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Vollstreckungsbescheid

MrsBrisby

Aktives Mitglied
Das Konto muss die entsprechende Deckung haben.
Das heißt es steht nun 261 im Minus, die müssen erst ausgeglichen sein, vom Rest kann ggf. Miete und was weiß ich, bezahlt werden.
Ähm... hüstel. Hier möchte ich mal gern rein springen, weil das u viele andere Dinge aus den Vorseiten schlicht nicht stimmen.
Vollstreckung ist nicht ohne, auch, wenn es keinen Anwaltszwang gibt; für Laien idR kaum durchsetzbar.

Eine Kontopfändung macht in erster Linie das Konto dicht; komplett! Und nicht nur in Höhe der Forderung. Da gibt es keine Verfügung mehr drüber; weder für Auszahlungen, noch Abbuchungen etc.

Wer schlau ist als Gläubiger (und das sind KK), bringt ne Vorpfändung raus. Sprich: Konto komplett gesperrt, bis es eine Freigabe gibt.

Hier greifen die 4 Wochen eines Pfändungs- u Überweisungsbeschlusses.

Solange bleibt das Konto dicht, wenn die Forderung nicht getilgt ist.
Die Bank ist verpflichtet u darf nicht auszahlen, es sei denn, sie übernimmt selbst den Schaden.

Das Konto ist so lange dicht, bis alle Forderungen, Kosten u Nebenkosten gedeckt sind. Ist bitter, ist aber aus guten Gründen so.

Sind alle Forderungen gedeckt, gibt es eine Freigabe über das Konto (die gibt der Gläubiger raus). Vorher macht die Bank das Konto nicht frei. Völlig egal, ob die Forderung niedriger ist, als die Abbuchungen.
Ist bitter, aber ist so.
 
G

Gelöscht 127459

Gast
Ich habe nun nicht alles durchgelesen, aber wenn du vorher einen Vollstreckungsbescheid erhalten hast und du direkt bezahlt hast, dann solltest du innerhalb der Frist widersprechen. Sofern du erst nach der Frist bezahlt hast, hast du einen Titel - den müsstest du ausgehändigt bekommen, sonst können die in 20 Jahren wieder ankommen und vollstrecken.

Wegen Kontodeckung: Der Gläubiger muss erst eine Kontopfändung beantragen, das bekommt man aber in der Regel nicht mit sodass dein Zugriff gesperrt ist. Dann hast du die Möglichkeit dein Konto in ein P-Konto umzuwandeln, sprich du hast einen Freibetrag der nicht gepfändet werden darf. So ein P-Konto macht sich aber schlecht in der Schufa - daher zusehen alles zu bezahlen und das schnell wieder in ein normales Konto umzuwandeln.

Hoffe du konntest das ein oder andere mitnehmen.

P.S. Wenn ein Vollstreckungsbescheid durch ist und du keine Frist mehr hast zum widersprechen (wenn berechtigt) genau gucken was du bezahlst und lieber nochmal im Inkasso Forum nachfragen. Sonst zahlst später nur Gebühren für Rechtsanwälte und Zinsen und die Forderung ist immer noch offen. Die Geldeintreiber tricksen da gerne mal rum um noch mehr Geld rauszuholen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ähm... hüstel. Hier möchte ich mal gern rein springen, weil das u viele andere Dinge aus den Vorseiten schlicht nicht stimmen.
Vollstreckung ist nicht ohne, auch, wenn es keinen Anwaltszwang gibt; für Laien idR kaum durchsetzbar.

Eine Kontopfändung macht in erster Linie das Konto dicht; komplett! Und nicht nur in Höhe der Forderung. Da gibt es keine Verfügung mehr drüber; weder für Auszahlungen, noch Abbuchungen etc.

Wer schlau ist als Gläubiger (und das sind KK), bringt ne Vorpfändung raus. Sprich: Konto komplett gesperrt, bis es eine Freigabe gibt.

Hier greifen die 4 Wochen eines Pfändungs- u Überweisungsbeschlusses.

Solange bleibt das Konto dicht, wenn die Forderung nicht getilgt ist.
Die Bank ist verpflichtet u darf nicht auszahlen, es sei denn, sie übernimmt selbst den Schaden.

