Soul-Sister
Aktives Mitglied
So verklagst du eine Behörde, indem du eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichst (Beispiel Sachsen):Super. Danke für den Tipp.
Nur sollte die Gemeinde nicht eigentlich wissen, wie viele Personen sie in einer 60qm Wohnung unterbringen dürfen?
Ich lass mich auf jeden Fall mal diesbezüglich beraten. Danke!
Bundesportal | Klage beim Verwaltungsgericht einreichen
verwaltung.bund.de
Am besten läuft das über einen Anwalt, es geht aber auch ohne. Die Kosten musst du nur tragen, wenn du verlierst.