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Kommentare zu beliebigen Meldungen

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Zu 1) Die Regierung lässt durch den Verfassungsschutz etwas als rechtsextrem einstufen:
Wo tut sie denn das? Davon steht nichts in dem Link!
NIRGENDS steht, dass die Regierung den Verf.Schu. dazu beauftragt hat, irgendwen als rechts einzustufen.
Die Regierung darf und muss aber den Verf.Schu. dazu beauftragen, eine Einschätzung abzugeben und die passiert dann auf Ermittlungen dazu: Nicht einfach so!
zu 2) Beweisen muss sie das offenbar nicht. Es reicht die Behauptung und dann wird es verboten.
Es gibt kein Rechtsurteil, welches die Aussage des Verfassungsschutzes belegt.
Dass muss es auch nicht geben! Der Verfassungsschutz ist eine Behörde und eine Behörde kann erstmal Einschätzungen abgeben (genauso wie zB das RKI als Behörde eine Einschätzung abgeben kann, ob eine Krankheit gefährlich ist oder nicht). Nicht jede Einschätzung einer Behörde muss gerichtlich bestätigt werden- es muss noch nicht mal eine politische Handlung darauf folgen.

Wenn jedoch aus der Einschätzung einer Behörde eine politische Handlung erfolgt, steht den Beteiligten oder Betroffenen der Rechtsweg offen und DANN befassen sich Gerichte mit der Rechtmäßigkeit der politischen Handlung! Dh die Gerichte geben KEIN Urteil darüber ab, ob das Compactmagazin rechtsradikal ist oder die Einschätzung des Verfassungsschutzes richtig ist!!!! sondern sie geben lediglich ein Urteil darüber ab, ob ein Verbot formal und inhaltlich gerechtfertigt ist oder nicht.
DH die Einschätzung des Verfassungsschutzes ist deswegen trotzdem nicht falsch oder nicht rechtens (denn der Verfassungsschutz DARF zu diesem Ergebnis kommen), die Ergebnisse reichen nur evtl nicht für ein komplettes Verbot. Das ist ein großer Unterschied!

Sprich weder einer prägende Rechtsradikalität noch eine prägende Verfassungsfeindlichkeit wurde dem Compact Magazin von Frau Faeser bislang vor Gericht belegt.
Wie gesagt: Das muss und kann ja auch noch nicht passiert sein, denn es gab noch kein Urteil dazu!
Sie hat das Magazin einfach verboten und derzeit hat es zumindest den Anschein dass sie damit gegen das Recht verstoßen hat.
Nein hat sie nicht: Das Innenministerium ist durchaus dazu befugt solche Dinge anzuordnen: Es kann aber halt eben sein, dass sowas gerichtlich wieder gekippt wird. Ganz normaler Vorgang!

Es wäre NICHT der normale Vorgang, dass Frau Faeser erstmal ein Gericht um Rat fragt, ob das Magazin verboten werden kann oder nicht. Sorum läuft das nicht.

Oder mal so ausgedrückt: Nehmen wir an, Du bekommst deinen Steuerbescheid: Dann hast Du hinten drauf eine Rechtsbehelfsbelehrung. DH Du hast eine behördliche Anordnung bekommen und wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du den Rechtsweg beschreiten.
Es muss nicht erst die Behörde gerichtlich klären lassen, ob der Steuerbescheid auch gerichtsfest ist.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Vor allem kann oder konnte ja jedermann nachlesen, was in diesem Magazin steht. Gleiches gilt auch für diese Filngesellschaft, die unter dem Dach dieses Vereines lief. Ein Bezug zum Verfassungsschutz legitimiert das Verfahren vielleicht, aber geiheimdienstliche Erkenntnisse waren zur Meinungsbildung ja gar nicht erforderlich.

Gleiches gilt für das Vereinsverbot. Jeder Verein hat eine Satzung, die kann sich jedermann im Vereinsregister anschauen. Wenn die Aktivitäten des Vereins der Satzung zuwiderlaufen, kann er verboten werden. Und was der Verein tut, lässt sich im Groben auch von Außen beobachten.

Ich denke also, die Sache hat mir dem Geheimdienst nicht viel zu tun. Sie haben einfach diesen Verein wie beispielsweise eine islamistische Moschee behandelt und den Laden dicht gemacht.
 

Winnetou

Aktives Mitglied
Sie hat das Magazin einfach verboten und derzeit hat es zumindest den Anschein dass sie damit gegen das Recht verstoßen hat.
Ja, anscheinend hat sich Frau Faeser da ziemlich verschätzt. Das ist natürlich eine schwere Schlappe für sie.

Klar ist es ein normaler Vorgang, dass man gegen ein solches Vereinsverbot Rechtsmittel einlegen kann... dass das Verbot dann vom Gericht per Eilentscheid als unzureichend begründet angesehen und wieder aufgehoben wird, ist aber wohl eher seltener der Fall... ;)

Der Verfassungsschutz wird also beauftragt und ist somit ein Erfüllungsgehilfe der Regierung. Er arbeitet nicht etwa nach seinen eigenen Maßstäben, sondern liefert das Ergebnis wie eine bestellte Pizza ab.