Das Konto ist so lange dicht, bis alle Forderungen, Kosten u Nebenkosten gedeckt sind. Ist bitter, ist aber aus guten Gründen so.

Sind alle Forderungen gedeckt, gibt es eine Freigabe über das Konto (die gibt der Gläubiger raus). Vorher macht die Bank das Konto nicht frei. Völlig egal, ob die Forderung niedriger ist, als die Abbuchungen.
Ist bitter, aber ist so.
Ja und? Was anderes habe ich auch nicht behauptet.
Die Forderung um die es geht, sind doch die 261 € (siehe Vorseiten) ,wenn die getilgt sind, ist das Konto wieder frei
Wahrscheinlich kommt der Lohn am Anfang Dez. Die Summe wird der KK überwiesen und das Konto ist wieder frei.
Wenn das nicht automatisch passiert, dann mit dem Gläubiger und der Bank sich in Verbindung setzen , so dass die den Schalter sozusagen frei geben.
 
Zuletzt bearbeitet:

MrsBrisby

Aktives Mitglied
Ja und? Was anderes habe ich auch nicht behauptet.
Die Forderung um die es geht, sind doch die 261 € (siehe Vorseiten) ,wenn die getilgt sind, ist das Konto wieder frei
Wahrscheinlich kommt der Lohn am Anfang Dez. Die Summe wird der KK überwiesen und das Konto ist wieder frei.
Wenn das nicht automatisch passiert, dann mit dem Gläubiger und der Bank sich in Verbindung setzen , so dass die den Schalter sozusagen frei geben.
Nein, carrot, Du schreibst etwas völlig anderes.
Das Konto wird NICHT frei gegeben; auch nicht über die Forderung hinaus. Wie kommst Du darauf?
Das scheint logisch, ist aber nicht so! Hast Du schonmal vollstreckt?

Wenn die Bank keine Freigabe gibt (und diese gibt sie nur, wenn Gläubiger bestätigt, dass alles gezahlt ist), geht gar nix. Da sind die Banken fest.

Hier läuft ein ganz normales Procedere.
 
G

Gelöscht 127459

Gast
Die Forderung um die es geht, sind doch die 261 € (siehe Vorseiten) ,wenn die getilgt sind, ist das Konto wieder frei
Du gehst da ein bisschen sehr locker rein. So eine Kontoverfügung hat auch schon 30-60 EUR gekostet und wer weiß was da noch im Hintergrund an Kosten angelaufen sind. Da bist erstmal locker über 300,- EUR. Der Zeitraum der Kontosperrung ist angegeben auch wenn genug Guthaben vorhanden ist.
 

MrsBrisby

Aktives Mitglied
Ja und? Was anderes habe ich auch nicht behauptet.
Die Forderung um die es geht, sind doch die 261 € (siehe Vorseiten) ,wenn die getilgt sind, ist das Konto wieder frei
Wahrscheinlich kommt der Lohn am Anfang Dez. Die Summe wird der KK überwiesen und das Konto ist wieder frei.
Wenn das nicht automatisch passiert, dann mit dem Gläubiger und der Bank sich in Verbindung setzen , so dass die den Schalter sozusagen frei geben.
Doch, Du schreibst was anderes.
Das Konto wird NICHT wieder frei gemacht. Wie kommst Du darauf u warum schrebst Du das dem Schuldner hier? Als wenn es ne Tatsache wäre
Das Konto wird NICHT wieder frei gemacht!
Die Förderung muss beglichen werden.
 

carrot

Aktives Mitglied
Du gehst da ein bisschen sehr locker rein. So eine Kontoverfügung hat auch schon 30-60 EUR gekostet und wer weiß was da noch im Hintergrund an Kosten angelaufen sind. Da bist erstmal locker über 300,- EUR. Der Zeitraum der Kontosperrung ist angegeben auch wenn genug Guthaben vorhanden ist.
Ich weiß wohl wie es läuft, habe es schließlich schon mal selbst erlebt.
Wenn man dann kooperativ mit dem Gläubiger ist, wird auch frei geschaltet. Mir hat es zumindest bei der Bank keine Gebühr gekostet. Es ist natürlich was anderes, wenn man das öfter hat,
 

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