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Gibt es wirklich eine Wohnungsnot?

kasiopaja

Urgestein
Genau so ist es und das ist ja auch gut und richtig, dass Mieter geschützt werden: GERADE bei der aktuellen Wohnungsnot!
Solche Fälle wie ich sie oben beschrieben haben kommen vor: Klar. Aber sie sind natürlich trotzdem im riesigen "Pool" der Mietverhältnisse eine Ausnahme. DAs darf man nicht vergessen. Natürlich gibt es bei JEDEM Recht und Gesetz, menschen, die genug kriminelle Energie haben, dieses recht zu brechen oder zu unterwandern. Aber das darf nicht dazu führen, dass man die vielen anständigen Mieter mit bestraft werden oder unter Generalverdacht gestellt werden.
und wenn man eine Wohnung zu vermieten hat, sollte man sich davon auch nicht abschrecken lassen: natürlich sollte man sich seine Mieter gut anschauen, aber ansonsten bleibt es immernoch ein sehr geringes Risiko, dass man größere Probleme bekommt.
Und vor allem sollte man aufgrund solcher Extrembeispiele nicht dafür plädieren, den Mieterschutz einzuschränken:
Man darf nicht vergessen: Vor so einem Mietrichter landen ja nicht nur Fälle, wo der Mieter Bockmist gemacht hat sondern genauso viele Fälle, in denen der Vermieter sich unredlich verhält.
Das kommt genauso oft vor.
Drum müssen beide Interessen streng abgewogen werden.
Also alles in allem denke ich, dass eine Wohnung zu vermieten eine sichere Anlage ist, die man nicht scheuen sollte, wenn man eine Wohnung hat. Da würde ich auch diese Umwege über Air BNB nicht gehen, wenn ich nicht gerade in einer typischen Urlaubsregion so eine Wohnung besitzen würde.

Und wenn man tatsächlich sooo große Angst vor Mietbetrügern jeder Art hat, dann wäre man vielleicht tatsächlich besser bedient, die Wohnung zu verkaufen und das Geld anzulegen: Eine leerstehende Wohnung ist doch Mist, das ist die schlechteste Form der Anlage: Dann lieber verkaufen und Geld anlegen....hat man mehr davon.
Natürlich schreckt sowas ab. Der Mieterschutz geht halt doch sehr zulasten der Vermieter.
Und genau darum vermieten viele, gerade ältere, die das Geld nicht brauchen nicht oder nicht mehr.
Und warum sollte man seine Wohnung dann verkaufen, wenn man das Geld nicht braucht?
Vor allem wenn die bisherige Wohnung abbezahlt ist und die neue mit viel weniger qm teuer ist?
Wir würden auch niemals dauerhaft vermieten, gerade wegen der fehlenden Vermieter-Rechte.
So ist es halt eine Ferienwohnung und man kann damit tun und lassen, was man will und hat auch nicht ständig andere Leute im Haus.
 

kasiopaja

Urgestein
Der eben nicht übertrieben sein darf, daß man sich vor Betrügern nicht mehr schützen kann. Entweder haben Vermieter auch die Möglichkeit ihre Rechte durchzusetzen, oder man muß damit leben daß immer weniger privat vermietete Objekte zur Verfügung stehen. Was ist wünschenswerter?
Genau das.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Der eben nicht übertrieben sein darf, daß man sich vor Betrügern nicht mehr schützen kann. Entweder haben Vermieter auch die Möglichkeit ihre Rechte durchzusetzen, oder man muß damit leben daß immer weniger privat vermietete Objekte zur Verfügung stehen. Was ist wünschenswerter?
ja, man ist da als Vermieter richtig geschockt, was da möglich ist.
unserer Mieter sind ausgezoge, von heute auf morgen.
Sie hatten das Schloss ausgetauscht und obwohl sie schon monatelang nicht mehr da wohnten, konnten wir nicht rein, denn wir hatten keine Schlüsselübergabe gehabt.
Und diese wollten sie nicht, denn dann hätten sie ja in der Wohnung was machen müssen.
Was hätten sie machen müssen?

ich hatte zum einzug die Wände streichen lassen und ihnen die Wahl der Farben überlassen.
Sie wählten rosa und blau.
Und das hätten sie dann weißeln müssen.
unter anderem.
 

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Es ist aber tatsächlich so, dass oft nach der rechtmäßigen Kündigung eine Räumungsklage folgen muss.
Und bis die durchgesetzt ist, dass kann lange dauern.
Oft ist relativ.


Erhebung aus 2011
Vermietete Wohnungen
21,2 Mio.

Dem gegenüber stehen 2021
29.000 Zwangsräumungen, weiter sinkend

So schlimm das für den betroffenen Vermieter im Einzelfall ist, der Wert ist nicht hoch.
 