In dieser Art läuft es aber nicht ab
Woher willst du denn wissen, wie das tatsächlich abläuft? Hast du da Insider-Einblicke?

Immerhin ist der Verfassungsschutz eine Behörde des Innenministeriums und untersteht dessen Aufsicht. Es liegt also nicht allzu fern, anzunehmen, dass die Wünsche der Innenministerin auch an den Verfassungsschutz kommuniziert werden - und dann eben auch die Ergebnisse nicht selten entsprechend ausfallen.

du behauptest bewusst eine Sache, die nicht so ist
Würdest du diese Tatsachenbehauptung bitte belegen?

Und falls dir das nicht möglich ist, unterlass solche Unterstellungen auf persönlicher Ebene doch bitte zukünftig endlich mal.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Wo tut sie denn das? Davon steht nichts in dem Link!
NIRGENDS steht, dass die Regierung den Verf.Schu. dazu beauftragt hat, irgendwen als rechts einzustufen.
Die Regierung darf und muss aber den Verf.Schu. dazu beauftragen, eine Einschätzung abzugeben und die passiert dann auf Ermittlungen dazu: Nicht einfach so!
Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht ist der Verfassungsschutz trotz des ähnlich klingenden Namens kein unabhängiges Gremium.
Die Dienst- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz übt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) aus.
Fachaufsicht meint damit ausdrücklich die Wahrnehmung umfassender Informations- und Einwirkungsrechte und -pflichten. Sie schließt umfassende Steuerungs- und Prüfungsrechte ein.

Das heißt:
Das heißt ja, der Verfassungsschutz ist direkt Frau Faeser unterstellt.
Und ja, Frau Faeser kann den Verfassungsschutz jederzeit beauftragen etwas zu prüfen.

 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Das heißt ja, der Verfassungsschutz ist direkt Frau Faeser unterstellt.
Und ja, Frau Faeser kann den Verfassungsschutz jederzeit beauftragen etwas zu prüfen
Allerdings. Sie kann sinngemäß eine Beobachtung veranlassen und eine Auswertung der Daten. Sie darf aber nicht vorgeben, wie das Ergebnis der Prüfung auszufallen hat.

Es sind genau diese Erzählungen, die das Vertrauen in staatliche Strukturen untergraben. Da wird immer wieder neu behauptet, das die übergeordnete Stelle anweisen kann, was sie will. Sonst wäre sie ja nicht übergeordnet, so die Denkweise.

Tatsächlich ist es aber so, das beispielsweise ein Oberbürgermeister oberster Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter dieser Stadt ist. Er ist ihnen weisungsbefugt. Trotzdem kann er nicht der Leiterin der Wohngeldstelle befehlen, zukünftig nur noch die Hälfte der Bescheide zu bewilligen. Denn er ist gerade dafür da, Recht und Gesetz nach aussen durchzusetzen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Was der Verfassungsschutz nicht auf dem Zettel hatte, war, dass nur wenige Jahre später die Letzte Generation genau das tun würde. Nach seinen eigenen Kriterien müsste der Verfassungsschutz die Letzte Generation beobachten. Macht er aber nicht
Nein. Die Ziele der Letzten Generation sind nicht verfassungsfeindlich. Klimaschutz ist sogar ausdrücklich in das Grundgssetz aufgenommen worden.

Und sie wollen auch nicht den Staat delegitmieren. Sie wollen ihn zum Handeln zwingen, aber nicht unstürzen und durch eine andere Ordnung ersetzen. Sie sind der Meinung, daß der Staat sich an deiner eigenen Ziele halten sollte.

Zur Durchsetzung Ihrer Ziele haben sie das Konzept des zivilen Ungehorsams etwas angepasst. Sie Nötigen Dritte, etwas zu tun oder zu lassen. Und generieren beständig Aufmerksamkeit.

Tja, und rein praktisch sind Leute, die sich an der Strasse festkleben oder Gemälde bei laufendem Betrieb mit Farbe beschmieren, auch nicht schwer zu beobachten. Die einfache Polizei genügt dafür.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Allerdings. Sie kann sinngemäß eine Beobachtung veranlassen und eine Auswertung der Daten. Sie darf aber nicht vorgeben, wie das Ergebnis der Prüfung auszufallen hat.
Das ist ungefähr so als ob du sagst, dass du unabhängig arbeitest, weil dein Chef dir nicht das Ergebnis vorschreibt. Aber er beaufsichtigt dich, kann dich entlassen, befördern, schreibt vor was du zu tun hast und du weißt natürlich was er gerne will und für welche Prüfergebnisse du gelobt und für welche du kritisiert wirst.

Kernpunkt bleibt: Der Verfassungsschutz ist nicht unabhängig. Er ist dem Innenministerium unterstellt.

