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Wie findet ihr Erbschaftssteuer?

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Und wo hat sie bisher gewohnt, auf der Straße? Vermutlich hat sie bisher Miete gezahlt, dann geht sie halt zur Bank, macht auf die Wohnung eine Hypothek in Höhe der 100.000 Euro, und zahlt das dann von den Mieten ab, die sie jetzt nicht mehr länger zahlen muß. Ja, dann muß sie halt vermutlich die nächsten 30 Jahre oder so abzahlen, aber das ist bei vielen Wohnungshypotheken so, außer sie kann doch noch Eigenkapital zuschießen.
Und was hat das damit zu tun, dass es ungerecht ist, dass die Person, die dem Verstorbenen am nähsten stand abhängig von ihren Verwandtschaftsverhältnis besteuert wird?
Wäre sie die Tochter des verstorbenen könnte man doch ebensogut sagen: Sie kann eine Hypothek aufnehmen und sollte sich freuen, dass sie keine Miete mehr zahlen muss.
Woraus leitet sich heutzutage so ein Unterschied her?
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
In welchem Land war das bitte?
dort wo "die Herzen freudig einet unser Banner weiß und blau"

Die deutschen Freibeträge gelten meines Wissens unabhängig von irgendwelchen Fristen oder Eigennutzung.
Jupp das sind sie, aber hier irrelevant, da das Erbe überm Freibetrag lag.

Übrigens ist "vorübergehende Unbenutzbarkeit wegen laufender Renovierung" durchaus ein Argument bei Behörden.
Kann sein, muss aber nicht. So ist das eben: Das was im Netz steht, muss nicht mit der Praxis übereinstimmen. Letztlich hat uns das einen ordentlichen Batzen Geld gekostet.

An solche Fälle kann ich mich aus diesem Forum erinnern, Bruder/Schwester erwerbsunfähig, soll im Elternhaus bleiben dürfen, an wem bleibt die Erbschaftsteuer hängen? An den erwerbstätigen Geschwistern natürlich. Was die Erwerbsunfähigen allerdings oft nicht gedankt haben, sondern im Gegenteil unverschämt und unerträglich wurden, daher die Threads. Sollte daher in der Tat sehr gut durchdacht werden.
Drum: Steuerfrei machen, wenn es nicht verkauft, sondern weiter bewohnt wird: Egal von wem.
Besteuern nur bei Verkauf (dann den Verkaufswert besteuern), oder bei Vermietung (dann die zu erwartende Miete mitteln und daraus eine Steuer errechnen). Aber was nichts abwirft, sondern weiter genützt wird, so wie es der Verstorbene genützt hat, sollte auch nicht besteuert werden.
Für all das ne Sperrfrist einrichten (zb 10 Jahre oder 15) und dann wäre es gerechter und weniger kompliziert als jetzt.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
na also jemand der über eine Millionen an Betriebskapital als EIGENTUM besitzt (und vererbt) von dem kann man urchaus erwarten, dass er in der Lage ist, eine Steuerlast mit "einzupreisen", oder?
es ist ja nicht so, dass all unsere Betriebe aus total unfähigen Leuten bestehen, die keine Rücklagen zu bilden in der Lage sind. Vor allem eben ab einer gewissen Größe.

Klar: Ein kleiner Betrieb wird es da schwerer haben, aber ein Betrieb, der über eine Millione wert ist, der kann und sollte dazu angehalten werden, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Eine Privatperson muss das ja auch können ,nicht wahr?
Warum sollte ein Betrieb dazu weniger in der Lage sein?
Weil man so nicht wirtschaftet und nicht wirtschaften kann. Praktisch jeder größere Konzern bildet keine Rücklagen, im Gegenteil, er ist oft hoch verschuldet. Das macht wirtschaftlich Sinn. Jeder Konzern, der 10% Rendite macht, verschuldet sich natürlich gerne für 4-5%.
Das ist ein typischer Kapitalhebel, den fast jeder große Konzern so ausübt.

Wenn du willst, dass deutsche Konzerne große Rücklagen für Erbschaftsfälle vorhalten, bremst du damit massiv die Wirtschaftskraft dieser Unternehmen aus.

