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Ist ein Eigenheim, Luxus oder eine Wertanlage?

Bingenervt

Aktives Mitglied
so was will ich mir in 10 Jahren in Florida zulegen, mitten in Sümpfen mit Krokodilen,
freue mich schon darauf!!!
Krokodile oder Alligatoren? Gibt ja beides in Florida.
An die Küste in Florida würde ich heute nicht mehr ziehen wollen. Die Hurricane season fängt immer früher an und einige Lieblingsorte in Florida werden jedes Mal zerstört. Ich hätte nicht die Kraft, jedes Mal wieder neu anzufangen.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Welche Steuern steigen denn?
Naja zu allererst natürlich die Erbschaftssteuer, bzw. die Schenkungssteuer.
Mit dem Wert steigen ja nicht nur diese, sondern auch die Notarkosten, wenn man entsrepchende Verträge aufsetzt: Also sämtliche Notariellen Aktionen sind dann deutlich teurer, obwohl es in der Sache ja das gleiche ist: Also wenn Du Dir einen lebenslangen Niesbrauch einträgst kostet das in Hof weniger als in München, ist aber sowohl für Dich, als auch für den Notar der gleiche Vorgang.
Die Grundsteuer steigt ebenso.
Auch kann der Wertzuwachs bei Trennung eine Rolle spielen: Der muss nämlich bei einer Zugewinngemeinschaft ausgeglichen werden (OK, das ist jetzt keine Steuer, aber ein NAchteil, den Du am Wertzuwachs hast, wenn Du eine Immobilie halten willst)

Also eigentlich ist der Wertzuwachs immer dann ein Nachteil, wenn es darum geht, eine Immobilie zu halten: sei es bei Trennung, bei Schenkung, beim Vererben, oder was auch immer.
 

Hugo

Mitglied
Wir haben auch etwas über 1000m2 Grundstück plus ein Anteil doofe Anliegerstraße (=Winterdienst)

Lage 365m2 über null
Dorf mit 350 Leuten (ein Bäcker, Kita Autohändler, Sägewerk, Töpfer)

2km hinter den Dorf ist die Kreistadt (zu der wir gehören) 15k Einwohner (wobei nur 7,5k im Kern wohnen)
Da haben wir alles.
1km zu einem andern Dorf liegt dann ein Gewerbegebiet ( kik, baumarkt, kaufland, Tankstelle... )

Arbeiten 21km weg (25min dank Bundesstraße) Ehefrau hat 13km Arbeitsweg)
Landeshauptstadt Grenze 15km

Kosten 2020> 80k laut Vertrag Vorgänger
 
Zuletzt bearbeitet:

kasiopaja

Urgestein
Naja zu allererst natürlich die Erbschaftssteuer, bzw. die Schenkungssteuer.
Da kommt es darauf an was die Immobilie wert ist und wer sie erbt. Ist aber letztlich für den aktuellen Besitzer nicht relevant.
Auch kann der Wertzuwachs bei Trennung eine Rolle spielen: Der muss nämlich bei einer Zugewinngemeinschaft ausgeglichen werden (OK, das ist jetzt keine Steuer, aber ein NAchteil, den Du am Wertzuwachs hast, wenn Du eine Immobilie halten willst)
Das stimmt, aber es ist immerhin ein Zugewinn.

Was die Grundsteuer betrifft, die wird vermutlich steigen, das betrifft aber die Mieter genauso.
Denn die ist umlagefähig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Da kommt es darauf an was die Immobilie wert ist und wer sie erbt. Ist aber letztlich für den aktuellen Besitzer nicht relevant.
Naja, in den meisten Fällen ist es ja dem aktuellen besitzer nicht egal, ob seine Erben (in der Regel die Kinder) die Steuer nicht mehr stemmen können, wenn sie die Immobilie halten wollen.
Für den bewohner einer Immobilie ist es ja letztlich egal, ob das Ding 500 000 oder 2 Mio wert ist: wenn er es halten will, hat er die Kohle ja nicht aufm Konto.
Also wie gesagt: Mir wäre es lieber wenn es hier bei uns einen Wertverfall und keine Steigerung geben würde. dann müsste ich nicht dafür zahlen, dass ich mein leben einfahc so weiterleben möchte wie bisher.
Das stimmt, aber es ist immerhin ein Zugewinn.
Den Du aber nicht aufm Konto hast.

Was die Grundsteuer betrifft, die wird vermutlich steigen, das betrifft aber die Mieter genauso.
Denn die ist umlagefähig.
Ja, ändert aber doch nichts daran, dass wertsteigerung in allen diesen Fällen von Nachteil ist: Also wer einfach in seinem Haus leben will und nichts an seiner Situation ändern möchte, egal ob er sich trennt, jemand verstirbt oä, für den ist die Wertsteigerung ein nachteil.
 

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Wenn ich sterbe, ändert sich meine Wohnsituation ja sowieso. Der Rest sind für mich Sentimentalitäten.
Wer weiß, ob eines der Kinder das Haus behalten möchte. Auch bei kleineren Werten ist nicht in jedem Fall sicherzustellen, dass seine Geschwister ausbezahlt werden können.
Vermittle ich Kindern sich emotional nicht zu sehr an ein Haus zu ketten, sondern sich bewusst zu machen, dass es die Menschen und Erlebnisse waren, die es mit Leben erfüllten, fällt Ihnen ein Verkauf und Beginn woanders leichter. Erinnerungen nimmt man mit.
 

kasiopaja

Urgestein
Ja, ändert aber doch nichts daran, dass wertsteigerung in allen diesen Fällen von Nachteil ist: Also wer einfach in seinem Haus leben will und nichts an seiner Situation ändern möchte, egal ob er sich trennt, jemand verstirbt oä, für den ist die Wertsteigerung ein nachteil.
Die Grundsteuer ist nicht an jährliche Steigerungen gebunden.
Sie steigt vermutlich jetzt wegen der neuen Veranlagung, die aber mit einer Klage vor dem BGH zusammenhängt aufgrund dieser eine Neubewertung für die Grundsteuergrundlage notwendig wurde.
Bisher war der Wert von 1964 bzw. 1954 die Grundlage, was nun aufgrund dieser Klage nicht mehr gültig ist.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Die Grundsteuer steigt ebenso.
Zumindest nach der bisherigen Berechnungsmethode steigt die Grundsteuer nicht wenn das Gebäude mehr Wert wird.
Es wird ein Einheitswert von 1964 zugrunde gelegt. Dabei ist es völlig egal, ob du in den letzten Jahren alles mit Marmor und Gold ausgekleidet hast und das Gebäude viel mehr Wert geworden ist.
Das ist ja Teil der Kritik an der bisherigen Berechnungsmethode.

Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. Hierzu wurden Eigentümer ja im letzten Jahr zu ihrer Immobilie befragt und es kann sein, dass nun gut sanierte Objekte in teuren Wohnlagen höher besteuert werden als früher.

Aber selbst wenn das so ist, ist fraglich wie oft das in Zukunft abgefragt wird.
Wenn Immobilien mehr wert werden, kann ja nur dann die Grundsteuer steigen wenn der Staat vom Wertzuwachs erfährt. Wie soll er das regelmäßig erfahren?

Deswegen:
Nein, die laufende Grundsteuer steigt heute und vermutlich auch in Zukunft nicht mit steigendem Immobilienwert.
Absehbar ist, dass lediglich bei Eigentumsübergang (Erbe, Verkauf, etc.) Steuern anhand des Wertes bemessen werden.
 

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