Ja, natürlich wäre eine Untervermietung ggf anzuzeigen aber wenn das nicht passiert, was dann?Das wird vom Vermieter in der Regel von vornherein ausgeschlossen, indem Untervermietung vertraglich untersagt ist. Dann haben nämlich eine angenommene Person B und C und D ... keinerlei Rechte und können jederzeit fristlos an die frische Luft gesetzt werden. Schilderst Du hier ggf. wieder speziell Berliner Verhältnisse? Bei uns müsste jeder Mieter, der Pläne in Sachen Untervermietung hat, das beim Vermieter vorher anzeigen, denn kein Eigentümer hat Bock darauf, dass sich da plötzlich ein ganzer Klan in seiner Immobilie breit macht.
Soweit ich verstanden habe ist das Schlupfloch ja gerade das, dass Du dann natürlich jederzeit den Bewohner fristlos kündigen kannst, aber für eine Räumung brauchst Du einen Räumungstitel, wenn der nicht freiwillig geht. Der MUSS auf den Namen des bewohners ausgestellt werden, um wirksam zu sein.
Da geht es ja auch um Schutz von Privateigentum.
Also nehmen wir mal an, der Vermieter denkt, X würde drin wohnen, dann klagt er den raus: Also beantragt einen Räumungstitel auf Xs Namen und wenn dann der Gerichtsvollzieher kommt, wohnt der X garnicht mehr drin, sondern Y. Also neuer Räumungstitel gegen Y und wenn dieser da ist, wohnt da Z usw.
Also sowas kann sich dann ganz schön ziehen.
Scheint wohk auch im Bereich Clankriminalität eine Rolle zu spielen....