POTENTIELL geht es sowieso IMMER an einen Invesetor/käufer, wenn jemand stirbt.
IMMER wenn der besitzer wechselt ist ja nicht garantiert, dass der Nachfolger es nicht veräußern möchte, bzw ist auch nicht garantiert, dass der Nachfolger BESSER für den Beitrieb ist als ein guter Käufer.
ich erinnere mich nur an die Firma wo mein Opa Porkurist war. Der Seniorchef verstorben. Sohn erbt die erfolgreiche Firma und geht innerhalb von 2 jahren pleite und der ganze rest, der noch übrige war wurde verkauft. Die Firma gibt es heute lange nicht mehr.
Ein Käufer hätte auch nicht schlechter mit der Firma umgehen können.
Stimmt. Jeder kann seinen Betrieb jederzeit verkaufen!
Aber es ist natürlich ein Unterschied ob manche Betriebe verkauft werden oder ob man ALLE größeren Betriebe im Rahmen der Erbschaftssteuer so besteuert, dass Erben i.d.R. zum Teilverkauf genötigt sind.
Ich würde auch nicht die Sicherheitsgürte aus Autos ausbauen mit der Argumentation, manche Menschen sterben im Straßenverkehr sowieso, egal ob mit oder ohne Gurte.

Also es gibt doch keinen Grund, vom Privatmann zu erwarten, dass er Vorsorge für die Erbschaftssteuer trifft und vom Betriebseigner nicht (die sind doch auch nicht dümmer) und es gibt keinen Grund,anzunehmen, dass ein Käufer grundsätzluch schlechter für einen Beitrieb ist, als ein Erbe.
Will ich ja auch garnicht. Im Grundsatz sind wir uns ja einig, dass die gesamte Erbschaftssteuer abgeschafft werden könnte.

Als gäbe es keine Möglichkeiten, das so zu regeln, dass der Betrieb erhalten bleibt, aber von den Gewinnen über Jahre die Steuer gezahlt wird. Beim Lastenausgleich verloren die Leute ja in der Regel auch nicht das Haus, sondern gaben quasi 10 Jahre lang dem Staat die Rendite. Man könnte geradezu meinen, es sei nicht mal möglich, Ertragssteuern von Unternehmen zu kassieren, wenn man deinen Beitrag liest. Man kann das alles vernünftig regeln - wenn man will.
Sowas wie ein Lastenausgleich bleibt halt ungerecht.
Du besteuerst jemanden einzig deswegen weil er z.B. ein Haus hat.

Es ist ungerecht weil:
- nicht beachtet wird, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen sind. Er kann das Haus mit seinem Einkommen möglicherweise gerade so halten und ja ein Lastenausgleich kann dann zum Verlust des Hauses führen
- jemand, der viel mehr Einkommen hat aber sein Geld verpulvert hat - und sei es für den teuren Urlaub oder den Puffbesuch - muss so eine Steuer nicht bezahlen
- die Lebensleistung eines Menschen nicht gewürdigt wird. Viele Menschen haben Jahrzehnte auf ein Eigentum gespart und dann nimmt man ihnen einfach einen erheblichen Teil davon weg.
- es gerade in Deutschland besonders ungerecht ist, weil wie ohnehin schon hohe Steuern haben und Menschen wenig besitzen. In vielen Ländern haben viel mehr Menschen Wohneigentum als in Deutschland. Im Schnitt besitzt der Durchschnittsdeutsche weniger als der Grieche und dann will man diesen Besitz noch extra besteuern?
 

Pappenheimer

Aktives Mitglied
Der Lastenausgleich war ein Beispiel dafür, dass es möglich ist, nicht dafür, dass es gerecht ist.

Über die Jahre fleißig und sparsam, okay, aber was ist mit den Familien Albrecht, Porsche, Piech, Quandt, Klatten, Grupp usw.? Was, wenn die Erben da gar nicht fleißig und sparsam sind? Wenn irgendwann die Enkel Milliardäre werden, weil Opa nach dem Krieg was aufgebaut hat, ist das gerecht?
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Weil man so nicht wirtschaftet und nicht wirtschaften kann.
Dann soll und kann man das eben auch nicht vom Privatmann verlangen, aus und fertig.
Ein Privatmann kann auch nicht immer und überall 500 000 Euro oder mehr auf der hohen Kante haben, nur weil er vielleicht ein Einfamilienhaus erbt.
Wenn du willst, dass deutsche Konzerne große Rücklagen für Erbschaftsfälle vorhalten, bremst du damit massiv die Wirtschaftskraft dieser Unternehmen aus.
trifft auf Privatleute ebenso zu. Und umggekehrt: Wenn man die SICHERHEIT hat, dass man im Erbfall nicht pleite geht oder verkaufen muss, kurbelt das ja auch die "Wirtschaft" eines Privatmenschen an (er kann zB in das Gebäude investieren, das er da geerbt hat und es zB energetisch fit machen. Das kann er nicht, wenn er sein komplettes Vermögen für die Erbschaftssteuer aufbrauchen muss.
Dass da überhaupt ein Unterschied gemacht wird liegt halt leider daran, dass es mächtige Wirtschaftslobbys gibt und eben keine Lobby der "Klein-Erben".
Übrigens: Uns hat mal damals geraten, eine GMBH zu gründen, um Steuer zu sparen. kein Witz! Einfach nur eine GMBH mit keinem Hintergrund: Nur mit dem zweck, Steuern zu sparen und das ganze zu Betriebsvermögen (für einen Betrieb, den es nur auf dem papier gibt) zu erklären.
Das ist vollkommen legal.
Also wenn das sogar so kleine Fische machen könnten wie ich, dann möchte ich nicht wissen, wie wirklich vermögende Leute ihr Privatvermögen auf diesem Weg vollkommen legal am Finanzamt vorbeischummeln.

