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Bankautomat zieht Bargeldeinzahlung € 1100 ein ohne aufs Konto zu verbuchen - Geld ist weg!

Portion Control

Urgestein
Ja, schon.
Aber beim Immobilien und Autoverkauf gilt das gleiche. Verkauf von Privat i.d.R. nur anfechtbar bei arglistig verschwiegenen Mängeln - ansonsten hat immer der Käufer den schwarzen Peter.

Wenn man also jedes mal einknickt obgleich man im Recht ist, was soll das dann im Leben werden? :unsure:
Man macht sich ja dann mehr Ärger.
 
G

Gelöscht 126721

Gast
Also - wenn ich zu einer - egal welcher Bank - in Deutschland an einen Schalter gehen kann, wenn ich vorher an einem Automaten war - dann gehe ich da doch nicht raus bevor eindeutig geklärt ist .

Notfalls nehme ich dann noch einmal 1200 Euro in die Hand und überweise diese von meinem Konto auf das Konto des Anwaltes
das es aber zu einer solchen Konstellation kommt ist ausgeschlossen , wenn Du das Geld im Vorfeld überwiesen hättest und dann erst losgefahren wärst, so einfach ist das .
Sollte die Zählung mehrerer Geldscheine nicht funtionieren, gibt es eine " Fehlermeldung " unmittelbar , das dann einzelne Geldscheine eingelesen werden können stelle ich technisch mal in Frage.
Also - Hausaufgabe ????
KI - Themaversuch
oder
china Geldautomat wo einer drinsitzt ???
na ja... nicht alle haben zwei mal 1200 euro auf ihrem konto rumliegen. nur mal so
 
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G

Gelöscht 126721

Gast
Ja, schon.
Aber beim Immobilien und Autoverkauf gilt das gleiche. Verkauf von Privat i.d.R. nur anfechtbar bei arglistig verschwiegenen Mängeln - ansonsten hat immer der Käufer den schwarzen Peter.

Wenn man also jedes mal einknickt obgleich man im Recht ist, was soll das dann im Leben werden? :unsure:
Man macht sich ja dann mehr Ärger.
wenn man jung und gesund ist, zeit hat und muße... kein ding. wenn das alles eher nicht da ist... warum lebenszeit vertun und sich noch mehr stress machen? übrigens, vor gericht und auf hoher see ist man in gottes hand und ich habe schon so einige kuriose dinge erlebt die mit gerechtigkeit weniger zu tun hatten als mit dem deutschen "recht".
 
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Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Guten Tag,

habe mit einem "gegnerischen Rechtsanwalt" eine Vereinbarung getroffen, ein zuvor verkauftes Auto für € 1300 zurückzunehmen.

Für diesen Fall leiht sich "Jemand" einen VW-Bus T4 mit Autoanhänger aus, um das jetzt nicht mehr fahrbereite Auto (Bremsen demontiert) abzuholen.
Das Auto ist auch schon bereits mit Kaufvertrag verkauft, und soll jetzt angeliefert werden.

Man trifft sich in der Rechtsanwaltskanzlei, hat Bargeld € 1300 dabei, aber der Rechtsanwalt möchte gerne das Geld auf seinem Konto haben.
Sobald dieses Geld gutgeschrieben sei, würde der Rechtsanwalt die Fahrzeugpapiere rausgeben, und eine Bestätigung, damit das Auto dann bei der KFZ-Werkstatt abgeholt werden kann.

Also geht man zusammen mit dem Rechtsanwalt in die "Innenstadt" (ca. 10 Minuten Fußmarsch) zur Bank, damit dann nach erfolgter Bargeldeinzahlung genau dieses Gelöd € 1300 auf das Konto des Rechtsanwaltes (weiter) überwiesen werden kann.

Der Automat akzeptiert zunächst nicht das "Geldbündel" bestehend aus € 50 und € 100 Geldscheinen in der Menge, also muß man die Geldscheine
"Schein für Schein" manuell die das Fach legen, und der Automat verbucht zunächsten jeden einzeln eingelegten Geldschein.

