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Finanzieller Schaden wegen Kfz

Piepel

Aktives Mitglied
Die Versicherung kalkuliert wie folgt:
Zeitwert: 14.000€
minus Restwert 9.500€
minus Selbstbeteiligung 500€
Ich soll überwiesen bekommen: 4.000€
(...)
Ich glaube aber auch nicht, dass die Reparatur mehr als 14.000€ Kosten würde!
Ich verstehe grad nicht wie man rechnet.
Wenn der Wagen vorher 14.000 wert war und nachher 9.500 wert ist, kann es sich um keinen wirtschaftlichen Totalschaden handeln sondern um einen Schaden von 4.500 Euro.
Da Du 500 selber zahlen musst, wäre der Zahlbetrag 4000.
Der Zahlbetrag ist aber bei Auszahlung um die MWSt vermindert, die Privatleute nicht ausgezahlt bekommen.
Also darf die Reparatur 4000+MWSt kosten - und die übernähme die Versicherung dann ja auch.

Wo ist nun das Problem, denen zu sagen, dass Du reparieren lassen willst?
Am Ende zahlen die vertragsgemäß noch einen Leihwagen, sofern das mit abgedeckt ist.
Wenn nicht, fragst Du bei der Reparaturfirma nach einem Werkstattersatzwagen, den es zu günstigsten Konditionen ab Mitte-20-€ geben könnte. Dazu gehört dann aber, dass die Reparaturzeit gedeckelt ist, sonst steht der Wagen erst mal 2 Wochen, weil es angeblich keine Teile gibt.

Alternativ nimmst Du erst das Geld, lässt mit neuwertigen Gebrauchtteilen fachgerecht reparieren und kündigst an, die Rechnung nach zu reichen, wenn 4000 auch dann nicht reichen?
Noch alternativer wird die Stoßstange wiederverwendet und nur grob gerichtet.
Dann schaust Du laufend, ob Du eine gebrauchte bekommst, die es mit zunehmender Wahrscheinlichkeit geben wird. Diese kann man recht nett mit der Sprühdose lackieren.
So sparst Du bestenfalls ein paar Hunderter je für das Neuteil und dazu für den Lack.
 
Zuletzt bearbeitet:

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
habe ich das Schock-Ergebnis bekommen - Totalschaden.
Kann also nicht mehr repariert werden? Sonst wäre es kein Totalschaden?

Die Scheinwerfer und Karosserie sind nicht beschädigt aber vorne bis zur Motorhaube ist das Auto recht stark beschädigt.
Karosserie verzogen? Tragende Teile verzogen?

Ich glaube aber auch nicht, dass die Reperatur mehr als 14.000€ Kosten würde!
Wie soll ein Totalschaden repariert werden?
Dann mach das doch?
Das muss die Versicherung ja dann zahlen.
 

Moi

Mitglied
Danke für deine Antwort.

Selbst wenn ich Bekannte finden würde, die mir bei der Reperatur helfen, für 4000€ werde ich eine Reperatur die angeblich 14.000€ kostet sicher nicht hinbekommen...
Steht im Gutachten, dass die Reparatur 14.000 € kosten soll?

Warum lässt Du den Wagen nicht durch die Versicherung reparieren, ist ja kein wirtschaftlicher Totalschaden?

Hast Du etwa fiktiv mit der Versicherung abgerechnet?
 
Z

Zilpzalp

Gast
Ich würde es mit einem Gegengutachten von TÜV/Dekra versuchen. Der Gutachter der Versicherung wird sehr zu Gunsten dessen tendieren, der ihn bezahlt.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Hast Du etwa fiktiv mit der Versicherung abgerechnet?
So etwa wird es sein, da ansonsten ja nicht ausgezahlt werden würde.

Ein Gutachten wird die genaue Beschreibung enthalten müssen, was zu erledigen ist.
Dies bietet dann aber auch die Chance, es selber zu veranlassen - sofern man eben nicht eine Stelle hat, auf der dreistellige Nettostundenlöhne gezahlt werden, wie man sie halt für manche Gewerke ausgeben müsste.
Deswegen der Tipp, Zubehör oder gut gebrauchtes einzubauen oder einbauen zu lassen.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Die Versicherung kalkuliert wie folgt:
Zeitwert: 14.000€
minus Restwert 9.500€
minus Selbstbeteiligung 500€

Ich soll überwiesen bekommen: 4.000€
So ähnlich habe ich das auch in Erinnerung.

