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SGB XIV BSA Höhe

Höhnchen

Mitglied
Hi logig
Ich bin auch gesetzlich versichert. Kürzlich hat mich das VA angeschrieben, dass sie mich als Anerkannte bei der KK melden müssen.
Insofern scheint es irgendwie auch ohne Zuteilung offiziell zu sein. Ich hoffe das nutzt mir dann etwas, wenn ich Heilleistungen beantrage.
Als ich nach meinem Klinikaufenthalt meine gesamten Fahrkosten erstattet haben wollte, musst ich diese bei der KK beantragen. Diese wurden nur z T übernommen, also habe ich einen Widerspruch eingelegt. Den abgelehnten Widerspruch habe ich dann beim VA eingereicht, die mir letztendlich die Differenz erstattet haben.
Ich fand das sehr aufwändig und war schon am überlegen auf meine Fahrkosten zu verzichten. Wer weiß wie viel Menschen es ebenso geht, wenn das Prozedere so aufwendig ist.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich lasse mir 1x im Jahr von meiner Hausärztin, meiner Physiotherapeutin, meiner Psychiaterin und meiner Therapeutin alle wahrgenommenen Termine ausdrucken. Und wenn dann nch Klinikaufenthalte waren An- und Abfahrt und jedes Belastungswochenende... mittlerweile wird da nichts mehr abgelehnt, aber wenn früher eine Ablehnung kam, hab ich meinen Sachbearbeitr von Krankenversorgung beim VA angerufen und der hat das dann geregelt. Ich brauchte bei Fahrtkosten noch nie einen Widerspruch schreiben. Allerdings hatte mir mein Sachbearbeiter damals auch für die Beantragung einen Satz diktiert, den ich dann immer als Einstiegssatz genommen habe. Der zählte die Paragraphen und Absätze auf, die das regeln. Er sagte, darauf soll ich mich berufen.
@logig oder @Vogoge, wisst ihr zufällig, ob ich mich da noch drauf berufen kann? Ich mein BVG, Paragraph 10, Abs. 1 und 2...
Wäre toll, wenn da jemand was zu weiß.
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Silan
Ich rechne meine Fahrtkosten über das pers . Budget ab .
Müsste erst nachsehen wie das jetzt ist. Aber ich denke das ist noch so .Weil die Zuzahlungsbefreiung für
schädigungsbedingte Medikamente gilt ja auch noch .
Lg Vogoge
 

Vogoge

Mitglied
Hallo @logig ,
bei mir war es so, dass anscheinend der BSA gar nicht geprüft wurde 1998. Obwohl ich def. aufgrund der Schädigungsfolgen nicht arbeitsfähig war.
Auch einen Ablehnungsbescheid habe ich nicht bekommen. Auf jeden Fall hätte mir das 4 Jahre rückwirkend zugestanden, wie ich heute weiß. Denn ich war 1992 falsch eingestuft worden, was sie bei der neuen Antragstellung korrigiert haben. Allerdings wurde da nur die Grundrente nachgezahlt.
Ich bin auch nie über BSA, Ausgleichsrente und dergleichen aufgeklärt worden, ich wusste nicht, dass es sowas gibt. Auch hätte ich die ganze Zeit über das VA krankenversichert sein müssen. Und zwar fürSchädigungs- und Nichtschädigungsfolgen bzw Erkrankungen.
Ich hab mich dann 2012 gewundert, dass die alle mitmal so flott wurden und hilfsbereit und für mich auf dem VA sogar die Anträge ausgefüllt haben... Die wussten genau, dass der Fehler bei denen lag. Ich habs damals immer noch nicht verstanden, hab mich über die geballte Freundlichkeit gewundert und gefreut... Erst mit der Auseinandersetzung mit den SGB XIV und durch euch hier hab ich in den letzten Jahren geblickt, dass die sich gedrückt haben, diesbezüglich noch in die Nachzahlung zu müssen.
Naja, der Drops ist gelutscht... heute ist es so, dass die Fristen rum sind. Vier Jahre geht das rückwirkend...mehr nicht.
Hallo zusammen
Bei mir war es vor Jahren tatsächlich so dass sie 10 Jahre nachzahlen mussten weil sie über den BSA nie entschieden hatten .
 

Vogoge

Mitglied
Hey, auch hier danke für den netten Empfang :) !!

Nein,
Fälle, in denen noch vor dem Erstantrag etwas rückwirkend bewilligt wurde kenne ich nicht, solls aber theoretisch geben.

