltern das traumatisiert ist irrelevant.
 

Sonnenblume4407

Aktives Mitglied
Also ist es deiner Meinung nach besser, Kinder in einem Elternhaus zu lassen wo es vergewaltigt und gefoltert wird?

Elternwohl und Kindeswohl sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Bedürfnisse der Eltern sind grundsätzlich Nebensache, das ist das Wesen des Eltern seins. Das kann dann auch bedeuten, das Kind freiwillig abzugeben und ob die Eltern das traumatisiert ist irrelevant.
So ist es gute Eltern würden mit dem Jugendamt zusammen arbeiten und herausfinden wollen warum das Kind schmerzen hat.

Ich arbeite im kita Bereich und wir hatten auch schon Pflegekinder gehabt und alle Pflegekinder die ich kennengelernt habe waren schwer verhaltensauffällig.
Da war kein Kind wo ich oder meine Kolleginnen gesagt haben "da wurde ein Kind grundlos rausbekommen". Viele tun ja auch so das dass Jugendamt ihre Kinder von heut auf morgen die Kinder wegnimmt was nicht stimmt. Es wird erstmal alles gemacht damit die Kinder bei ihren Eltern bleiben. Wir haben bei uns in der Einrichtung eine Familie die 5 Kinder hat 6 Kind ist unterwegs. Die drei von den Kindern sind in unsere Einrichtung. Und die Eltern werden seit Jahren Vom Jugendamt begleitet da wurde bis jetzt noch kein Kind rausbekommen. Obwohl die Eltern komplett überfordert sind.
 

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