Das geht lt. ARIA-Ki so:

Die Berechnung eines Vollkaskoschadens bei einem Totalschaden erfolgt in der Regel nach bestimmten Kriterien, die die Versicherungsgesellschaft anwendet. Hier sind die wesentlichen Punkte, die du beachten solltest:

  1. Wiederbeschaffungswert:
    • Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du benötigen würdest, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Dies ist der Ausgangspunkt für die Berechnung.
  2. Restwert:
    • Der Restwert ist der Wert, den das beschädigte Fahrzeug nach dem Unfall noch hat. Dies wird oft durch Gutachten oder Marktanalysen ermittelt.
  3. Berechnung des Schadens:
    • Bei einem Totalschaden wird die Versicherung in der Regel die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert zahlen.

    • Die Formel lautet:
    • Schaden=Wiederbeschaffungswert−Restwert
  4. 130%-Regel:
    • In einigen Fällen greift die 130%-Regel. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen dürfen, bevor ein Totalschaden anerkannt wird. Wenn die Reparaturkosten diesen Betrag überschreiten, wird der Schaden als Totalschaden betrachtet.
  5. Verschuldensabhängigkeit:
    • Wenn du den Totalschaden selbst verschuldet hast, zahlt die Vollkasko in der Regel den oben genannten Betrag. Bei Schäden durch Dritte kann die gegnerische Versicherung auch in die Berechnung einfließen.
 
Der Zahlbetrag ist aber bei Auszahlung um die MWSt vermindert, die Privatleute nicht ausgezahlt bekommen.
Das ist falsch. Die Umsatzsteuer wird nur an Gewerbetreibende nicht ausbezahlt, sofern der PKW Betriebsvermögen ist. Die auf die Reparaturleistungen lastende Umsatzsteuer kann sich der Gewerbetreibende vom Finanzamt als Vorsteuer holen, wird daher also nicht von der Versicherung übernommen (Eine millionenschwere Subvention der Versicherungswirtschaft übrigens). Privatleute haben diese Möglichkeit nicht.
 
Im SV wurde angeben, dass Reparaturkosten iHv 4500 Euro anfallen, von denen wegen des SB 4000 überwiesen werden könnten.
Du verdrehst tatsächlich viel. Um die Reparaturkosten geht es nur mittelbar. Diese werden auch in keiner Weise beziffert. Es wird angegeben, der Wagen war vor dem Unfall 14.000 € wert. Nach dem Unfall wird der Wert mit 9.500 € beziffert. Um den Wagen wieder zu seinem Zeitwert vor dem Unfall aufzurüsten wären Reparaturkosten von X,XX € notwendig. Diese Kosten übersteigen einen gewissen Wert (oben genannt wohl 130% des Wiederbeschaffungswerts, oder nach welchen Kriterien auch immer die VErsicherungswirtschaft das handhabt). -> Ergo zumindest wirtschaftlicher Totalschaden.
 

Ausnahmsweise

Sehr aktives Mitglied
Ich glaube, hier ist es kurz und klar zusammengefasst:

https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

Zitat
"
Bei einem technischen Totalschaden lässt sich das Auto nicht mehr reparieren. Der Restwert ist Null.
  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Wagen noch fahrtüchtig sein; die Reparatur lohnt sich aber rechnerisch nicht mehr, weil der Wert des Autos deutlich geringer ist als die geschätzten Reparaturkosten.
  • Die Versicherung rechnet dann in der Regel auf Totalschadenbasis ab: Sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
  • Es gibt eine Ausnahme: Der Versicherungsnehmer lässt die Reparatur tatsächlich fachgerecht durchführen. Deren Kosten dürfen aber den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent übersteigen. Dann zahlt die Versicherung die Reparaturkosten. Das Unfallopfer muss den Wagen allerdings noch weitere sechs Monate fahren."
 

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