Ich meine die Fälle, bei denen zu Beginn natürlich erstmal der Erstantrag OEG gestellt. Das VA hat weder über weitere Leistungen wie BSA, besondere berufl. Betroffenheit, etc. informiert , geschweige denn, dies mit dem Erstantrag geprüft. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das Amt verpflichtet dieses zu tun!?
Von einer Person habe ich mitbekommen, dass sie ca. 2013 Erstantrag auf OEG Leistungen gestellt hat.
Seitens des VA null Informationen zu BSA, etc.
Erst der Anwalt hat sie im späteren Verlauf darauf aufmerksam gemacht und ca. 2016 wurde gesondert BSA, bbb, Ausgleichsrente beantragt.
Dann wurde BSA irgendwann bewilligt. Das Amt wollte nur rückwirkend ab 2016 den BSA zahlen.
Das anschließende Klageverfahren hat ergeben, dass ihr dann doch ab Erstantrag 2013 der BSA und Weiteres rückwirkend bewilligt und bezahlt wurde.
Genau das habe ich auch erlebt und dann 10 Jahre nachbezahlt bekommen !!,
 

logig

Aktives Mitglied
Nein, der Krankenkasse wird jedes Jahr ein fester Betrag für alle Versicherten überwiesen, aus dem die sich dann bedienen. I
Ich wusste immer nicht wie die Pauschale, welche die Krankenkasse bekommt, gegeben wird. Soweit nur Pauschal für Versicherte, ist es extrem ungenau. Genau wie du, denke ich auch die Krankenkasse bekommt den Betrag sowieso, insoweit lohnt es sich für sie trotzdem wenn diese ablehnen. Mit dem SGB XIV besteht die Problematik, dass es diese Pauschalen noch gar nicht gibt. Insoweit soll laut SGB XIV die erst drei Jahre die tatsächlichen Kosten bezahlt werden und dann daraus die Pauschale berechnet werden. Dafür müssen die Krankenkassen allerdings wissen, mit welchen Schädigungsfolgen wer anerkannt ist. Soweit ich es verstanden haben, sind die Versorgungsämter ab 2024 verpflichtet, soweit jemand anerkannt wird, dies und die anerkannten Schädigungsfolgen zu übermitteln. Das also etwas übermittelt wird, wird schon durch die häufig Jahrenlangen Verfahren also noch sehr gering sein. Trotzdem soll nach 3 Jahren wieder eine Pauschale bezahlt werden. Es kann sein, dass bei Bestandsfällen, erstmal weiter die Pauschale bezahlt wird. Ob mit den Wahlrecht, dann die Daten übermittelt werden, weiß ich nicht. Auf jeden Fall empfinde ich drei Jahre um vernünftige Zahlen zu ermitteln ein Witz.

Mir wurde von der Krankenkasse gesagt, dass es gar nicht möglich ist, dies auf den Chip zu notieren. Ich meine es geht aus dem Status hervor, ob Renter (Status 5), Arbeiter, Zuteilung (Status 6) o.ä.. Das Problem ist allerdings, dass bei GKV über die EU-Rente die Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden o.a. und die GKV es nicht z.B. auch noch eine Ziffer, ob jemand anerkannt ist oder nicht gibt. Dazu kommt die Problematik, dass für die Nichtschädigungsfolgen ohne Zuteilung die Heilbehandlungen aus den KV-Beiträgen bezahlt werden. Insoweit muss die KK zwingend wissen, ob Heilbehandlung wegen Schädigungsfogen oder nicht. Wobei ich auch die Problematik selbst wenn die anerkannten Schädigungsfolgen bekannt sind, problematisch sehe. Mit dem BVG wurde gesagt, dass alle Heilbehandlung auch wenn es um Gesundheitsstörung geht, welche auf grund der Schädigungsfolgen entstanden sind, übernommen werden. Jetzt heißt es nur noch anerkannte Schädigungsfolgen. Gerade in Psychischen Diagnosen sind häufig sehr viele Problematiken enthalten. Z.B. Sind bei mir auch die somatoformen Schmerzstörungen etc. enthalten. Allerdings wenn ein Arzt nur diese behandelt, schreibt er diese evtl. auch nur als Gesundheitsstörung auf. Damit würde der PC sagen, andere Gesundheitsstörung. Oder wie läuft es mit Schädigungsfolgen nach dem ICD 10 die im ICD 11 nicht die identische Bezeichnung haben. Dies würde dazu führen das sich Schädigungsfolgen anerkannt werden müssen, also auch die welche laut Gutachten enthalten sind. Dann kommt noch die Problematik, wenn ein Arzt weger mehrere Gesundheitsstörungen behandeln.
Deshalb achte ich immer drauf, soweit ich etwas wegen der Schädigung enthalte, dass meine Ärzte das Kreuz BVG machen. Bei Heilmitteln und Rezeptem ist dies mir möglich. Wenn es allerdings um die Leistungen der Ärzte geht, ist offen worüber sie es abrechnen. Zumal nicht jeder Arzt die Schädigung etc. kennt.
Ich hoffe das da mit dem SGB XIV nicht noch mehr Probleme auf uns zukommen und weiterhin die Behandler entsprechend dem was ist, auch über z.B. ein Kreuz entscheiden können. Es sollte kein Problem sein, so ein Kreuz auch bei Psychotherapieantrag zu hinterlegen.
Mit dem SGB XIV soll bei Psychotherapie bis zum Höchtsstundensatz alles über die KK laufen, dann soll es ggf. vom Amt weiterbezahlt werden. Soweit von der Krankenkasse ein weiterer Bedarf gesehen wird. Spätest wenn die Höchststunden ausgeschöpft sind, wird die KK ablehnen und zwar egal ob noch weitere benötigt werden oder nicht. Eine Prüfung ob weitere benötigt werden, erfolgt laut meiner Therapeutin auch auf Nachfrage nicht. Keine Ahnung wie ich es hinbekommen, dass ich ohne Rechtsstreitigkeiten erstmal überhaupt 100 Stunden bekommen und dann auch darüber hinaus.

