@ vogue:
Das Amt ist verpflichtet Auskünfte zu geben. Auch die Politiker meinten, dass es im Gesetz keine Reglung braucht, dass die Frist erst beginnt, wenn individuelle Gegenüberstellung und Fallmanagement in Anspruch genommen werden konnte, weil beides erfolgen müsse.
Dann zahlt bestimmt doch auch die Sachbearbeiterin den Rechtsbeistand, weil dieser ja ihre Arbeit machen soll, also im Sinne der Amtshilfe. Wenn es etwas bringen würde, wäre mal der Hinweis, dass auch eine Dienstaufsichtbeschwerte o.ä. möglich ist. Die Sachbearbeiterin könnte auch einfach ihre Arbeit machen.
Wurde dir EGH nach § 66 SGB XIV gewährt oder nach § 145 Abs. 2 Nr. 5 SGB XIV? Soweit ich es verstanden habe, müsste EGH auch in der Sachleistung, unbefristet bewilligt werden. Entsprechend dem BSG Urteil im Persönlichen Budget, muss grundsätzlich EGH unbefristet bewilligt werden und i.d.R. alle zwei Jahre eine Bedarfsermittlung erfolgen. Damit besteht nicht mehr die Gefahr, dass Weiterverlängerungsanträge nicht rechtszeitig bearbeitet werden etc..
@ silan, war direkt ein PDF Formular, wo oben nur stand wo er es auf meinen Computer gespeichert hat, deshalb wusste ich nicht wie ich hier einstellen kann.
https://www.google.com/url?sa=t&sou...gQFnoECB4QAQ&usg=AOvVaw2kCKSD7Zjj4Ll64bxQxsJI
habe versucht den Link anders zu kopieren, weiß allerdings nicht ob dies geht.