Nach dem SGB XIV fängt die Frist nach rechtskräftigen Bescheid über die 125% Leistung an zu laufen.
Wenn also kein Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde, einen Monat nach Bescheid.
Fallmanagment ist laut Gesetzt nicht nur für Neufälle, sondern können alle bekommen. "
Geschädigte sollen ein Fallmanagement erhalten, wenn 1. das schädigende Ereignis eine Straftat gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung war oder
2. sie bei Eintritt des schädigenden Ereignisses minderjährig waren."
Leider legen es die Bundesländer verschieden aus und die Behörden versuchen, es auf Neufälle abzuwälzen. Diese Auslegung dürfte allerdings nur dann möglich sein, wenn nicht ein Fall aus dem Zitat vorliegt. Dort wäre es Gerichtlich überprüfbar und muss entsprechend auch gegeben werden. Nur Problem ist wohl, wie rankommen, wenn das Amt sich weigert. Es kann doch nicht sein, dass um Fallmanagement und damit Hilfe um z.B. mit dem SGB XIV oder Sachbearbeitern zurechtzukommen, erst bei den Sachbearbeiter ein umständliches Antragsverfahren und ggf. Klageverfahren geführt werden muss.
Es gibt ein paar Bundesländer, welche die Fallmanager*innen im Internet veröffentlichen (z.B. NRW, Hamburg, Bremen, evtl. Brandenburg, evtl. Niedersachsen) haben. Ob damit ein Fallmanagment gegeben wird, ist fraglich. Hat schon jemand ein Fallmanagement bekommen bzw. wurde darüber informiert, dass es möglich ist.
@ vogue: wäre super wenn du schafft, BMAS anzuschreiben. Ggf. auch noch andere Stellen, um klarzumachen, dass die Bundesländer das SGB XIV noch nicht umsetzten und noch nicht mal Informationen zum SGB XIV gegeben werden. Fallmanagment kann meist gar nicht gegeben werden, zumal die Bundesländer zum Teil nur einen Fallmanagmer*innen ggf. zwei haben. Das es anders umgesetzt wird, ergibt sich teils auch aus den Politischen Anfragen und Antworten hierzu.