Wo tut sie denn das? Davon steht nichts in dem Link!Zu 1) Die Regierung lässt durch den Verfassungsschutz etwas als rechtsextrem einstufen:
NIRGENDS steht, dass die Regierung den Verf.Schu. dazu beauftragt hat, irgendwen als rechts einzustufen.
Die Regierung darf und muss aber den Verf.Schu. dazu beauftragen, eine Einschätzung abzugeben und die passiert dann auf Ermittlungen dazu: Nicht einfach so!
Dass muss es auch nicht geben! Der Verfassungsschutz ist eine Behörde und eine Behörde kann erstmal Einschätzungen abgeben (genauso wie zB das RKI als Behörde eine Einschätzung abgeben kann, ob eine Krankheit gefährlich ist oder nicht). Nicht jede Einschätzung einer Behörde muss gerichtlich bestätigt werden- es muss noch nicht mal eine politische Handlung darauf folgen.zu 2) Beweisen muss sie das offenbar nicht. Es reicht die Behauptung und dann wird es verboten.
Es gibt kein Rechtsurteil, welches die Aussage des Verfassungsschutzes belegt.
Wenn jedoch aus der Einschätzung einer Behörde eine politische Handlung erfolgt, steht den Beteiligten oder Betroffenen der Rechtsweg offen und DANN befassen sich Gerichte mit der Rechtmäßigkeit der politischen Handlung! Dh die Gerichte geben KEIN Urteil darüber ab, ob das Compactmagazin rechtsradikal ist oder die Einschätzung des Verfassungsschutzes richtig ist!!!! sondern sie geben lediglich ein Urteil darüber ab, ob ein Verbot formal und inhaltlich gerechtfertigt ist oder nicht.
DH die Einschätzung des Verfassungsschutzes ist deswegen trotzdem nicht falsch oder nicht rechtens (denn der Verfassungsschutz DARF zu diesem Ergebnis kommen), die Ergebnisse reichen nur evtl nicht für ein komplettes Verbot. Das ist ein großer Unterschied!
Wie gesagt: Das muss und kann ja auch noch nicht passiert sein, denn es gab noch kein Urteil dazu!Sprich weder einer prägende Rechtsradikalität noch eine prägende Verfassungsfeindlichkeit wurde dem Compact Magazin von Frau Faeser bislang vor Gericht belegt.
Nein hat sie nicht: Das Innenministerium ist durchaus dazu befugt solche Dinge anzuordnen: Es kann aber halt eben sein, dass sowas gerichtlich wieder gekippt wird. Ganz normaler Vorgang!Sie hat das Magazin einfach verboten und derzeit hat es zumindest den Anschein dass sie damit gegen das Recht verstoßen hat.
Es wäre NICHT der normale Vorgang, dass Frau Faeser erstmal ein Gericht um Rat fragt, ob das Magazin verboten werden kann oder nicht. Sorum läuft das nicht.
Oder mal so ausgedrückt: Nehmen wir an, Du bekommst deinen Steuerbescheid: Dann hast Du hinten drauf eine Rechtsbehelfsbelehrung. DH Du hast eine behördliche Anordnung bekommen und wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du den Rechtsweg beschreiten.
Es muss nicht erst die Behörde gerichtlich klären lassen, ob der Steuerbescheid auch gerichtsfest ist.