ich bin nicht komplett gegen eine Erbschaftssteuer. Aber ich finde, sie müsste wirklich darauf abzielen große und Größtvermögen zur Kasse zu bitten.
Denn da handelt es sich um Vermögen, die NICHT allein durch eigene Arbeit erschaffen werden KÖNNEN. Solche Vermögen sind immer Ergebnis eines gesamtgesellschaftlichen Zusammenhangs und dem kann und muss man etwas zurückgeben.
Aktuell ist es leider umgekehrt.
Wie gesagt: Wenn jemand einen großen Konzern besitzt (auch wenn das nur in Teilen ist), dann kann und muss man von ihm erwarten, dass er sich auf nötige Ausgaben vorbereitet (eben auch auf Steuerliche Lasten). Das ewige Argument, ein Betrieb wäre dann nicht wirtschaftsfähig, hat für mich etwas von Erpressung und klingt eher wie so eine Geiselhaft: "wenn ihr mir nur irgendwie Pflichten aufbrummt und etwas von mir zurück wollt, dann spiele ich die "Ich-bin-nicht-mehr-wettbewerbsfähig-und-schneide-meinen-Angestellten-deswegen-ein-Ohr-ab-Karte aus"
Ja, Konzerne erwirtschaften ihre Gewinne IMMER auch auf dem Rücken einer Gesellschaft, die sie trägt: Ohne unser aller Arbeit, kann KEIN Konzern hier etwas erwirtschaften. Ein solcher Konzern braucht Mitarbeiter: Diese Mitarbeiter werden von unseren Steuergeldern ausgebildet, sie werden von unseren geldern versorgt, wenn sie krank sind usw: Wenn ALL das der Konzern selber tragen müsste, gäbe es keine gewinne mehr zum abschöpfen: Also es wird genommen, dann soll auch gegeben werden.
Und gerade wenn es über einen längeren zeitraum geht (also so lange, dass es darum geht, etwas zu vererben) dann kann und muss man erwarten, dass etwas zurückgegeben wird.
Wann immer man etwas erbt, das etwas abwirft (und das tut ein Betrieb ja in der Regel) sollte man etwas zurückgeben (müssen): Sozusagen als Ausgleich dafür, dass man ein Geschenk bekommt, das was abwirft.

Sieh es mal so: Söhnchen xy bekommt eine Firma "geschenkt" und diese Firma hat er weder selber aufgebaut noch sonst irgendwas dafür getan, außer Sohn zu sein. Aber er darf von Beginn an Gewinne abschöpfen und sie für sich verbuchen. Er muss NICHTS investieren, aber darf abschöpfen.
Söhnchen YZ hingegen hat die gleiche Ausbildung und das gleiche Alter und möchte auf einen Betrieb, von dem er gewinne abschöpfen kann: ER muss in Vorleistung gehen, aufbauen, investieren und kann vielleicht irgendwann mal was erreichen.
Während der eine SOFOR abschöpfen kann, muss der andere erst schuften.
Da ist es keinesfalls verkehrt, wenn man sagt: OK, Du bekommst die Möglichkeit OHNE Vorleistung Gewinne zu machen, aber dafür gibst Du was an die Gesellschaft zurück, die Dich trägt und Dir das überhaupt erst ermöglicht.

