Sigillaria
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Das mit dem 25.Lebensjahr bezieht sich auf staatliche Leistungen.Wieso sollte man ein Kind erst mit 25 Jahren vor die Tür setzen dürfen? Habe ich da eine Entwicklung verpasst? Volljährig ist der Sohn mit 18. Dann hat er Anspruch auf elterlichen Unterhalt bis zum Abschluss der 1. Ausbildung.
Meine Frage danach bedeutet nicht, dass ich einen Rausschmiss per se befürworten würde. Trotzdem hätte auch er sich an Regeln zu halten, solange er im gemeinsamen Haushalt lebt.
Also, wer unter 25 ist und sich noch nichts Eigenes leisten kann, und auch nicht wegen Studium oder Ausbildung umziehen muss, hat keinen Anspruch auf eine vom Jobcenter oder Sozialamt finanzierte Wohnung.
Ausnahmen gibt's natürlich auch, man kann z.B. keinem jungen Menschen in Ausbildung zumuten bei den Eltern zu bleiben, wenn die drogensüchtig oder gewalttätig sind.
Aber hier wird der Herr Sohn wohl sicher nicht ans Ausziehen denken, zumal der in seinem Zustand eh keine Wohnung oder WG-Zimmer bekommen würde...