Mir scheint in vielen Bereichen eine Zuteilung um einiges leichter.

Wie sieht es eigentlich wegen des KV-Beitrages aus? Musst du überhaupt irgendetwas noch zahlen?
Weil du doch wahrscheinlich, davor ggf. privat in die gesetzliche oder in eine Private KV bezahlt hast? Läuft dies weiter oder konntest du es ggf. kündigen?
 

logig

Aktives Mitglied
Ich werde nun wohl erst versuchen neuen anwaltlichen Beistand zu bekommen, dann auch Akteneinsicht beantragen und dann mal schauen wie die Lage ist und was ein Anwalt dazu meint
Da es etwas dauern kann, bis du einen Anwalt gefunden hast, ist es wichtig, dass du ggf. erstmal fristfahrend Widerspruch einlegst. Einfach dazu schreiben, Begründung folgt, soweit ich mich Anwaltlich beraten lassen habe oder so ähnlich. Den Widerspruch entweder vorhab per FAX (Mail reicht nicht) oder per Einschreiben senden. Dann hat auch der Anwalt Zeit sich in alles einzulesen.
 

logig

Aktives Mitglied
Ich bin auch gesetzlich versichert. Kürzlich hat mich das VA angeschrieben, dass sie mich als Anerkannte bei der KK melden müssen.
Mich hatte das Amt auch angeschrieben, mir schien es allerdings, dass diese wegen des wechsel zum SGB XIV, meine Krankenversicherungsdaten nicht mehr wüssten.

Ich bekomme die Fahrtkosten über Krankenbeförderungsverordnung mit Kreuz bei BVG Zuzahlungsfrei. Reiche dann der KK die Bescheinigungen ein an dennen ich zu Ärzten, Therapeuten u.ä. gefahren bin ein und diese erstatten € 0,20 je gefahren KM.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich zahle keine Krankenversicherung. Das liegt daran, dass ich nie gesetzlich versichert war. Ich habe lange Sozalhilfe bezogen und durfte dann quasi im Sozialhilfebezug eine Umschulung machen. Das war schon ziemlich außergewöhnlich. Dadurch blieb ich freiwillig versichert bei der Aok. Ich hab dann erst als Selbständige angebnden an eine Praxis gearbeitet und später meine eigene Praxis aufgemacht. Dabei habe ich ebenfalls meine freiwillige KV behalten. Und diesem Umstand habe ich zu verdanken, dass ich unwiderruflich eine Zuteilung sowohl für Schädigungsfolgen als auch für Nichtschädigungsfolgen habe. Damit zähle ich zu wenigen hundert in Deutschland, die eine komplette Zuteilung haben.
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo zusammen
Bei mir war es vor Jahren tatsächlich so dass sie 10 Jahre nachzahlen mussten weil sie über den BSA nie entschieden hatten .
Bei mir war das Problem, dass ich erst so 2019,2020 begriffen habe, dass ich da hätte gegen an gehen können... 5-6 Jahre nach Feststellung des BSA. Ich war damals so positiv überrascht, wie Hilfsbereit und bemüht die waren und wie schnell das ging mit BSA &Co... Irgendwann im Gespräch mit euch hier kam mir dann, dass die mich ganz schön verarscht haben mit ihrem freundlichen getue. Da wäre viel mehr möglich gewesen aber mit ihren freundlichen Hilfsangeboten im Rahmen derer Schadensbegrenzung haben die mich voll gehabt...Nach 6 Jahren braucht man dann nicht mehr in den Widerspruch zu gehen. Ich hab mich ja schon gefreut, dass die mir im Dez. 23 noch die bbB zuerkannt haben... rückwirkend bis 1998... ein Schelm, wer schlechtes dabei denkt...
 

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