Mein Ansatz ist:
Man bräuchte einfach einen Mix an neuen Regelungen:
1) Haustierführerschein. Wer sich ein Haustier anschaffen will, benötigt einen Halterschein. Und zwar einen eigenen für nen Hund, ne Katze, Vögel, Kleinnager oder auch irgendwelche Reptilien. Will ich nen Hund, nen Wellensittich und nen Hamster kaufen, muss ich erst mal nachweisen, dass ich den Hundehalterschein, den Vogelhalterschein und den Kleinnagerhalteschein besitze, ehe man mir ein solches Tier verkaufen oder zukommen lassen darf.
Wer soll denn kontrollieren, ob das was im Halterschein gelernt wurde auch umgesetzt wird?
Wie oft soll denn kontrolliert werden?
Wer soll die (einheitlichen) Regelungen für den Halterschein bestimmen und aufsetzen?
Da gab und gibt es heute noch genug Probleme beim Hundeführerschein.
Würdest du dich denn kontrollieren lassen? Wie oft denn?
Ein Hamster z.B. lebt rd 2 Jahre, ein Meerschweinchen etwa 8-10 Jahre.
Kontrolle beim Hamster dann alle 2-3 Monate?
Meerschweinchen alle 6 Monate?
Solche Gesetze würden ein Schuß in den Ofen sein
Tierheime werden begeistert sein von dieser Idee, denn die bleiben dann auf den Tieren sitzen, das belastet das Personal (immer zu knapp bemessen) und die Finanzen. Vor allem aber haben sie keine Befugnisse das alles zu kontrollieren.
Kontrolle unterliegt der Polizei oder einem Amt.
2) Züchten nur mit Erlaubnis. Gab es früher mal für Papageien wie Wellensittiche. Wer da ein eifriges Paar hatte, musste (bis 2013 glaube ich) eine Genehmigung holen, notfalls nachträglich, sonst machte man sich strafbar. Warum nicht sagen, dass man generell nur dann züchten darf, wenn man auch eine entsprechende Genehmigung hat? Mit regelmäßigen unangekündigten Kontrollen, ob es den Tieren auch gut geht und man gewisse Grenzen bei der Nachzucht von Tieren einhält?
Wie will man das umsetzen?
Schon heute gibt es doch beim Vet.Amt und Ordnungsamt viel zu wenig Beamte. Das liest man doch immer wieder bei nicht artegerecht gehaltenen Tieren auf den Bauernhöfen, bei Massentierhaltung und bei der Schlachtung.
Wer soll die Genehmigung zur Zucht vergeben?
Unter welchen Regelungen soll sie vergeben werden?
Wer soll die Einhaltung kontrollieren?
3) Sterilisationspflicht für alle Tiere, die "Ausgang" haben (Freigangkatzen, Hunde). Nicht sterilisierte Zuchtkatzen müssen auf dem eigenen gesicherten Gelände bleiben. Zuchthunde kriegen Leinenpflicht. Büxt ein Tier durch Unvorsicht aus -> Bußgeld, bei, 2. Mal muss das Tier sterilisiert werden und kommt es generell zu oft vor, wird die Zuchtgenehmigung entzogen und alle Tiere sterilisiert.
Zuchtkatzen sind wertvoll, da werden nur sehr wenige Freigänger sein, die werden eher nur im Haus/Wohnung gehalten oder in einem eingezäunten Garten/Gelände.
Willst du die Tiere für die Unachtsamkeit der Halter mit Sterilisation bestrafen?
(Zucht)Hunde nur noch an der Leine ergibt am Ende wieder Hunde die körperlich nicht ausgelastet werden (können) und keinen Kontakt mit anderen Hunde haben.
Diese Hunde werden Fehlverhalten entwickeln.
Das will doch kein Mensch!
Bei Zuchthunden muss man sehr viel Geld investieren, bevor sie zur Zucht zugelassen werden.
Ich wüsste jetzt nicht, dass Züchter nachlässig mit ihren Hunden umgehen und wenn da 3-4 Zuchthunde ausbüxen im Jahr dann ist das sicher schon viel.
Und dafür dann die Gesetze ändern?
Das kostet zu viel!
Und wer soll das nun wieder umsetzen und kontrollieren?
4) Jedes Tier, das groß genug ist, wird gechippt und die Halterdaten gespeichert. Wird dann ein Tier an der Autobahn gefunden, weiß man, wer den Tierheimeinsatz zahlen darf. Verkaufe ich mein Tier privat, muss ich den Halterwechsel melden, sonst kommt die Rechnung im Fall eines Aussetzens zu mir und ich bleibe so lange auch verpflichtet, diese zu begleichen. Generell hohe Strafe (einschließlich Bewährung) im Falle eines Aussetzens, mindestens aber 1 Woche soziale Arbeit im Tierheim.
