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10 Mitarbeiter und es darf immer nur einer frei haben ?!

Ich habe folgendes Problem, was mir wirklich unglaublich auf den Geist geht: Im Juli 2024 habe ich den Arbeitgeber gewechselt, beim neuen AG haben mit mir zusammen 6 Leute angefangen, weitere 4 sind schon etwas länger dabei.
Wir haben alle dieselbe Position (telefonischer Customer Support für eine große Versicherung) und arbeiten in einem 2-Schicht-System, immer 5 Früh, die anderen 5 Mitarbeiter Spät.

Nun ist es hier die Regel (das wusste ich vorher leider nicht), dass von den 10 Mitarbeitern niemals 2 zur selben Zeit freihaben dürfen.
Das führt allgemein natürlich zu großem Frust, denn die "Alteingesessenen" (sind etwa 1,5 Jahre länger dabei als wir "Neuen") haben bereits für die kommenden 3 (!) Jahre ihren Urlaub eingetragen, welcher auch bewilligt wurde.

Sprich, in den kommenden 3 Jahren ist es für mich weder möglich, Brückentage zu nehmen, noch an Weihnachten frei zu haben, noch in den Sommermonaten (Juni - September), sondern ich muss quasi nehmen, was übrig bleibt. Absprachen gibt es hier nicht, hier läuft urlaubstechnisch alles nach dem Prinzip, wer zuerst einträgt, bekommt den Urlaub.

Versteht mich nicht falsch, mir ist schon klar, dass ich noch etwas neuer bin und logischerweise nicht sofort meinen ganzen Urlaub komplett nach meinen Wünschen verplanen kann, aber sowas finde ich einfach nur lächerlich und irgendwie auch unverschämt. Wo gibt es denn bitte sowas, dass man Urlaub mehrere Jahre im Voraus plant und jeglicher Mitarbeiter, der neu dazukommt, guckt dann die nächsten Jahre eben in die Röhre?!

Da ich auch in meinem Urlaubsplaner nicht einsehen kann, welche Tage noch frei sind und welche nicht, habe ich im November letzten Jahres meine Wunsch-Urlaubstage für 2025 eingetragen und bis auf 3 Tage wurde ALLES abgelehnt mit der Begründung "da hat schon ein anderer Urlaub und es darf immer nur einer weg sein."

Mich würde mal interessieren, ob sowas rechtlich gesehen eigentlich klargeht? Ich meine, 10 Mitarbeiter, wie soll es da jemals möglich sein, überhaupt mal annähernd Urlaub in dem Zeitraum zu bekommen, den man gerne hätte oder bräuchte?

Zumal diese schwachsinnige Regel tatsächlich NUR in meiner Abteilung besteht.

Kann ich dagegen irgendwie vorgehen oder werde ich mich hier wohl oder übel anderweitig umschauen müssen, wenn ich damit nicht klarkomme?
 
Zuletzt bearbeitet:

57-55

Sehr aktives Mitglied
So richtig korrekt ist das nicht, allerdings haben solch kleine Firmen (ist es eine eigenständige Firma oder eine Abteilung eines größeren Unternehmens, geht nicht so richtig aus Deinem Beitrag hervor), schon mehr Freiheiten als ein größeres Unternehmen.

Sichere Antworten erhältst Du von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
 

Uwe

Aktives Mitglied
Betriebsrat wird es nicht geben, also wird ggf. der Krankenstand bei verweigerten Urlaub vielleicht steigen, man kann ja krank werden. Soll nur ein Gedanke sein. Ein schlechtes Arbeitsklima, auch die Urlaubsregelungen, können ja auch krank machen. Vielleicht nachdenken, eine andere Firma suchen.
 

Joly

Aktives Mitglied
Wie wird das gehändelt, wenn z.B. einer der Mitarbeiter einen Unfall hat und deshalb Monate lang ausfällt oder es wird eine Schwanger, bekommt dann niemand mehr Urlaub?
Also, daran erkennt man ja schon, wie sinnvoll diese Urlaubsregel überhaupt ist.
Das geht also gar nicht um zu setzen, dass höchstens nur ein Mitarbeiter fehlen darf.
War dir dieser Umstand bei deiner Einstellung nicht bekannt?
Schon aus diesen und vielen anderen Gründen würde ich nie in einem Kleinstbetrieb arbeiten wollen.
Du wirst das jetzt im Nachhinein nicht ändern können, deshalb rate ich dir festhalten und weitersuchen.
 
