Vogoge
Aktives Mitglied
Hallo ,Hallo logig,
Danke für deine Erklärungen, von der so wie ich es empfunde, alle etwas haben.
Was ich aber nicht herauslesen konnte, ist der Unterschied von Bestandsschutz zu neuen Recht im Bereich Altersrente.
Im SGB XIV werden 50 % des Vergleichseinkommen als Nettobetrag betrachtet. Davon werden bereinigte Einkünfte abgezogen. Insofern bleiben im Ergebnis die 50% vom Vergleichseinkommen.
Beim Bestandsschutz müsste doch das BVG gelten. In dem sind es 75 % vom Vergleichseinkommen, wenn ich das richtig sehe. Das wäre ja ein erheblicher Unterschied.
Hinzu käme evtl. sogar noch die 25 % Zuschlag aus dem Bestandsschutz, was für mich aber nur eine Vermutung ist.
Sehe ich das richtig?
Wie es in Altersrente bei den Fällen vor 06/2011 aussieht, weiß ich leider nicht. Aber ich glaube wir müssen hier immer gucken, was für ein Fall vorliegt, um überhaupt richtige Äußerungen treffen zu können.
also bei mir ist es so:
ich bin schon in Altersrente .und ich zähle zu den Altfällen 6/2011 .
Nach neuem Recht hätte ich eine deutlich höhere Grundrente und beim BSA wird die Summe genommen die in dem letzten Bescheid für BSA stand .
Und das wird dann immer im Juli um die Rentenerhöhung erhöht .
Bsp:Bescheid Dezember .Grundrente: 400,00 Euro
BSA : 100,00 Euro
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500,00 Euro + 25% =625,00 Euro
Neues Recht. Grundrente. : 700,00 Euro
BSA. : 100,00 Euro
————————
800,00 Euro
Das wäre der neue Betrag ,der dann im Juli immer um die Summe der Rentenerhöhung erhöht wird .
Achtung !! Die Summen sind frei erfunden .