Nein, der Krankenkasse wird jedes Jahr ein fester Betrag für alle Versicherten überwiesen, aus dem die sich dann bedienen. I
Ich wusste immer nicht wie die Pauschale, welche die Krankenkasse bekommt, gegeben wird. Soweit nur Pauschal für Versicherte, ist es extrem ungenau. Genau wie du, denke ich auch die Krankenkasse bekommt den Betrag sowieso, insoweit lohnt es sich für sie trotzdem wenn diese ablehnen. Mit dem SGB XIV besteht die Problematik, dass es diese Pauschalen noch gar nicht gibt. Insoweit soll laut SGB XIV die erst drei Jahre die tatsächlichen Kosten bezahlt werden und dann daraus die Pauschale berechnet werden. Dafür müssen die Krankenkassen allerdings wissen, mit welchen Schädigungsfolgen wer anerkannt ist. Soweit ich es verstanden haben, sind die Versorgungsämter ab 2024 verpflichtet, soweit jemand anerkannt wird, dies und die anerkannten Schädigungsfolgen zu übermitteln. Das also etwas übermittelt wird, wird schon durch die häufig Jahrenlangen Verfahren also noch sehr gering sein. Trotzdem soll nach 3 Jahren wieder eine Pauschale bezahlt werden. Es kann sein, dass bei Bestandsfällen, erstmal weiter die Pauschale bezahlt wird. Ob mit den Wahlrecht, dann die Daten übermittelt werden, weiß ich nicht. Auf jeden Fall empfinde ich drei Jahre um vernünftige Zahlen zu ermitteln ein Witz.
Mir wurde von der Krankenkasse gesagt, dass es gar nicht möglich ist, dies auf den Chip zu notieren. Ich meine es geht aus dem Status hervor, ob Renter (Status 5), Arbeiter, Zuteilung (Status 6) o.ä.. Das Problem ist allerdings, dass bei GKV über die EU-Rente die Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden o.a. und die GKV es nicht z.B. auch noch eine Ziffer, ob jemand anerkannt ist oder nicht gibt. Dazu kommt die Problematik, dass für die Nichtschädigungsfolgen ohne Zuteilung die Heilbehandlungen aus den KV-Beiträgen bezahlt werden. Insoweit muss die KK zwingend wissen, ob Heilbehandlung wegen Schädigungsfogen oder nicht. Wobei ich auch die Problematik selbst wenn die anerkannten Schädigungsfolgen bekannt sind, problematisch sehe. Mit dem BVG wurde gesagt, dass alle Heilbehandlung auch wenn es um Gesundheitsstörung geht, welche auf grund der Schädigungsfolgen entstanden sind, übernommen werden. Jetzt heißt es nur noch anerkannte Schädigungsfolgen. Gerade in Psychischen Diagnosen sind häufig sehr viele Problematiken enthalten. Z.B. Sind bei mir auch die somatoformen Schmerzstörungen etc. enthalten. Allerdings wenn ein Arzt nur diese behandelt, schreibt er diese evtl. auch nur als Gesundheitsstörung auf. Damit würde der PC sagen, andere Gesundheitsstörung. Oder wie läuft es mit Schädigungsfolgen nach dem ICD 10 die im ICD 11 nicht die identische Bezeichnung haben. Dies würde dazu führen das sich Schädigungsfolgen anerkannt werden müssen, also auch die welche laut Gutachten enthalten sind. Dann kommt noch die Problematik, wenn ein Arzt weger mehrere Gesundheitsstörungen behandeln.
Deshalb achte ich immer drauf, soweit ich etwas wegen der Schädigung enthalte, dass meine Ärzte das Kreuz BVG machen. Bei Heilmitteln und Rezeptem ist dies mir möglich. Wenn es allerdings um die Leistungen der Ärzte geht, ist offen worüber sie es abrechnen. Zumal nicht jeder Arzt die Schädigung etc. kennt.
Ich hoffe das da mit dem SGB XIV nicht noch mehr Probleme auf uns zukommen und weiterhin die Behandler entsprechend dem was ist, auch über z.B. ein Kreuz entscheiden können. Es sollte kein Problem sein, so ein Kreuz auch bei Psychotherapieantrag zu hinterlegen.
Mit dem SGB XIV soll bei Psychotherapie bis zum Höchtsstundensatz alles über die KK laufen, dann soll es ggf. vom Amt weiterbezahlt werden. Soweit von der Krankenkasse ein weiterer Bedarf gesehen wird. Spätest wenn die Höchststunden ausgeschöpft sind, wird die KK ablehnen und zwar egal ob noch weitere benötigt werden oder nicht. Eine Prüfung ob weitere benötigt werden, erfolgt laut meiner Therapeutin auch auf Nachfrage nicht. Keine Ahnung wie ich es hinbekommen, dass ich ohne Rechtsstreitigkeiten erstmal überhaupt 100 Stunden bekommen und dann auch darüber hinaus.
Mir scheint in vielen Bereichen eine Zuteilung um einiges leichter.
Wie sieht es eigentlich wegen des KV-Beitrages aus? Musst du überhaupt irgendetwas noch zahlen?
Weil du doch wahrscheinlich, davor ggf. privat in die gesetzliche oder in eine Private KV bezahlt hast? Läuft dies weiter oder konntest du es ggf. kündigen?