Der Chip selbst ist umstritten, er soll krebserregend sein und wer will wird ihn auch entfernen.
Und was macht man mit Kleintieren die nicht gechippt werden können? Z.B, ein Hamster, eine Spinne usw.
Die Halterdaten werden doch schon lange gespeichert, siehe z.B. Tasso und ähnliche Einrichtungen.
Wenn man mit Hund/Katze über die Grenzen möchte, besteht doch bereits eine Chippflicht. Schon lange!
Man kann auch nicht so einfach seinen Hund oder Tier aus dem Tierheim abholen falls es tatsächlich ausgebüxt ist. Da muss man doch heute schon etwas bezahlen.
Dein 2ter Absatz ist auch nicht umzusetzen, wenn man den Verkauf des Tieres nachweisen kann.
Für eine hohe Strafe (einschließlich Bewährung) sind die Gesetze bereits vorhanden, aber sie werden nicht voll umgesetzt.
Speziell das Aussetzen wird lt. den Gesetzen ausreichend bestraft, dafür muss man aber den Täter wissen und die Tat nachweisen können
Ich bezweifel auch, dass wenn ein Halter zur soz. Arbeit im Tierheim verurteilt wurde, dass sich in ihm seine Einstellung ändert. Von dem ab, sind ja viele berufstätig und können wohl nur am WE dort arbeiten.
Die Tierheime bedanken sich, wenn sie immer wieder jemand für 1-2 Woche erst einlernen müssen, (das ist keine Hilfe!) der Aufwand lohnt sich für ein Tierheim doch gar nicht und stiehlt viel zu viel Zeit!
Die Arbeiten müssen ja auch immer kontrolliert werden um so mehr, wenn man weiß, dass derjenige nicht mit Tieren "gut" umgeht.
Für viele Tierheime wird hier die Verantwortung und Kontrolle, dass jemand auch sein "Strafe" antritt und bis zum Schluss beendet zugeteilt.
Wollen sie das denn?
Wenn der Halter dann schon unter der Woche wg. Arbeit nur wenig Zeit für sein Tier hat, dann ist er auch noch am WE nicht für sein Tier vermehrt da, wenn er im Tierheim dann arbeiten soll.
Ist es das was du möchtest?
5) Aus dem Ausland dürfen Tiere nur dann eingeführt werden, wenn dies über eine Tierschutzorganisation mit staatlicher Genehmigung geschieht (die dafür Sorge tragen, dass sie nicht aus Qualzuchten stammen). Auch anderweitig eingeführte Tiere müssen VOR der Einfuhr behördlich mit Herkunftsnachweis registriert werden. Ein Kauf von Züchtern ohne Genehmigung (egal ob In- oder Ausland) wird mindestens zur Ordnungswidrigkeit und entsprechende Tiere dürfen beschlagnahmt und anderweitig weitervermittelt (wenn der Käufer nicht binnen 2 Wochen den HErkunftsnachweis samt Halterschein vorweisen kann) werden.
Die durch Nichtbeachtung der obigen Regeln eingesammelten Bußgelder werden an den Tierschutz weitergeleitet.
Für die Einfuhr von Tieren gibt es bereits Gesetze und es gibt auch unseriöse Vereine aus dem Ausland.
Diese Vereine auszumerzen geht aber nicht von Deutschland aus
Was soll denn da der (deutsche) Staat kontrollieren?
Es gibt ja auch Halter, die von einem Land ins andere ziehen und ihre Tiere gerne mitnehmen würden die sie aus dem Tierschutz haben. Nach deinem Vorschlag geht das aber nicht mehr.
Das Verbot von Qualzuchten unterliegt eigentlich den Gesetzen und den Vereinen (bei Hunden FCI, in Deutschland dem VDH) Die freuen sich natürlich, wenn sie alles nur noch kontrollieren "dürfen" und nicht mehr für die eigentliche Vereinsarbeit Zeit aufbringen können.
Die Kontrolle unterliegt in Deutschland der Polizei und den Ämter und sonst hat sich da niemand einzumischen, steht so in den Gesetzen.
Beschlagnahmte Tiere belasten widerum die Tierheime und das Klären der künftigen Eigentumsverhältnisse dauert sehr lange. Da freuen sich die Tierheime weil sie so lange für die Versorgung der Tiere in Vorleistung gehen müssen.
Lt deinem Vorschlag muss man hier das Strafgesetzbuch, Vereinsgesetze, Tierschutzgesetze, Vorschriften für Tierheime. Polizeigesetze usw. und die Gesetze im Ausland ändern.
Wobei dann Deutschland für die Gesetze im Ausland gar keinen Einfluss hat. Das muss dort gemacht werden.
Ich bin immer wieder überrascht, welche Argumenten gerade Menschen haben die helfen wollen die Situation zu entschärfen, sich aber absolut nicht mit der Materie tiefer gehend auseinander gesetzt haben.