Deswegen braucht es ja Gerichte wie das Verfassungsgericht, als echte unabhängige Instanz um Beurteilungen des Verfassungsschutzes zu prüfen. Deswegen ist es so kritisch wenn Medien die Meinung(!) des Verfassungsschutzes als juristische Tatsache darstellen - was es nicht ist.

Wobei verstehe mich nicht falsch: Ich kritisiere nicht, dass Frau Faeser aufgrund einer Meinung des Verfassungsschutzes Compact verboten hat. Das Innenministerium als Teil der Exekutiven darf Dinge verbieten.
Brisant wird es aber dann wenn die Exekutive ahnt, dass ein Verbot rechtswidrig ist und vor Gericht nicht bestand haben könnte.
Und ein solches Handeln hat die gerade die SPD in der Vergangenheit ja mehrfach gezeigt. Wir erinnern uns an Olaf Scholz Idee die Corona Gelder zum Klimaschutz umzuwidmen, was dazu führte, dass erstmalig in der deutschen Geschichte(!) das Bundesverfassungsgericht den Haushalt als verfassungswidrig beurteilt hat.

Es besteht in der SPD scheinbar ein System darin Dinge zu tun, wohlwissend, dass sie nicht rechtmäßig sein könnten. Warum? Um ein regierungskritisches Blatt zum Schweigen zu bringen, denn (auch das hat da Gericht ja bereits geurteilt), es ist sehr zweifelhaft, dass die vermeintliche Verfassungswidrigkeit des Compact Magazins prägend ist. Weite Teil des Compact Magazins sind vollkommen in Ordnung!

Insofern erinnert das ganze an die Spiegel Affäre von 1962, wie der Spiegel aufgrund eines Artikels über die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik einem Ermittlungsverfahren wegen möglichen Landesverrats ausgesetzt sah. Weite Teile der westdeutschen Öffentlichkeit sahen darin einen Versuch, eine missliebige Publikation zum Schweigen zu bringen.
Das Ergebnis damals war dass mehrere Staatssekretäre und der Verteidigungsminister den Hut nehmen mussten. Und Frau Faeser könnte das gleiche drohen.... naja wenn sie bis zum finalen Urteil überhaupt noch im Amt ist, was sehr fraglich sein dürfte.

Vielleicht riskiert die SPD auch deswegen derzeit so viel. Maximaler Angriff auf alle regierungskritischen Meinungen, weil man in den Wahlumfragen bereits mit dem Rücken zur Wand steht und wie ein verletztes Tier um sich beißt. Ich empfinde das Handeln dieser Regierung insgesamt als absolute Verzweiflung, weil alles den Bach runter geht.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht ist der Verfassungsschutz trotz des ähnlich klingenden Namens kein unabhängiges Gremium.
Die Dienst- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz übt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) aus.
Fachaufsicht meint damit ausdrücklich die Wahrnehmung umfassender Informations- und Einwirkungsrechte und -pflichten. Sie schließt umfassende Steuerungs- und Prüfungsrechte ein.

Das heißt:
Das heißt ja, der Verfassungsschutz ist direkt Frau Faeser unterstellt.
Und ja, Frau Faeser kann den Verfassungsschutz jederzeit beauftragen etwas zu prüfen.

Ja und? JEDE behörde ist in gewisser Hinsicht dem Dienstherrn unterstellt. Das ist beim Verfassungsschutz jetzt gerade Frau Faeser und vor ihr waren es andere und nach ihr werden es andere sein.
Das ist ganz normal.
Die Kultusministerien sind AUCH ihren Dienstherren unterstellt, ebenso wie jede andere Behörde.
Wo ist das Problem?
Das ist nunmal der Aufbau unseres Staatsapperates.
Oder sollten wir alle Behörden komplett unabhängig machen und ...ja wem denn dann unterstellen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Das ist ungefähr so als ob du sagst, dass du unabhängig arbeitest, weil dein Chef dir nicht das Ergebnis vorschreibt. Aber er beaufsichtigt dich, kann dich entlassen, befördern, schreibt vor was du zu tun hast und du weißt natürlich was er gerne will und für welche Prüfergebnisse du gelobt und für welche du kritisiert wirst.
Diese Macht hat der Chef, speziell in einer Behörde, auf keinen Fall. Das einzige was er im Rahmen des Stellenplans kann, ist befördern. Alles andere geht sofort zum Personalrat und zum Anwalt, und da gewinnt meistens des Arbeitnehmer.

Und was meine Arbeit ambetrifft: Ich vollziehe ein Bundesgesetz, was ich darf und was nicht steht da drin. Da habe ich noch einen Kommentar dazu und Musterurteile und so ein Zeug. Wenn einer sagt das stimmt was nicht, markiere ich die Fundstelle und zeige das vor.

Was die Chefs machen können ist die Rahmenbedingungen zu verschlechtern, um somit Geld einzusparen. Dagegen kann ich nichts tun, aber das ist überwiegend auch zulässig.

Und so ist das in jeder Behörde, Das Bundesinnenministerium arbeitet nicht anders als das Landratsamt Hintertupfingen.
 

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