Plötzlich und unerwartet kommt im Display die Mitteilung, dass zuviel Geld eingelegt wurde, und der Vorgang abgebrochen wird.

Es kommt eine kleine Quittung, aber das bereits eingelegte Geld € 1100 ist weg, bzw. wird nicht mehr zurückgegeben.
Man geht zusammen mit dem Rechtsanwalt und einem weiteren Zeugen zum Schalter, und fragt nach, ob denn wenigstens das Geld auf dem Konto gutgeschrieben sei, was jedoch verneint wird.

Der Rechtsanwalt verweigert daraufhin die Herausgabe des Autos.

Einer Bitte, doch die noch verbleibenden € 200 dem Rechtsanwalt zu übergeben, und wenigstens das Auto herauszugeben, aber die Papiere bis zur Klärung einzubehalten verneint auch der Rechtsanwalt.

Am Abend desselben Tages wird aber trotzdem € 200 auf das Konto des Rechtsanwaltes überwiesen, und am folgenden Tag noch einmal gebeten, doch wenigstens das Auto herauszugeben und Angebot an den Rechtsanwalt eine Vollmacht auszustellen, dass sich der Rechtsanwalt die € 1100 dann direct von der Bank in seinem Heimatort abholen kann, weil man sonst tatsächlich ohne Auto leer zurückfahren muß.

Auch das wird verweigert unter Hinweis, man sei verantwortlich, wenn etwas schief laufen würde.

Ergo: Den geliehenen Autotransporter muß man leer wieder zurückfahren ( 380 km Anfahrt eine Strecke = 760 km Hin- & Zurück Fahrtstrecke)
Der Käufer springt vom Kaufvertrag ab, und fordert ebenfalls das bereits gezahlte Geld zurück, was ja aber noch die Bank hat.

Nach 6 Tagen ist immer noch keine (Ab-) Klärung erfolgt, da die Geldautomaten wohl erst wöchentlich überprüft werden.

Wie soll man sich jetzt verhalten?

2 Tage Zeit weg, plus 760 Km Leerfahrt und der (neue) Käufer ist abgesprungen.

Erwähnen möchte ich noch, dass der Rechtsanwalt sehr nett war, auch selbst gesehen hat, das der Automat € 1100 eingezogen hatte, das selbe hatte auch der ungeduldige Kunde "dahinter" gesehen, dem der ganze Vorgang offensichtlich schon zu lange gedauert hatte.

Beide Zeugen haben sofort und unaufgefordert sich bereit erklärt, ihre Personalien zu geben, und das Gesehene auch zeugenschaftlich zu bestätigen
Auch wenn es im Nachhinein nicht mehr hilft: All das was da abgelaufen ist, hätte vorher geklärt werden müssen.
Gerade wenn ein Anwalt im Spiel ist, hätte ich das alles vorab per Schriftverkehr geklärt, also auch wann und wie das Geld den Besitzer wechselt.

So hast du dich darauf verlassen, dass Bargeld gewünscht ist und dich dann vom Anwalt beschwatzen lassen das zur Bank zu fahren und das Geld einzuzahlen. Fraglich ist, ob der Anwalt die Bargeldzahlung überhaupt ablehnen durfte, denn Bargeld ist immer noch ein gesetzliches Zahlungsmittel und wenn nicht anders vereinbart, darf man es nicht ablehnen. Aber du hast es halt akzeptiert und damit war der Anwalt fein raus.

Fazit für mich: Fahr keine 380 km ohne dass 100% geklärt ist wie es abläuft.

Aber ganz ehrlich? Ich finde die gesamte Geschichte komisch. Der ganze Aufwand, die lange Fahrt, der Anwalt und das ganze hin und her für 1.300 €? Ich würde im Leben kein Auto verkaufen oder zurücknehmen für das ich erstmal 380 km fahren muss und den ganzen Kram.
Du hast dich hier massiv unter Druck setzen lassen.
 