Portion Control

Urgestein
Es ist aber tatsächlich so, dass oft nach der rechtmäßigen Kündigung eine Räumungsklage folgen muss.
Und bis die durchgesetzt ist, dass kann lange dauern.
...und wenn ich jetzt jemanden hereingelassen habe, der also nur Gast ist und ebenfalls keinen Mietvertrag besitzt, muss ich eine Räumungsklage beantragen wenn dieser Gast wieder gehen soll, dies aber nicht freiwillig tut? :unsure:

Den Umweg über eine Räumungsklage sollte eigentlich nur bei bestehendem Mietvertrag nötig sein. Nicht bei einem unliebsamen Gast.
 

Daoga

Urgestein
...und wenn ich jetzt jemanden hereingelassen habe, der also nur Gast ist und ebenfalls keinen Mietvertrag besitzt, muss ich eine Räumungsklage beantragen wenn dieser Gast wieder gehen soll, dies aber nicht freiwillig tut? :unsure:
Den Umweg über eine Räumungsklage sollte eigentlich nur bei bestehendem Mietvertrag nötig sein. Nicht bei einem unliebsamen Gast.
Eigenschaft eines Gastes ist, daß er nur kurzfristig bleibt. Das antike Gastrecht belief sich meistens auf 3 Tage, danach mußte der Gast entweder Land gewinnen oder seinen Nutzen beweisen. Ist heute auch so, ein paar Tage, vielleicht eine Woche wird geduldet, aber wenn ein "unbefristet" im Raum steht, muß die zusätzliche Person beim Vermieter gemeldet werden, denn davon hängt nämlich auch ein vermehrter Bedarf an Strom, Wasser, Gas etc. ab, der in die Umlagen einberechnet werden muß. Bei uns wird einmal im Jahr nach der Personenzahl pro Wohnung gefragt, damit das korrekt berechnet werden kann.
 

Silan

Aktives Mitglied
Wir haben das gerade erst gehabt. Meine Tochter ist raus, aber es hatte sich ein sog. Freund eingenistet.
Er hat aber von uns keine Meldegenemigung gehabt und angeblich einen mündlichen Untermietvertrag. Er musste mit ausziehen, weil wir klar im Mietvertrag formuliert hatten, dass die Wohnung nicht untervermietet werden darf. Ein Anruf bei unserer Rechtschutzversicherung reichte.

Selbst innerhalb der Familie haben wir eine völlig verwahrloste, schimmelbefallene und ramponierte Wohnung zurück erhalten. Eigentlich schade um die Wohnung(en). Sind eigentlich zwei, ca. 70 und 50 m². Wir werden die jetzt pö a pö in Stand setzen und sie selber nutzen. Aus der kleinen machen wir ein Atelier, die andere wird Gästewohnung. Vermieten werden wir wohl nicht wieder. Zu unsicher. Wir haben jetzt einen Schaden von fast 20000 €. Das war heilsam.
 

Portion Control

Urgestein
Wir haben das gerade erst gehabt. Meine Tochter ist raus, aber es hatte sich ein sog. Freund eingenistet.
Er hat aber von uns keine Meldegenemigung gehabt und angeblich einen mündlichen Untermietvertrag. Er musste mit ausziehen, weil wir klar im Mietvertrag formuliert hatten, dass die Wohnung nicht untervermietet werden darf. Ein Anruf bei unserer Rechtschutzversicherung reichte.
So sehe ich das halt auch. Ich benötige doch keine umfangreiche Räumungsklage wenn jemand ohne Vertrag illegal irgendwo eine Wohnung besetzt.
 

Portion Control

Urgestein
Also zB ein ganz plastisches Beispiel, das hier in unserer Stadt ein großes Problem zu sein scheint:
Wohnungen werden von Person A angemietet, Person A holt sich als Untermieter Person B rein.
A zahlt seine Miete nicht, bzw führt die Miete, die B zahlt garnicht erst an den Vermieter ab sondern sackt sie ein.
Wenn jetzt der Vermieter kündigen will, kündigt er dem A, aber der wohnt da garnicht sondern B. DH der Vermieter muss A kündigen und eine Räumungsklage gegen B einleiten.
Kompliziert durchaus, aber als Schlupfloch für kostenloses wohnen sehe ich das jetzt nicht an.

Zum einen war ja der Punkt das ich B gar nicht umständlich rausklagen muss wenn kein Mietvertrag zustande kam. Und A ist auch nicht einfach mal so raus, da ich ja dennoch die rückständigen Mietzahlungen einklagen würde.
 

kasiopaja

Urgestein
...und wenn ich jetzt jemanden hereingelassen habe, der also nur Gast ist und ebenfalls keinen Mietvertrag besitzt, muss ich eine Räumungsklage beantragen wenn dieser Gast wieder gehen soll, dies aber nicht freiwillig tut? :unsure:

Den Umweg über eine Räumungsklage sollte eigentlich nur bei bestehendem Mietvertrag nötig sein. Nicht bei einem unliebsamen Gast.
Natürlich, aber genau das passiert doch oft genug bei bestehenden Mietverträgen, wo keine Miete bezahlt wird und die Räumungsklage dann ewig dauert.
Genau darum wollen ja viele nicht vermieten, wenn sie das Geld nicht brauchen.
 

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