Als meine Frau und ich damals unsern Resthof kauften, machten wir ein Testament. Dieses Testament enthält dieVon meinen Kindern durch ihre Unterschrift verbriefte Vereinbarung, dass sie auf ihren Pflichterbteil verzichten, sollte ich vor meiner Frau versterben.
Der Notar klärte uns allerdings darüber auf, dass diese Unterschrift meiner Kinder zwar ein freundlicher Zug sei, aber nicht bindend. Im Erbfall haben sie trotz der Vereinbarung den vollen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Sie entscheiden dann, ob sie sich an den geschlossenen Vertrag halten, dann nach dem Versterben meiner Frau das Haus von ihr zu je 50% zu erben oder ob sie ihren Pflichtteil fordern.
Frag einen Notar. Man kann nicht rechtlich bindend im Voraus auf seinen Pflichtteil verzichten. Das Gesetz steht höher als ein Vertrag.
So ist es uns damals gesagt worden. Das ist 9 Jahre her.