Das ist ja genau der Grund, weshalb der EuGH Deutschland eine Ohrfeige gegeben hat, da die Justiz in Deutschland nach Feststellung des EuGH nicht von der Exekutive unabhängig ist
Ja, Staatsanwälte sind Beamte und haben darum einen Dienstherren, dem sie Folge leisten müssen. Sie unterliegen dem normalen Beamtenrecht des Bundes oder ihres Bundeslandes. Einzelaufgaben können auch auf Ermittlungspersonen des Öffentlichen Dienstes übertragen werden, da gilt das Gleiche.
Richter sind der Dienstaufsicht eines Höheren Gerichts unterstellt. Sie werden also von jemand beaufsichtigt der gar nicht vor Ort ist und darum selbst gar nicht wissen kann, was passiert ist.
Irgendwelche Maßnahmen werden nur ergriffen, wenn dieses Höhere Gericht feststellt, daß irgendwas nicht stimmt. Dann läuft es aber nicht wie beim Beamtenrecht, sondern die Sache wird an das Dienstgericht für Richter abgegeben. Dieses besteht selbst aus Richtern, also Kollegen.
Rechtswidrige Akte, die in Ausübung des Richteramtes getätigt werden, sind von vornherein straffrei. Alles andere wird dann verhandelt. Die Sanktionen sind ähnlich dem Beamtenrecht mit dem Unterschied, das so etwas äußerst selten vorkommt.
Ein Richter weiss demnach, daß ihm praktisch nichts passieren kann, ganz egal was er tut. Und das nutzen sie auch reichlich aus.
Ich will nur sagen, das die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft auf keinen Fall so aussehen darf. Das ist eine Vollkatastrophe.