Also ich bleibe dabei: große Vermögen, die etwas abwerfen das deutlich über den Eigenbedarf rausgeht, sollten auch besteuert werden. Was man aber für den Eigenbedarf verwendet oder/und was nichts abwirft (also zB ein Einfamilienhaus, ein Privatvermögen bis zu einem gewissen Rahmen, Hausrat usw) sollte nicht besteuert werden.
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
dort wo "die Herzen freudig einet unser Banner weiß und blau"


Jupp das sind sie, aber hier irrelevant, da das Erbe überm Freibetrag lag.


Kann sein, muss aber nicht. So ist das eben: Das was im Netz steht, muss nicht mit der Praxis übereinstimmen. Letztlich hat uns das einen ordentlichen Batzen Geld gekostet.


Drum: Steuerfrei machen, wenn es nicht verkauft, sondern weiter bewohnt wird: Egal von wem.
Besteuern nur bei Verkauf (dann den Verkaufswert besteuern), oder bei Vermietung (dann die zu erwartende Miete mitteln und daraus eine Steuer errechnen). Aber was nichts abwirft, sondern weiter genützt wird, so wie es der Verstorbene genützt hat, sollte auch nicht besteuert werden.
Für all das ne Sperrfrist einrichten (zb 10 Jahre oder 15) und dann wäre es gerechter und weniger kompliziert als jetzt.
Warum sollte es bei Verkauf besteuert werden? Was ist, wenn das Haus eine schlechte Lage hat oder der Arbeitsplatz des Erben viel zu weit entfernt liegt, um in dem Haus wohnen zu können? Der Staat greift hier einfach in dreister und unangemessener Weise in die privaten Lebensumstände der Menschen ein und erschwert diese in vielen Fällen auch noch. Sie nehmen sich dieses Recht einfach heraus.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Dann soll und kann man das eben auch nicht vom Privatmann verlangen, aus und fertig.
Ein Privatmann kann auch nicht immer und überall 500 000 Euro oder mehr auf der hohen Kante haben, nur weil er vielleicht ein Einfamilienhaus erbt.
trifft auf Privatleute ebenso zu. Und umggekehrt: Wenn man die SICHERHEIT hat, dass man im Erbfall nicht pleite geht oder verkaufen muss, kurbelt das ja auch die "Wirtschaft" eines Privatmenschen an (er kann zB in das Gebäude investieren, das er da geerbt hat und es zB energetisch fit machen. Das kann er nicht, wenn er sein komplettes Vermögen für die Erbschaftssteuer aufbrauchen muss.
Dass da überhaupt ein Unterschied gemacht wird liegt halt leider daran, dass es mächtige Wirtschaftslobbys gibt und eben keine Lobby der "Klein-Erben".
Muss er doch auch nicht. I.d.R. wird an Kinder vererbt. Die haben 400.000 € Freibetrag, was bereits für viele Häuser ausreicht.
Ich persönlich würde die Erbschaftssteuer komplett abschaffen. Wenn nicht, dann zumindest den Freibetrag weiter anheben und ich würde ihn unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis machen. Damit auch eine Immobilie, die vielleicht 600.000 € kostet und an den Enkel vererbt wird, steuerfrei bleibt.

Übrigens: Uns hat mal damals geraten, eine GMBH zu gründen, um Steuer zu sparen. kein Witz! Einfach nur eine GMBH mit keinem Hintergrund: Nur mit dem zweck, Steuern zu sparen und das ganze zu Betriebsvermögen (für einen Betrieb, den es nur auf dem papier gibt) zu erklären.
Das ist vollkommen legal.
Also wenn das sogar so kleine Fische machen könnten wie ich, dann möchte ich nicht wissen, wie wirklich vermögende Leute ihr Privatvermögen auf diesem Weg vollkommen legal am Finanzamt vorbeischummeln.
Richtig ist, dass man für das meiste 25% Abgeltungssteuer zahlt und Gewinne eine GmBH nur mit 15% versteuert werden.
Durch den relativ hohen formalen Aufwand, die Pflicht zur Gewerbesteuer und die doppelte Buchführung ist die GmbH aber für die Meisten ungeeignet.
Außerdem muss die GmbH auf Gewinnausschüttungen (sonst kommst du ja nicht wieder an dein Geld) Steuern zahlen. Dies kann zu einer Gesamtsteuerbelastung von 32% führen und damit zu höheren Steuern als der Abgeltungssteuer.
Eine GmbH macht daher meistens nur dann Sinn wenn wenn man eben keine Gewinnausschüttungen will, sondern das Kapital langfristig in der GmbH halten möchte.
Deine Aussage, Privatvermögen einfach "als Trick auf dem Papier" zu Betriebsvermögen zu erklären und damit Steuern zu sparen, ist daher gefährliches Halbwissen.

