Anzeige(1)
Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Das Konto muss die entsprechende Deckung haben.Hä was denn jetzt? Also habe ich doch einen Monat keinen Zugriff auf mein Geld?
Ähm... hüstel. Hier möchte ich mal gern rein springen, weil das u viele andere Dinge aus den Vorseiten schlicht nicht stimmen.Das Konto muss die entsprechende Deckung haben.
Das heißt es steht nun 261 im Minus, die müssen erst ausgeglichen sein, vom Rest kann ggf. Miete und was weiß ich, bezahlt werden.
Ja und? Was anderes habe ich auch nicht behauptet.Ähm... hüstel. Hier möchte ich mal gern rein springen, weil das u viele andere Dinge aus den Vorseiten schlicht nicht stimmen.
Vollstreckung ist nicht ohne, auch, wenn es keinen Anwaltszwang gibt; für Laien idR kaum durchsetzbar.
Eine Kontopfändung macht in erster Linie das Konto dicht; komplett! Und nicht nur in Höhe der Forderung. Da gibt es keine Verfügung mehr drüber; weder für Auszahlungen, noch Abbuchungen etc.
Wer schlau ist als Gläubiger (und das sind KK), bringt ne Vorpfändung raus. Sprich: Konto komplett gesperrt, bis es eine Freigabe gibt.
Hier greifen die 4 Wochen eines Pfändungs- u Überweisungsbeschlusses.
Solange bleibt das Konto dicht, wenn die Forderung nicht getilgt ist.
Die Bank ist verpflichtet u darf nicht auszahlen, es sei denn, sie übernimmt selbst den Schaden.
Das Konto ist so lange dicht, bis alle Forderungen, Kosten u Nebenkosten gedeckt sind. Ist bitter, ist aber aus guten Gründen so.
Sind alle Forderungen gedeckt, gibt es eine Freigabe über das Konto (die gibt der Gläubiger raus). Vorher macht die Bank das Konto nicht frei. Völlig egal, ob die Forderung niedriger ist, als die Abbuchungen.
Ist bitter, aber ist so.
Nein, carrot, Du schreibst etwas völlig anderes.Ja und? Was anderes habe ich auch nicht behauptet.
Die Forderung um die es geht, sind doch die 261 € (siehe Vorseiten) ,wenn die getilgt sind, ist das Konto wieder frei
Wahrscheinlich kommt der Lohn am Anfang Dez. Die Summe wird der KK überwiesen und das Konto ist wieder frei.
Wenn das nicht automatisch passiert, dann mit dem Gläubiger und der Bank sich in Verbindung setzen , so dass die den Schalter sozusagen frei geben.
Du gehst da ein bisschen sehr locker rein. So eine Kontoverfügung hat auch schon 30-60 EUR gekostet und wer weiß was da noch im Hintergrund an Kosten angelaufen sind. Da bist erstmal locker über 300,- EUR. Der Zeitraum der Kontosperrung ist angegeben auch wenn genug Guthaben vorhanden ist.Die Forderung um die es geht, sind doch die 261 € (siehe Vorseiten) ,wenn die getilgt sind, ist das Konto wieder frei
Doch, Du schreibst was anderes.Ja und? Was anderes habe ich auch nicht behauptet.
Die Forderung um die es geht, sind doch die 261 € (siehe Vorseiten) ,wenn die getilgt sind, ist das Konto wieder frei
Wahrscheinlich kommt der Lohn am Anfang Dez. Die Summe wird der KK überwiesen und das Konto ist wieder frei.
Wenn das nicht automatisch passiert, dann mit dem Gläubiger und der Bank sich in Verbindung setzen , so dass die den Schalter sozusagen frei geben.
Ich weiß wohl wie es läuft, habe es schließlich schon mal selbst erlebt.Du gehst da ein bisschen sehr locker rein. So eine Kontoverfügung hat auch schon 30-60 EUR gekostet und wer weiß was da noch im Hintergrund an Kosten angelaufen sind. Da bist erstmal locker über 300,- EUR. Der Zeitraum der Kontosperrung ist angegeben auch wenn genug Guthaben vorhanden ist.
Anzeige (6)
Anzeige (6)
Anzeige(8)
Anzeige (2)