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Gelöscht 78719
Gast
Dumm nur, dass die U-Haft nicht von der Polizei angeordnet wird. Natürlich sind auch Fälle des dringenden Tatvderdachtes in der Statistik drin enthalten, nur wo werden sie separat erfasst?Dringender Tatverdacht wird schon erfasst... danach richtet sich ja u.a., ob U-Haft angeordnet werden kann. Es ist aber nicht einfach nur eine Steigerung des hinreichenden Tatverdachts. Es gibt viele Straftaten, bei denen aufgrund der Beweislage von Anfang an sehr eindeutig ist, wer sie begangen hat. Dann liegt bereits dringender Tatverdacht vor, auch wenn die Polizei noch gar nicht großartig ermittelt hat.
Genau! Die Fehlerquote ist durch die polzeiliche Kriminalstatistik überaus hoch.Sich in der Kriminalstatistik nach diesem Wert zu richten, macht aber wenig Sinn, dann blieben zu viele Straftaten unberücksichtigt und man könnte mit den Zahlen wesentlich schlechter die tatsächliche Kriminalitätsrate abschätzen. Und zudem ist der dringende Tatverdacht auch kein verlässlicheres Maß, da sich, ebenso wie beim hinreichenden Tatverdacht, die jeweiligen Höhen der Fehlerquoten bei deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen sehr ähneln dürften und sich daher keine wesentlichen Verzerrungen zwischen den Gruppen ergeben sollten.
Zudem werden auch weiterhin Straftaten zusammengefasst.
Stimmt so nicht ganz. Da gibt es verschiedene Abstufungen. Man kann auch noch Verdächtiger sein ohne, dass man Beschuldigter ist. Der Beschuldigte hat auch weitergehende Rechte als derjenige, der "nur" Verdächtiger ist.Doch. Sobald ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, ist man Beschuldigter. Und an der Stelle des Verfahrens, an der die Kriminalstatistik die Tatverdächtigen erfasst, ist bereits der Übergang vom Beschuldigten zum Angeschuldigten.
Äh doch:Das steht aber nicht in deiner Quelle.
Einer Erhebung von 2017 zufolge sind anerkannte Flüchtlinge weniger kriminell als die hier lebende Durchschnittsbevölkerung.
Es gibt halt schon viele Gründe, warum Ausländer häufiger in der Kriminalstatistik auftauchen als Inländer. Inländer zeigen sich weniger häufig gegenseitig an, es gibt spezielle Delikte, die nur Ausländer begehen können, etc.. Und selbst, wenn anteilig mehr Migranten als anerkannte Asylbewerber, andere Ausländer oder Deutsche verurteilt werden, was die Polizeistatistik - wie beschrieben - gar nicht hergibt, kann das wiederum daran liegen, dass sie sich eine angemessene Verteidigigung eher weniger leisten können als die anderen Gruppen.Warum ich nicht denke, dass häufigere Anzeigen letztendlich zu einer nennenswert höheren Verurteilungswahrscheinlichkeit für Nichtdeutsche führen, schrieb ich ja schon zuvor in einigen Beiträgen.
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Es wurde von einer eindeutigen Kriminalstatistik geschrieben. >>>Klick<<<
Es wurde von einer eindeutigen Kriminalstatistik geschrieben. >>>Klick<<<Dass die Aussagekraft eindeutig wäre, behauptet meines Wissens auch niemand.
Eben! Es ist vieles möglich und interpretierbar in diese Statistik. Und genau deshalb wird sie oft überinterpretiert.Natürlich gibt es da etliche Fehlerquellen, verzerrende Einflüsse usw.. Aber das ist bei solchen Statistiken ja immer der Fall. Deshalb sind die Zahlen allerdings auch nicht gleich lediglich Hausnummern, auf die man überhaupt nichts geben kann.
Kann auch sein. Alles Mögliche ist möglich.
Aber gibt es darauf in diesem konkreten Fall denn Hinweise, und würden dadurch die erheblich höheren Tatverdächtigenzahlen bei Nichtdeutschen erklärt?
Und was da alles eingeht und nicht eingeht, hatte ich ja bereits geschrieben.
Meiner Auffassung nach hat er das sehr gut.Nee, das "gilt" nicht. Das ist einfach nur eine Behauptung. Der Verfasser dieses Textes hat ja anscheinend noch nicht mal verstanden, welche Fälle in die Kriminalstatistik eingehen.
Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen.
Quelle:
Was ist das bitte anderes als ein Tätigkeitsbericht der Polizei?