G

Gelöscht 126721

Gast
Geht ja gar nicht. Er ist weder der Auftraggeber der das Auto dort untergestellt hat, noch ist er Besitzer oder Inhaber des Wagens.

Und das ist super, so würde ich es gerade lassen.
wenn der werkstatt aber kosten entstanden sind und keiner zahlt - hat sie ein zurückbehaltungsrecht bis das geklärt ist, notfalls sogar ein verwertungsrecht.
 
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G

Gelöscht 126721

Gast
Ich fürchte, der TE wurde hier Opfer einen grandiosen Abzockmasche. Wagen verkauft. Hinterher wurden vom Käufer tolle Mängel festgestellt. Rückabwicklung bzw. Geld gefordert. TE fällt darauf rein und will einem angeblichen Anwalt Bargeld geben. Das funktioniert angeblich nicht mit der Einzahlung am Geldautomat. Wer weiß wessen Geldkarte genutzt wurde, damit die Knete auf welches Konto geht? Kann ja die Karte des Käufers gewesen sein. Somit sieht man es nicht auf dem Konto des Anwalts. TE ist jetzt erstmal Geld und Karre los.

Hatte der Anwalt wenigstens einen Namen, den man googeln kann?

Hatte er ein Praxisschild am Haus?

Geld ist wohl auf einem Konto, aber auf welchem? Toll gelaufen.
google :D
ein praxisschild am haus :D ... welche praxis?
 

MrsBrisby

Aktives Mitglied
na die vom ts natürlich... sonst hätte der anwalt ja das bargeld angenommen wenn es seine wäre. die frage ist vollkommen unnötig.
Es würde Dir nicht schaden, hier mal etwas weniger patzig aufzutreten!

Natürlich ist die Frage nicht völlig unnötig.

Was soll denn das Geld auf dem Konto des TE?
Dann kann er es auch in der Hosentasche stecken lassen (es sei denn, es wäre just in dem Moment eine Blitzüberweisung möglich gewesen).

Da keine Angabe, wäre es für mich eben nur logisch, das Geld auf das Konto des Anwaltes einzuzahlen, damit das Auto sofort ausgelöst werden kann.
Anwälte bewegen sich selten, wie auf dem orientalischen Basar, von daher finde ich diese Methode zwar etwas befremdlich, aber vllt war das ein Versuch, die Angelegenheit vor Ort zu klären (auch wg der Entfernung).
Vermutlich weiterer Aspekt: die Scheine laufen einmal durch die Prüfung.
 
G

Gelöscht 126721

Gast
Es würde Dir nicht schaden, hier mal etwas weniger patzig aufzutreten!

Natürlich ist die Frage nicht völlig unnötig.

Was soll denn das Geld auf dem Konto des TE?
Dann kann er es auch in der Hosentasche stecken lassen (es sei denn, es wäre just in dem Moment eine Blitzüberweisung möglich gewesen).

Da keine Angabe, wäre es für mich eben nur logisch, das Geld auf das Konto des Anwaltes einzuzahlen, damit das Auto sofort ausgelöst werden kann.
Anwälte bewegen sich selten, wie auf dem orientalischen Basar, von daher finde ich diese Methode zwar etwas befremdlich, aber vllt war das ein Versuch, die Angelegenheit vor Ort zu klären (auch wg der Entfernung).
Vermutlich weiterer Aspekt: die Scheine laufen einmal durch die Prüfung.
war nicht patzig gemeint. was soll das geld auf dem konto des ts? (war deine frage)
also nur weil seine karte benutzt wird ist oder kommt das eingezahlte geld - welches ja überwiesen werden soll - nicht automatisch auf das konto des ts oder besser gesgt es läuft über das konto des ts. oder?
patzig wirke ich vieleicht weil dem ts unterstellt wird er sei naiv und dem anwalt wird gleich betrug vorgeworfen. sowas nervt!

und noch mal. hätte der anwalt seine karte benutzt (gott bewahre) hätte er ja zwangsläufig das bargeld angenommen. das wollte er ja (vollkommen zu recht) nicht! der kreis der logik.
 
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