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Bankautomat zieht Bargeldeinzahlung € 1100 ein ohne aufs Konto zu verbuchen - Geld ist weg!

G

Gelöscht 127309

Gast
nein, die kosten fürs geliehene fahrzeug und die tankfüllungen, die zeit.

das eingezahlte geld ist deines, ganz klar.
Dabei hatte ich € 1300 Bargeld mitgebracht, was der "gegnerische" Rechtsanwalt nicht akzeptieren wollte, sondern UNBEDINGT das Geld in seinem Bank-Account haben wollte, und dann hatte es nicht funktioniert...

Der Rechtsanwalt meinte, er könne sich so gegen Falschgeld absichern, wenn das Geld auf seinem Konto gutgeschrieben sei.
 
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Piepel

Aktives Mitglied
Du bist in multiple Verhältnisse verstrickt, die Du Teil für teil lösen müsstest.
Als erste wäre da die Rücknahme - und wieso Du dazu verpflichtet bist, und dann auch noch in verschlechtertem Zustand.
Dann wäre da der RA des Herausgebenden. Der hätte im Auftrage des Mandanten nicht nur die rechtliche Wahrnehmung nachzuweisen - sondern auch, dass er berechtigt ist, Geld für den Mandanten anzunehmen.
Es gäbe das Ziel dass Du zahlst.
Wie Du zahlst ist definiert und wird nicht durch einen Anwalt auszuhebeln sein - also bar geht.
Dann wart Ihr bei der Bank.
Die stellt einen Automaten zur Verfügung und bestellt dazu AGB.
Was zu tun ist, wenn der Automat defekt ist - also zu was die Bank sich dann zu verpflichten hat, wird geregelt sein. Wenn nicht, greift das Gesetz.
Man hätte hier unter Friststetzung ( im Stundentakt) verlangen sollen, den defekten Automaten zu kontrollieren - wenn er denn defekt ist aber nicht programmgemäß gearbeitet hat.
Sodannn hätte man der Bank klar machen müssen, dass Schäden zu erwarten sind ( wie die vergebliche Fahrt, das Anspringen des Kunden und sowas.
Da der Anwalt keinen Vertrag mit der Bank hat, kommt für ihn natürlich nicht in Betracht, Geld hinterher zu laufen, das er vielleicht überwiesen bekommt aber eben nicht hat. Dass er da blockt verstehe ich - wenn er denn blocken durfte.

Also überweist Du dem Typ die 1300 noch mal und siehst zu dass die Baustelle mit dem Wagen fertig wird. Falls... Du damit nicht provozierst, dass der RA Dir eine Rechnung für seine (erfolgreichen) Bemühungen schickt.
Danach kommt gegen die Bank die ungerechtfertigte Bereicherung ins Spiel, denn die hat ja das Geld und muss es zurück geben.
 
G

Gelöscht 126721

Gast
Dabei hatte ich € 1300 Bargeld mitgebracht, was der "gegnerische" Rechtsanwalt nicht akzeptieren wollte, sondern UNBEDINGT das Geld in seinem Bank-Account haben wollte, und dann hatte es nicht funktioniert...
für die fehlfunktion knn er nichts und bargeld muss er nicht annehmen. allenfalls die bank könnte sich irgendwie an den kosten beteiligen... allerdings wird irgendwo im kleingedruckten der geschäftsbedingungen stehen das bei technischem versagen nix zu machen ist... das eigentliche geld ist ja noch da.
 
G

Gelöscht 127309

Gast
Das blöde an der Sache ist ja, dass der "damalige Käufer" das Auto in eine Werkstatt seiner Wahl gebracht hatte, diese hatten die Bremsen demontiert weil die das neu machen wollten.

Dann sagte plötzlich der Werkstattmeister, dass da noch viel mehr zu machen sei, und der Käufer drohte dann Gewalt an und wollte dann dann Auto zurückgeben.

Dann ging er zu einem Rechtsanwalt

Eine von mir angebotene Rücknahme scheiterte schon einmal, weil das Auto ja mit demontierten Bremsen niocht abholbereit war, und ich es auch nicht mit 5 Tages Kurzzeitkennzeichen abholen konnte.

Dann machte der Käufer weiter juristischen Druck, und ich bekam wegen dem lange andauerden Streß erhebliche gesundheitliche Probleme (Herz)...

Der Doktor riet mir in eigenem Interesse das endgültig zu regeln, und es sei besser das Auto zurückzunehmen (auch mit demontierten Bremsen) damit endlich Ruhe einkehrt.

Genau das wollte ich am 28. August 2023 auch so machen.

Dazu hatte ich mir extra einen VW Bus T4 mit Autoanhänger geliehen und zwar in dem 380 km entfernten Ort, wo der Mann wohnt, der das Auto kaufen wollte.

Der ist jetzt leider abgesprungen, und das Auto kann auch nur mit Autoanhänger abgeholt werden, oder aber die Bremsen müßen wieder funktionieren, dann kann ich das Auto auch mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abholen.
 
G

Gelöscht 126721

Gast
das mit den kamelen war wohl nachgeschoben. kamele sind in deutschland kein gängiges zahlungsmittel.
 
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