Wie wird das gehändelt, wenn z.B. einer der Mitarbeiter einen Unfall hat und deshalb Monate lang ausfällt oder es wird eine Schwanger, bekommt dann niemand mehr Urlaub?
Also, daran erkennt man ja schon, wie sinnvoll diese Urlaubsregel überhaupt ist.
Das geht also gar nicht um zu setzen, dass höchstens nur ein Mitarbeiter fehlen darf.
War dir dieser Umstand bei deiner Einstellung nicht bekannt?
Schon aus diesen und vielen anderen Gründen würde ich nie in einem Kleinstbetrieb arbeiten wollen.
Du wirst das jetzt im Nachhinein nicht ändern können, deshalb rate ich dir festhalten und weitersuchen.
Nein, das war mir nicht bekannt, sonst hätte ich dort niemals angefangen.

Wenn jemand krank wird und der bereits bewilligte Urlaub von einem anderen Mitarbeiter fällt in diesen Zeitraum, wird dieser angehalten, ihn zu verschieben. Echt wahr. Und natürlich bekommt man dann auch keinen Urlaub bewilligt, wenn man spontan frei haben möchte, während jemand anderes im Krankenstand ist, denn dann würden ja 2 Leute fehlen.. GLEICHZEITIG. ;-)

Es handelt sich übrigens definitiv nicht um einen Kleinstbetrieb, sondern um einen Dienstleister, der für eine große Versicherung tätig ist. Allein deshalb verstehe ich schon nicht, warum hier mit solchen Methoden gearbeitet wird.

Klar gibt es Zeiten, in denen die Hotline voll ist bis obenhin mit Kunden, aber diese Stoßzeiten sind eher selten und dauern auch nie lang an.
 

57-55

Sehr aktives Mitglied
@AngryBird1984 es nützt Dir nicht, Dich hier aufzuregen und auf Unterstützung bei der Aufregung zu hoffen.
Noch einmal, lasse Dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Solltest Du Gewerkschaftsmitglied sein, können auch die Dir Unterstützung bieten.
Letztlich kannst Du mitspielen oder Dir einen anderen Job suchen.

Du kannst rechtlich gegen diese Regelungen vorgehen, allerdings wirst Du dann Deinen Job verlieren, ggf. springt eine Abfindung heraus, allerdings nur mit fachlicher Unterstützung.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Hier geht es - um das mal ernst zu nehmen - nicht um einen Arbeitgeber mit 10 Leuten, sondern der Versicherungsdienstleister hat Abteilungen gebildet, die aus 10 Leute bestehen.

Er könnte, wenn er wollte, auch Abteilungen konstruieren, die nur aus Dir ( 1 Person) bestehen - worauf er ständig das betriebliche Interesse Deiner Anwesenheit begründen könnte - also Du nie Urlaub haben kannst. Ist das so??

Der nächste Schritt wäre demnach, sich bei der Stelle zu beschweren, die über Deinem "Chef" steht, um dort anzumerken, dass der seine eigenen Regeln umsetzt, die so von der Leitung nicht allgemein angewiesen wurden- was also am Gleichbehandlungsgrundsatz kratzt.
 

Piepel

Aktives Mitglied
In dem Moment, wo Du end-knatschig wirst, würde ich an Deiner Stelle einen Brief an die Geschäftsleitung verfassen und um Genehmigung bitten(!) , die Zustände der Versicherung, als Dienstleistungsgeber/Auftragsgeber, mitzuteilen....

Vermutlich wird Deine Bitte abgelehnt.
Nur:
Wenn das alles so richtig ist, wieso bekommt man dann ein Problem?
 
Zuletzt bearbeitet:

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Ich vermute, dass es nicht erlaubt ist.
Dafür müsstest Du Dir das Bundesurlaubsgesetz anschauen.

Was würdest Du tun, wenn es gegen das Gesetz verstößt?
 

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