ich bin nicht komplett gegen eine Erbschaftssteuer. Aber ich finde, sie müsste wirklich darauf abzielen große und Größtvermögen zur Kasse zu bitten.
Denn da handelt es sich um Vermögen, die NICHT allein durch eigene Arbeit erschaffen werden KÖNNEN. Solche Vermögen sind immer Ergebnis eines gesamtgesellschaftlichen Zusammenhangs und dem kann und muss man etwas zurückgeben.
Aktuell ist es leider umgekehrt.
Das klingt für mich ein bisschen nach DDR Arbeiter- und Bauernstaat :cool:
Die Guten sind die Menschen die hart auf dem Betrieb schuften und die Bösen sind Menschen mit Vermögen.
Deine Wortwahl wie "Söhnchen" und "abschöpfen" macht dabei deutlich wie abwertend und antikapitalistisch du das betrachtest.

Dabei braucht eine Gesellschaft beides. Sie braucht Unternehmen und Investoren genauso wie sie Arbeitskräfte braucht. Es ist nicht "böse" Vermögen auch ohne eigenen Schweiß zu schaffen, vielmehr ist es existenziell notwendig. Kein Investor würde einem Unternehmen Geld leihen oder einem Privatmenschen wenn er dafür keinen Gewinn bekäme.

Für mein Gerechtigkeitsempfinden ist es wichtig, Steuern an die Wirtschaftskraft des Einzelnen zu knüpfen und nicht daran ob man Unternehmer böser findet als Arbeitnehmer. Sprich: Wer viel verdient sollte mehr Steuern zahlen, egal wie er das Geld erwirtschaftet.

Eine Erbschaftssteuer (=Vermögenssteuer) betrachtet aber nicht die Wirtschaftskraft. Sie nimmt jemanden etwas weg - einfach nur, weil er es hat.
Blinde linke Umverteilungspolitik, die selbst dann noch Vermögen besteuert, wenn der Besteuerte nicht mal Gewinn aus aus dem Vermögen zieht. Einfach nur wegnehmen, weil was da ist.

Wenn du findest, dass "Reiche mehr zurück geben" sollten, warum dann nicht über höhere Einkommenssteuern, über einen steileren progressiven Steuersatz? Also da ansetzen, wo wirklich viel Einkommen da ist. Nicht dass ich per se dafür wäre aber Reichensteuer hoch von 45 auf 55%. Das schadet dann auch keinem Betrieb und die "bösen Reichen" bekommen trotzdem ihr Fett weg.

Bei Vermögenssteuern hingegen habe ich immer das Gefühl, es geht nur um Neid. Man will Menschen für Eigentum, für erwirtschaftetes und für Erspartes betrafen. Selbst wenn sie ihr Vermögen genau so verwenden wie es der Gesellschaft hilft, indem sie Unternehmen gründen und Mitarbeiter einstellen, kommt irgendein Linker und sagt "wir nehmen dir jetzt was weg. Warum? Na weil du es hast!"
 

Daoga

Urgestein
Woraus leitet sich heutzutage so ein Unterschied her?
Wieso heutzutage, der Verwandtschaftsgrad zählte schon immer. Früher sind z. B. uneheliche Kinder oft komplett vom Erbe ausgeschlossen gewesen. Weil man "Seitensprünge" nicht ermutigen oder begünstigen wollte und eheliche Kinder nicht durch den Verlust am Erbe schädigen, aber auch weil man damals die Verwandtschaft nicht immer nachweisen oder bestätigen konnte, heute geht das einfach per Gentest. Legale Adoptionen waren lange total unmöglich, da standen vor allem die Kirchen dagegen, weil die üblicherweise bei Erbe ohne nachweisbare leibliche Erben als Empfänger eingesetzt wurden, so wie heute der Staat alles erbt wenn kein Erbe ermittelt werden kann.
Wenn sich Leute ohne Verwandtschaft zugetan sind, können ja noch zu Lebzeiten auch (Teil-)Schenkungen gemacht werden, die eine spätere Steuerlast entsprechend mindern können.

