Das ist ja auch der Witz. Mein Lohn wird nicht angetastet, der meiner Freundin auch nicht.
Doch, denn es gibt natürlich Abzüge vom Lohn. Ich würde 55% Abzüge vom Lohn im Nettoempfängerbereich (Transferentzugsrate) einführen. Im Nettozahlerbereich 45% Grenzsteuersatz. Grenze zwischen Nettoempfängerbereich und Nettozahlerbereich wären 2.000 Euro monatlich (break even point). Unterhalb von 2.000 Euro Bruttolohn kämen daher 45% Nettolohn (berechnet vom Bruttolohn) auf das Grundeinkommen obendrauf. Oberhalb von 2.000 Euro Bruttolohn kämen 55% Nettolohn auf das Grundeinkommen obendrauf. Das ist hier aber zu kompliziert zu erklären, weil ja kaum einer genau nachliest und rechnet. Das bin ich (leider) so gewohnt.
Daher vereinfacht 1.000 Euro BGE und 50% Abzüge für alle Hinzuverdienste.
Dann sieht es so aus:
1.200 Bruttolohn = 600 Euro Nettolohn
1.000 Euro BGE + 600 Euro Nettolohn = 1.600 Euro verfügbares Einkommen. 400 Euro mehr als der Bruttolohn. Transfer 400 Euro.
1.600 Bruttolohn = 800 Euro Nettolohn
1.000 Euro BGE + 800 Euro Nettolohn = 1.800 Euro verfügbares Einkommen. 200 Euro mehr als der Bruttolohn. Transfer 200 Euro.
2.000 Bruttolohn = 1.000 Euro Nettolohn
1.000 Euro BGE + 1.000 Euro Nettolohn = 2.000 Euro verfügbares Einkommen. 0 Euro mehr als der Bruttolohn. Transfer 0 Euro. Steuer auch 0 Euro.
2.500 Bruttolohn = 1.250 Euro Nettolohn
1.000 Euro BGE + 1.250 Euro Nettolohn = 2.250 Euro verfügbares Einkommen. 250 Euro weniger als der Bruttolohn. Steuer 250 Euro.
3.000 Bruttolohn = 1.500 Euro Nettolohn
1.000 Euro BGE + 1.500 Euro Nettolohn = 2.500 Euro verfügbares Einkommen. 500 Euro weniger als der Bruttolohn. Steuer 500 Euro.
4.000 Euro Bruttolohn = 2.000 Euro Nettolohn
1.000 Euro BGE + 2.000 Euro Nettolohn = 3.000 Euro verfügbares Einkommen. 1.000 Euro weniger als der Bruttolohn. Steuer 1.000 Euro.
5.000 Euro Bruttolohn = 2.500 Euro Nettolohn
1.000 Euro BGE + 2.500 Euro Nettolohn = 3.500 Euro verfügbares Einkommen. 1.500 Euro weniger als der Bruttolohn. Steuer 1.500 Euro.
8.000 Euro Bruttolohn = 4.000 Euro Nettolohn
1.000 Euro BGE + 4.000 Euro Nettolohn = 5.000 Euro verfügbares Einkommen. 3.000 Euro weniger als der Bruttolohn. Steuer 3.000 Euro.
10.000 Euro Bruttolohn = 5.000 Euro Nettolohn
1.000 Euro BGE + 5.000 Euro Nettolohn = 6.000 Euro verfügbares Einkommen. 4.000 Euro weniger als der Bruttolohn. Steuer 4.000 Euro.
20.000 Euro Bruttolohn = 10.000 Euro Nettolohn
1.000 Euro BGE + 10.000 Euro Nettolohn = 11.000 Euro verfügbares Einkommen. 9.000 Euro weniger als der Bruttolohn. Steuer 9.000 Euro.
50.000 Euro Bruttolohn = 25.000 Euro Nettolohn
1.000 Euro BGE + 25.000 Euro Nettolohn = 26.000 Euro verfügbares Einkommen. 24.000 Euro weniger als der Bruttolohn. Steuer 24.000 Euro.
100.000 Euro Bruttolohn = 50.000 Euro Nettolohn
1.000 Euro BGE + 50.000 Euro Nettolohn = 51.000 Euro verfügbares Einkommen. 49.000 Euro weniger als der Bruttolohn. Steuer 49.000 Euro.
usw.
So ist es korrekt!
Keine Anrechnung des BGE auf den Lohn; weil es aber Abzüge vom Lohn gibt, kommt nur der Nettolohn zum BGE hinzu und nicht der Bruttolohn. Sind die 50% Abzüge vom Lohn weniger als 1.000 Euro BGE, mindert sich entsprechend der Transfer, den diese Person erhält. Auf Null, wenn Gleichstand zwischen Abzügen und BGE erreicht ist.Sobald die 50% Abzüge vom Lohn mehr sind als die 1.000 Euro BGE, sind Steuern zu zahlen. Deren Höhe mindert sich um 1.000 Euro BGE unter 50% (Steuerermässigung).
Man muß immer den Saldo bilden aus dem BGE (+) und den Abzügen vom Lohn (-).
1.200 Euro Bruttolohn:
+ 1.000 Euro BGE - 600 Euro Abzüge vom Lohn = + 400 Euro
2.000 Euro Bruttolohn:
+ 1.000 Euro BGE - 1.000 Euro Abzüge vom Lohn = +/- 0 Euro
5.000 Euro Bruttolohn;
+ 1.000 Euro BGE - 2.500 Euro Abzüge vom Lohn = - 1.500 Euro
Im Saldo hinter dem Gleichheitszeichen + ist der Transfer;
Im Saldo hinter dem Gleichheitszeichen - ist die Steuer.
Das ist sehr gerecht und alles andere als eine Gießkanne. Muß man eben aber auch mal konkret durchrechnen. Sonst versteht man das nicht.