Liebe AllTheWay,
aus Deinem obigen Beitrag kommt bei mir folgendes an: Du willst Dir beweisen, dass Du echte Reue empfindest. Und Reue ist für Dich nur dann echt, wenn Du etwas tust, was zur Reue passt.
Auch wenn ich das Tun guter Handlungen immer begrüße, frage ich mich trotzdem, was hinter dem Beweisen-Wollen steckt. Glaubst Du Dir die Echtheit Deiner reuigen Gefühle selbst erst dann, wenn Du in der Folge irgendein spezielles gutes Tun erkennst, also ein gutes Tun, was über das alltäglich-normale-übliche Mögliche hinausgeht?
Dein obiger Beitrag ist schwer logisch-verständlich. Möglicherweise hängt alles mit Deiner letzten Frage zusammen, die also lautet: Welches Maß an Glückseligkeit steht mir zu?
Dann stelle ich die Fragen:
Was hast Du denn vor dem Vorfall gedacht, welches Maß an Glückseligkeit Dir zusteht?
Welches Maß an Glückseligkeit steht jedem Menschen zu?
Wovon ist das abhängig? Wer oder was legt das fest?
Ich denke, wenn wir diese Fragen und Deine Antworten darauf näher beleuchten, wird uns vieles klarer.
LG, Nordrheiner
Hallo wieder,
gute Fragen...ich hatte, glaube ich, meine Glückseligkeit zuvor nicht eingegrenzt, auch wenn ich sie nicht besaß. Ich hätte mir also ein größtes Maß zugestanden, nur ist es mir nicht gelungen, dieses auch zu "finden". D.h., ich treffe eine deutliche Unterscheidung zwischen meinem "Leben davor" und dem danach. Was vielleicht gar nicht so richtig ist, da ich davor wie danach der selbe Mensch bin. Von daher muss ich nicht nur mein Handeln als solches verurteilen, sondern auch meinen Charakter. Bezüglich meines Charakters habe ich nun (und seit längerem) die Chance, mich zu ändern, da ich um zumindest die eine Schwachstelle "Rückgratlosigkeit"/meines leicht zu beeinflussenden Wesens weiß.
Grundsätzlich, denke ich, steht jedem Menschen ein unbegrenztes Maß an Glückseligkeit zu - allerdings nur so lange, wie er sich nicht bestimmter Vergehen schuldig macht, die vor allem das Leben einer oder mehrerer anderer Personen so negativ beeinflusst, dass sie (länger andauerndes) Leid empfinden. Es muss ein aktiver Eingriff sein, denke ich; nur weil (ganz platt gesagt) jemand bei Primark einkaufen geht, würde ich nicht sagen, dass man ihm nun Glückseligkeit in Maßen absprechen könnte, obwohl es eigentlich völlig unzulässig ist, solche Geschäfte zu unterstützen. Kurzum, ich habe einen Schaden bei A verursacht, den ich noch nicht einmal in vollem Maße ermessen kann. Als Konsequenz daraus gehöre ich zu den Menschen, die unverzeihlich schlecht gehandelt haben, und denen man ein volles Maß an Glückseligkeit weder zusprechen noch gönnen möchte. Sprich, ich weiß nicht, ob ich mir das selbst überhaupt gönnen dürfte, sollte mir Glück widerfahren (was es beizeiten tut, und ich habe Gewissensprobleme im Umgang damit.)
Wer festlegt, wem Glückseligkeit zusteht? Hm...eventuell der gesellschaftliche Konsens, der guten Menschen eher Glück vergönnt als schlechten. Einfach, weil es ungerecht ist, wenn ein schlechter Mensch auch noch ein rundum glückliches Leben führt. Ich weiß nicht, inwiefern das Urteil auf meinen speziellen Fall wäre, aber
ich kann mich in diesem Fall nicht selbst freisprechen. Befreiung könnte ich höchstwahrscheinlich nur direkt von A bekommen, sodass sie in diesem Fall wohl auch über das Zugeständnis meiner Glückseligkeit mit bestimmt.
Zu der obersten Frage: Ich glaube mir meine Reue, weil ich den Schmerz ja präsent habe, aber ich weiß nicht, ob das allein genug ist. Ich denke, dass es eventuell eine Art Waagschale gibt, die man als Mensch beachten sollte, wenn man von sich selbst glaubhaft behaupten möchte, man habe sich gebessert. Und in diese Waagschale muss man positives einzahlen, bestenfalls natürlich in direktem Zusammenhang mit der schlechten Handlung. Aber da ich in diese Richtung nicht handeln kann, denke ich, dass ich die Pflicht habe, mich anderweitig zu betätigen. Entschuldige, das wird jetzt eventuell auch nicht viel klarer :/