Besteuern nur bei Verkauf (dann den Verkaufswert besteuern), oder bei Vermietung (dann die zu erwartende Miete mitteln und daraus eine Steuer errechnen). Aber was nichts abwirft, sondern weiter genützt wird, so wie es der Verstorbene genützt hat, sollte auch nicht besteuert werden.
Für all das ne Sperrfrist einrichten (zb 10 Jahre oder 15) und dann wäre es gerechter und weniger kompliziert als jetzt.
Besteuert wird der Verkauf nur, wenn der Erblasser das Grundstück innerhalb von 10 Jahren vor Todesfall gekauft hat und die Erben es für einen höheren Betrag weiterverkaufen, dann fällt Spekulationsgewinn an, aber nur auf die Gewinnspanne, nicht auf die volle Verkaufssumme.
Einkünfte aus Vermietung +Verpachtung sind ohnehin zu versteuern bei der Einkommensteuer.
Bei Eigennutzung fallen nur die üblichen Nebenkosten wie Grundsteuer an, die muß immer bezahlt werden, ob vom Eigentümer oder umgelegt auf einen Mieter. Die 10-Jahres-Fristen die hier sehr oft auftauchen, werden von den zuständigen Einkommensteuer-Finanzämtern überwacht. Läuft also alles schon, Du versuchst das Rad neu zu erfinden.
 

Daoga

Urgestein
Über die Jahre fleißig und sparsam, okay, aber was ist mit den Familien Albrecht, Porsche, Piech, Quandt, Klatten, Grupp usw.? Was, wenn die Erben da gar nicht fleißig und sparsam sind? Wenn irgendwann die Enkel Milliardäre werden, weil Opa nach dem Krieg was aufgebaut hat, ist das gerecht?
Wenn ein Erbe nicht klug ist und sich um sein Erbe verantwortungsvoll kümmert, kann er ziemlich schnell vom Milliardär zum Bettler werden. Auch große Firmen können in Insolvenz gehen, Konzerne zerschlagen werden, die Milliarden stecken ja nicht beim Erben in der Matratzenfüllung, sondern sind in Sach- und immateriellen Werten investiert. Grundstücke, Fabriken, Maschinen, Kunstwerke, Patente und Lizenzrechte und anderes werthaltiges Know-How, das meiste davon als Betriebsvermögen gebunden oder als Gegenwert für offene Verbindlichkeiten bei Banken, auf das nicht so einfach Zugriff genommen werden kann. Die Villa in der der Erbe haust, ist meistens der kleinste Teil davon.
Wer als Erbe selber keine Ahnung vom Business hat oder kein Talent für geschäftliche Entscheidungen (und die werden in der Regel von Kindheit an von der eigenen Familie auf den Job gedrillt), hat in der Regel irgendwelche Manager die sich darum kümmern. Aber auch denen muß dann wieder jemand der eine Ahnung hat, auf die Finger schauen. Wo es um viel Geld geht, ist Vertrauen gut, Kontrolle sehr viel besser. Es ist ein Kinderglaube zu meinen, daß "Reiche" doch jeden Tag sorglos zubringen könnten - das Gegenteil ist der Fall, je reicher desto größer die Verantwortung die damit einhergeht, um so größer die Risiken die eine einzige falsche Entscheidung mit sich bringen kann.
 

Fenris85

Aktives Mitglied
Der eigentliche Trick wie man legal die Erbschaftssteuer umgehen kann wurde hier noch gar nicht genannt, der geht nämlich wie folgt:
Ab einem gewissen Vermögen, so rund 1mio+, gründet man eine Stiftung in der Schweiz und stellt einen Verwalter dafür an. Denn ab einem gewissen Umfang sind die Verwaltungskosten (besagter Verwalter verwalten ja nicht nur eine Stiftung) niedriger, als die zu zahlenden Steuern.
Als Begünstigte dieser Stiftung setzt man dann seine Nachkommen ein, z.B. 10 000€ monatliche Zuwendung aus dem Stifungsvermögen, bis es aufgebraucht ist.
Tada, keine Erbeschaftssteuer.
Die Schweiz macht das gerne, ist offenbar besonders gut dafür geeignet aufgrund der Gesetzgebung, Verlässlichkeit und vor allem Verschwiegenheit. Dort gibts eine große Anzahl solcher Stiftungen.

Btw. ist mein Beitrag vor ein paar Seiten erst jetzt verzögert freigeschaltet worden. Ich möchte die Diskussion um den Aspekt anreichern, dass man, je nach dem wo man geboren wird, noch viel mehr erbt als nur Geld/Besitztum, sondern auch diverse andere Sachverhalte vorfindet.
 

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