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Müssen ich oder mein Ehepartner für evtl. Pflege meines Vaters aufkommen?

G

Gelöscht 125385

Gast
. Und auch mein Mann soll davon in keinster Weise belastet werden.
Im Falle einer Pflege Deines Vaters hat Dein Mann nichts damit zu tun. Er ist kein unterhaltspflichtiger Angehöriger. Und wenn Du weniger als 100.000 € pro Jahr verdienst, bist Du nicht unterhaltsfähig. Es geht dann nur um Dein Einkommen. Also für was die ganze Aufregung?
 

Blume444

Mitglied
Im Falle einer Pflege Deines Vaters hat Dein Mann nichts damit zu tun. Er ist kein unterhaltspflichtiger Angehöriger. Und wenn Du weniger als 100.000 € pro Jahr verdienst, bist Du nicht unterhaltsfähig. Es geht dann nur um Dein Einkommen. Also für was die ganze Aufregung?
Weil ich das vorher nicht wusste, ganz einfach.
Die Regelung mit der 100.000 Euro Grenze gibt es ja erst seit 2020. Und warum hätte ich mich vorher damit beschäftigen sollen, als es noch gar kein Thema war? Der ganze Kram mit Testament und wer kriegt was und kümmert sich um wen ist ja jetzt erst präsent.
 
G

Gelöscht 125385

Gast
Der ganze Kram mit Testament und wer kriegt was und kümmert sich um wen ist ja jetzt erst präsent.
Geht es denn überhaupt um ein Testament? Wie ich lese durfte, soll es um eine Schenkung mit Auflagen an Deine Schwester gehen und Du und Bruder sollt mit 30.000 € abgespeist werden.

Als ehemaliger Jurist und ehemaliger Leiter einer Behörde kann ich Dir nur empfehlen, sich an einen qualifizierten Anwalt zu wenden. Hier ist ein Laienforum und Du darfst nicht alles für bare Münze nehmen, auch wenn es gescheit geschrieben aber inhaltlich falsch ist.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Es geht hier nicht um Erbrecht. Es ist niemand gestorben und es wird auch nichts vererbt.
Hm - kann stimmen:
Interessant auch die Schlussbemerkung, dass man die Versicherung bis zum letzten Moment vor dem Vertragsabschluss abschließen kann - und die dann zahlen muss.
 

Blume444

Mitglied
Geht es denn überhaupt um ein Testament? Wie ich lese durfte, soll es um eine Schenkung mit Auflagen an Deine Schwester gehen und Du und Bruder sollt mit 30.000 € abgespeist werden.

Als ehemaliger Jurist und ehemaliger Leiter einer Behörde kann ich Dir nur empfehlen, sich an einen qualifizierten Anwalt zu wenden. Hier ist ein Laienforum und Du darfst nicht alles für bare Münze nehmen, auch wenn es gescheit geschrieben aber inhaltlich falsch ist.
Danke.
Ja, richtig, es geht um eine Schenkung. Und darum, was im Erbfall mit dem Pflichtteil von mir und unserem Bruder passiert (wir sollen ja darauf verzichten). Genauso wie wir auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch verzichten sollen, sollte dieser eintreten.
 

Silan

Aktives Mitglied
Als meine Frau und ich damals unsern Resthof kauften, machten wir ein Testament. Dieses Testament enthält dieVon meinen Kindern durch ihre Unterschrift verbriefte Vereinbarung, dass sie auf ihren Pflichterbteil verzichten, sollte ich vor meiner Frau versterben.
Der Notar klärte uns allerdings darüber auf, dass diese Unterschrift meiner Kinder zwar ein freundlicher Zug sei, aber nicht bindend. Im Erbfall haben sie trotz der Vereinbarung den vollen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Sie entscheiden dann, ob sie sich an den geschlossenen Vertrag halten, dann nach dem Versterben meiner Frau das Haus von ihr zu je 50% zu erben oder ob sie ihren Pflichtteil fordern.
Frag einen Notar. Man kann nicht rechtlich bindend im Voraus auf seinen Pflichtteil verzichten. Das Gesetz steht höher als ein Vertrag.
So ist es uns damals gesagt worden. Das ist 9 Jahre her.
 

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