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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

logig

Aktives Mitglied
Das rückwirkend ab 01.01.2024 bezahlt wird, ergibt sich aus dem SGB XIV. Es ist also rechtssicher.
Allerdings kann es sich bei einem Nachzahlungsbetrag, welcher sich über mehr als ein Jahr hinstreckt und soweit der Bescheid noch nicht rechtskräftig (hier weiß ich nicht ob die Rechtskräftigkeit auch erst eintritt, wenn der Grundlagenbescheid rechtskräftig ist und auch über alles nach dem OEG rechtskräftig entschieden wurde, also z.b. auch BSA) ist, auch über mehrere Jahre, um erhebliche Summen handeln.
 

--gefallen--

Mitglied
Hallo,

nochmal die Frage aller Fragen
habt ihr alle schon eure Gegenüberstellung bekommen?
Ich bin NDS. Und immer noch nichts im Briefkasten, werde immer wieder vertröstet, in kürze bekommen Sie Post. Das geht schon Monate so....

viele grüße
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Hallo ,ich hatte neue Info bekommen und im Oktober das Wahlrecht in Anspruch genommen ,
Aber seit dem warte ich auf den neuen Bescheid usw. Sie haben gesagt dass sie die Frist des Wahlrechts abwarten
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo,

nochmal die Frage aller Fragen
habt ihr alle schon eure Gegenüberstellung bekommen?
Ich bin NDS. Und immer noch nichts im Briefkasten, werde immer wieder vertröstet, in kürze bekommen Sie Post. Das geht schon Monate so....

viele grüße
Ich bin auch NDS. Ist wie bei dir. Ich bekomme nicht einmal mehr Antwort wenn ich denen eine Mail schreibe...
 

Tulpe88

Mitglied
Wenn Nachprüfungen von Amts wegen nicht mehr vorgesehen sind, hat man dann wirklich Ruhe vor dem Amt? Auf Lebenszeit?
Kann mir das gar nicht vorstellen. Weiß jemand Rat? Dankeschön!
 

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